Vorwürfe gegen Richter: Trumps Anwälte könnten gegen Redeverbot verstoßen haben

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Von: Anna Laura Müller

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Donald Trump vor dem Gerichtssaal in New York am 6. November 2023.
Schon mehrmals hat sich Donald Trump über den Richter im Verfahren beschwert. © Sonia Moskowitz Gordon/Imago

Trumps Anwälte beantragen Einstellung des laufenden Betrugsprozesses. Dabei attackieren sie Gerichts-Mitarbeitende und riskieren einen Regel-Verstoß.

Washington - Seit mehreren Wochen muss sich Donald Trump vor einem New Yorker Gericht einem Betrugsprozess gegen ihn stellen. Dabei sind Trump und seine Anwälte immer wieder mit dem zuständigen Richter Arthur Engoron aneinandergeraten. Jetzt beantragten Trumps Verteidiger die Einstellung des Verfahrens. Sie fordern ein sogenanntes Fehlverfahren („mistrial“). Doch genau damit könnten sie gegen ein ihnen auferlegtes Redeverbot verstoßen haben. Erhärtet sich der Verdacht, dann drohen empfindliche Sanktionen.

Antrag der Anwälte könnte gegen Redeverbot verstoßen

Kern des Verfahrens gegen Donald Trump sind Vorwürfe, der Ex-Präsident habe das Vermögen seiner Firma in Finanzdokumenten gezielt höher gesetzt, um sich bessere Konditionen für Geschäfte mit Banken und Versicherungen zu ermöglichen. Trumps Verteidigungs-Team wirft dem Richter nun vor, den Prozess mit „greifbarer und überwältigender“ Voreingenommenheit zu führen. Sie forderten deswegen eine sofortige Einstellung des Verfahrens. Ihr Argument: Richter Engoron habe das Recht des ehemaligen Präsidenten auf ein faires Verfahren durch Abweichungen von den üblichen Standards der Unparteilichkeit irreparabel beschädigt.

Mehrfach hatte sich Trump schon zuvor über den Richter beschwert und ihn als parteiisch, feindselig und unfair bezeichnet. In ihrem 30-seitigen Antrag für ein Fehlverfahren benennen Trumps Anwälte zudem auch die Rolle einer engen Mitarbeiterin des Richters. Ihr werfen sie ebenfalls fehlende Unparteilichkeit vor, da sie mehrmals an Zwecke und Kandidatinnen und Kandidaten gespendet haben soll, die mit der Demokratischen Partei in Verbindung gebracht werden.

Keine öffentlichen Aussagen über Mitarbeitende des Gerichts

Das Gericht hatte bereits im Oktober ein Redeverbot für Trump und seine Anwälte ausgesprochen. In einer sogenannten „gag order“ beschloss der Richter, dass ihnen untersagt ist, jegliche öffentliche Aussagen, vor oder außerhalb des Gerichts zu tätigen, die sich auf vertrauliche Kommunikation zwischen ihm und seinen Mitarbeitenden beziehen. Trumps Anwälte sehen in diesem Redeverbot selbst einen Beweis für die Voreingenommenheit des Gerichts. Sie argumentieren außerdem, dass ihr Antrag vertraulich und in schriftlicher Form eingereicht wurde, so wie es vom Richter vorgegeben wurde.

Lisa Rubin, Rechtsexpertin beim Nachrichtensender MSNBC, äußerte sich zu dem möglichen Verstoß gegen das Redeverbot auf ihrem X-Kanal (ehemals Twitter). Laut Rubin hat sich Richter Engoron mit beiden Seiten des Verfahrens vor dem Einreichen des Antrags von Trumps Team getroffen. Es könne also sein, dass das Trump-Team dem Richter den Inhalt des Antrags bereits vorher gezeigt habe und ihn dann mit dessen Wissen und Erlaubnis eingereicht haben. Sollte das aber nicht der Fall sein und der Antrag öffentlich ohne die Erlaubnis des Richters eingereicht worden sein, könnte das einen Verstoß gegen das auferlegte Redeverbot bedeuten.

Bei einem Verstoß gegen das Redeverbot kann das Gericht nach eigenen Aussagen „schwerwiegende Sanktionen“ auferlegen. Trump musste so beispielsweise wegen öffentlichen Äußerungen gegen Gerichts-Mitarbeitende bereits eine Strafe von 10.000 US-Dollar zahlen.

Im Gerichtssaal erwähnte Richter Engoron den Antrag der Verteidigung am Mittwoch nur kurz. Bis Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft nun Zeit darauf zu reagieren. Dann will der Richter eine Entscheidung darüber treffen. Unabhängig davon, ob der Richter den Antrag als einen Verstoß gegen das Redeverbot beurteilen wird, ist eine Bewilligung des Antrags auf ein Fehlverfahren unwahrscheinlich. (alm)

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