Verbrennen Krankenkassen Geld für Arzneimittel? Zu viel fließt in „Scheininnovationen“
Uns auf Google folgenIn Deutschland ist eine verlässliche Arzneimittelversorgung gewährleistet. Die Kosten dafür sind allerdings teuer – und nicht alle Ausgaben haben ihre Berechtigung.
Berlin – Für die gesetzliche Krankenversicherung wird das Geld knapper und die Ausgaben wachsen. Um Patienten neue Arzneimittel schnell zur Verfügung zu stellen, wachsen die Ausgaben. Besonders die Arzneimittelversorgung ist teuer. Zwar sei in „keinem anderen europäischen Land der Zugang zu neuen Arzneimitteln so schnell und so umfassend wie in Deutschland“, sagte die stellvertretende GKV-Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis. Dazu besteht das Problem, dass der Nutzen einiger Medikamente trotz hohen Kosten nicht klar ist.
Krankenversicherung gibt viel Geld für neue Arzneimittel aus – was dahinter steckt
Der Arzneimittelbereich ist laut dem GKV-Spitzenverband mittlerweile der zweitgrößte Kostenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Deutschland sei in Europa das Land mit den höchsten Arzneimittelausgaben, so Stoff-Ahnis. Seit 2012 hätten sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel von 29 Milliarden Euro auf 56 Milliarden Euro im Jahr 2024 erhöht. Stoff-Ahnis zufolge zahlt jeder der GKV-Beitragszahlende im Jahr 2024 einen Betrag von 930 Euro, alleine für die Arzneimittelversorgung aus den Krankenversicherungsbeiträgen.
Die Kosten für Arzneimittel werden auch weiterhin ansteigen. Hauptgrund ist, dass die Preise für sogenannte neue, patentgeschützte Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen teurer werden. Seit 2012 stiegen die Preise für neue Wirkstoffe um 176 Prozent auf 276 Prozent.
Hohe Kosten für neue Arzneimittel – aber nicht alle haben einen Zusatznutzen
Das Problem: Die GKV gibt laut dem Spitzenverband zu viel Geld für neue Arzneimittel aus, die nicht immer einen Zusatznutzen bieten. Für Zusatznutzen, also was ein neues Arzneimittel über eine etablierte Therapie hinaus zu bieten hat, soll weiterhin viel Geld ausgegeben werden. Wenn ein pharmazeutisches Unternehmen ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff in Deutschland auf den Markt bringt, muss es dessen Zusatznutzen belegen. Der Zusatznutzen bei neuen Arzneimitteln wird gesetzlich im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) definiert.
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
Mit dem AMNOG sollen die steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung eingedämmt werden. Mit dem AMNOG ist ein Verfahren gemeint, was die Preise innovativer Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen in Deutschland regulieren soll. Pharmazeutische Hersteller vereinbaren demnach mit dem GKV-Spitzenverband Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel auf Basis einer Zusatznutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Der Zusatznutzen beurteilt, ob ein neues Medikament einen Mehrwert gegenüber bestehenden Therapien bietet. Er ist maßgeblich für die Preisfindung bzw. für das Verfahren der Preisfindung. Die pharmazeutischen Unternehmen und der GKV-Spitzenverband verhandeln einen Erstattungsbetrag, der den „Wert“ des Arzneimittels widerspiegeln soll. Vor allem bei einem nicht belegten Zusatznutzen eines Arzneimittels entstehen der GKV im Vergleich zur bisherigen Therapie keine Mehrkosten.
Gesetzliche Krankenversicherung zahlt „zu viel für Scheininnovationen“
Allerdings zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung laut dem GKV-Spitzenverband zu viel für neue Arzneimittel ohne Zusatznutzen. Laut dem GKV-Spitzenverband war jeder dritte Wirkstoff im Jahr 2024 ohne Zusatznutzen. „Wir zahlen zu viel für Scheininnovationen”, sagte die Vize GKV-Vorsitzende Stoff-Ahnis.
Häufig fehlt eine Transparenz, ob bestimmte Arzneimittel einen Zusatznutzen haben. Das liegt unter anderem daran, dass zum Beispiel Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen, sogenannte Orphan Drugs, ihren Zusatznutzen nicht durch konkrete Daten nachweisen müssen. Orphan Drugs sind Arzneimittel zur Prävention, Diagnose und Behandlung von Seltenen Erkrankungen (SE).
Der Zusatznutzen muss bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen nicht im regulären Nutzenbewertungsverfahren nachgewiesen werden, er wird unterstellt. Untersuchungen des IQWig (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) zeigen, dass bei regulärer Bewertung der Zusatznutzen oft nicht besteht. Das heißt, auch Patienten wissen oft nicht, ob die Therapie mit dem Arzneimittel tatsächlich besser hilft und effektiver ist.

Arzneimittel werden für Krankenversicherungen immer teurer – Reform gefordert
Der Spitzenverband fordert deshalb eine Reform der Arzneimittel-Vergütung. Zu den sofortigen Maßnahmen müssten Kostendämpfungsinstrumente aktiviert werden. Mittelfristig müsste die Transparenz über die Zusatznutzen gestärkt werden. Zudem müssten die Preise für Arzneimittel ohne Zusatznutzen gesenkt werden. Der Grundsatz des AMNOG müsse gestärkt werden, so Stoff-Ahnis. Heißt also: Keine Mehrkosten für Arzneimittel ohne Zusatznutzen.