Finanzamt prüft genau: Hier sollten Sie bei der Steuererklärung 2024 vorsichtig sein

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Von: Jörg Leine

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Ein Bürokalender liegt mit Kugelschreiber auf einer Einkommensteuererklärung.
Bei der Steuererklärung 2024 prüft das Finanzamt bei einigen Bereichen besonders genau. (Symbolfoto) © Wolfilser/Imago

Sie sind nervös, dass Sie bei Ihrer Steuererklärung einen Fehler machen? Dann sollten Sie in diesem Jahr nochmal sorgfältiger vorgehen. Denn das Finanzamt schaut an diesen fünf Stellen besonders genau hin.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen verrät jedes Jahr, wen und was die Finanzämter genauer unter die Lupe nehmen sollen. Sie ist bisher die einzige Landesfinanzbehörde, die ihre Prüfungsschwerpunkte z. B. an Steuerberater herausgibt. Ihre Liste gilt zwar nur für die Finanzämter in NRW, ist aber ein guter Anhaltspunkt, was Steuerprüfer bundesweit verstärkt kontrollieren. Die diesjährige Liste, die für die Steuererklärung 2023 relevant ist, wurde kürzlich veröffentlicht. Diese fünf Punkte werden 2024 genau geprüft:

1. Verkauf und Vermietung über Online-Plattformen

Seit 2023 gibt es neue Regelungen für Online-Verkäufe, die sich in diesem Jahr erstmals in der Steuererklärung bemerkbar machen. Plattformen wie Airbnb, Vinted, Ebay oder Kleinanzeigen müssen dem Finanzamt melden, wenn Sie im letzten Jahr entweder 30 Verkäufe oder mehr getätigt oder mindestens 2.000 Euro Umsatz erzielt haben. Die Meldung für dieses Jahr ist bereits erfolgt, Stichtag war der 31. März.

Geben Sie Ihre Verkaufserlöse und Mieteinnahmen also lieber wahrheitsgemäß und korrekt in Ihrer Steuererklärung an. Denn wurden Sie von einer Online-Plattform ans Finanzamt gemeldet, wird es genau prüfen, ob Sie Ihre Einnahmen überhaupt offenlegen, über der Grenze liegen und Ihren Umsatz ggf. versteuern müssen. Unter Umständen stuft es Sie sogar als gewerblichen Verkäufer ein. Besonders wenn das Finanzamt nachfragt, sollten Sie ehrlich sein. Es ist zwar ärgerlich, wenn Sie Ihre Einnahmen versteuern müssen, mit irgendwelchen Tricks kommen Sie da aber auch nicht drum herum.

2. Vermietung von Immobilien

Vermieten Sie eine oder mehrere Immobilien, schaut das Finanzamt Ihre Steuererklärung ebenfalls genauer an – und zwar diese Angaben:

  • Höhe Ihrer Mieteinnahmen und Werbungskosten
  • Korrekte Abschreibung des Gebäudes, die je nach Alter der Immobilie zwischen 2 Prozent und 3 Prozent der Anschaffungskosten beträgt

Bei erstmaliger Vermietung bzw. im ersten Jahr sollte die Abschreibung anteilig angesetzt werden. Hier ist Vorsicht geboten, da bei der Berechnung erfahrungsgemäß häufig Fehler passieren und die Finanzämter „neue“ Immobilienvermieter daher besonders im Visier haben.

3. Neuer Mietwohnraum

Um in Deutschland mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat die Bundesregierung als Anreiz eine degressive Abschreibung (sog. degressive AfA = Absetzung für Abnutzung) für den Mietwohnungsneubau geschaffen. Konkret: Wer Mietwohnungen baut, wird steuerlich begünstigt. Die Abschreibung beträgt jährlich 5 Prozent und kann sechs Jahre lang genutzt werden. Zusätzlich gibt es auch noch eine Sonderabschreibung für Neubauten mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG.

Da dies finanziell lukrativ ist, wird das Finanzamt hier besonders genaue Nachweise verlangen, ob tatsächlich, wann und zu welchem Zweck der Neubau entstanden ist. Zum Beispiel: Haben Sie neuen Wohnraum geschaffen, den Sie dann aber für Ferienvermietungen nutzen oder mit befristeten Mietverträgen vergeben, kommen Sie nicht in den Genuss der Sonderabschreibung.

4. Energetische Sanierung Ihres Eigenheims

Falls Sie 2023 eine energetische Gebäudesanierung durchgeführt haben, können Sie bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen und damit bis zu 40.000 Euro Steuern sparen. Allerdings kann dieser Steuervorteil leicht ausgenutzt oder eine Sanierung sogar vorgetäuscht werden. Das Finanzamt wird Ihre Belege also genau prüfen und möglicherweise zusätzliche Nachweise verlangen, dass die Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden.

5. Verluste ausweisen

Selbstständige und Unternehmen, die Verluste ausweisen, müssen diese korrekt verbuchen und verrechnen. Seit 2020 können solche Verluste leichter mit anderen Steuerjahren verrechnet werden. Da hier ein höheres Risiko für Steuerhinterziehung besteht, nimmt das Finanzamt Ihre Buchhaltung auch in diesem Jahr genau unter die Lupe.

Fazit

Trifft einer oder mehrere dieser Punkte auf Sie zu, sollten Sie Ihre Steuererklärung besonders sorgfältig und vor allem wahrheitsgemäß ausfüllen. Halten Sie die entsprechenden Unterlagen parat, für den Fall, dass das Finanzamt bei Ihnen nachhakt. Am einfachsten und schnellsten erledigen Sie Ihre Steuererklärung übrigens mit einer Steuersoftware. Für das Steuerjahr 2023 empfehlen wir Ihnen vom Geldratgeber Finanztip dieselben drei PC-Programme und drei Apps wie im letzten Jahr:

  • PC-Software: Wiso Steuer 2024* (45,99 Euro), Steuersparerklärung* (Steuerjahr 2023; regulär 33,95 Euro, mit dem Code finanztip20 gibt‘s aktuell aber 20 Prozent Rabatt), Tax 2024* (19,99 Euro)
  • Apps: Steuerbot* (39,99 Euro), Wiso Steuer* (45,99 Euro), Taxfix (39,99 Euro, 59,99 Euro für Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben).

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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit dem gemeinnützigen Geldratgeber Finanztip vor – das Original zu diesem Beitrag „Vorsicht, hier prüft das Finanzamt 2024 ganz genau“ stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 24. Mai 2024.

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