Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Führer wegen Entrechtung von Frauen
Uns auf Google folgenDie Taliban-Regierung hat bei Frauen und Mädchen in Afghanistan Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt. Jetzt sollen zwei ihrer Führer dafür belangt werden.
Den Haag – Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) geht jetzt auch in Afghanistan vor. Das Tribunal wirft der Taliban-Regierung Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Gegen Taliban-Chef Haibatullah Achundsada und Afghanistans obersten Richter Abdul Hakim Hakkani wurde wegen Entrechtung von Frauen und Mädchen. Haftbefehl erlassen. Die Ankläger sehen hinreichende Gründe für ihre Vorwürfe. Zwar hätten die Taliban der gesamten Bevölkerung bestimmte Regeln und Verbote auferlegt, „aber sie haben Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts gezielt benachteiligt und ihnen damit ihre Grundrechte und -freiheiten vorenthalten“.
Die vorgeworfenen Verbrechen seien zwischen dem 15. August 2021 - dem Tag der erneuten Machtübernahme durch die Taliban - und mindestens dem 20. Januar dieses Jahres begangen worden.
HRW sieht in Afghanistan keine Aussicht auf Gerechtigkeit
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hatte bereits im Januar den Antrag auf Haftbefehl gegen die Taliban-Führer begrüßt. „Der Antrag des IStGH-Anklägers auf Haftbefehle gegen zwei führende Taliban-Mitglieder wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form geschlechtsspezifischer Verfolgung sollte die Unterdrückung von Frauen, Mädchen und geschlechtsnonkonformen Menschen durch die Taliban wieder ins Blickfeld der internationalen Gemeinschaft rücken“, sagte damals Liz Evenson, Direktorin für internationale Justiz bei Human Rights Watch.
„Da es in Afghanistan keine Aussicht auf Gerechtigkeit gibt, bieten die IStGH-Haftbefehle einen wichtigen Weg zu einem gewissen Maß an Rechenschaftspflicht,“ so Evanson.
Frauen und Mädchen in Afghanistan ohne Zukunftsperspektiven
Die Taliban verwehren etwa Mädchen den Schulbesuch über die sechste Klasse hinaus und schränken so ihre Zukunftsperspektiven erheblich ein. Auch Arbeitsmöglichkeiten für Frauen wurden systematisch eingeschränkt, selbst in Bereichen wie Gesundheit und Bildung. Laut HRW haben Taliban-Mitglieder Frauen geschlagen, festgenommen und gefoltert, die an Protesten für ihre Rechte teilgenommen haben.

Die Taliban sollen mehr als 100 schriftliche oder mündlich verkündete Dekrete erlassen haben, die die Rechte von Frauen und Mädchen massiv einschränken – darunter Einschränkungen der Bewegungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, Verbote zahlreicher Beschäftigungsformen, Verbote des Besuchs weiterführender und höherer Bildungseinrichtungen sowie willkürliche Festnahmen und Verletzungen des Rechts auf Freiheit. Diese Verbrechen sollen seit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 auf afghanischem Staatsgebiet begangen worden sein und mindestens bis zum 20. Januar 2025 angedauert haben.
Taliban von internationalen Haftbefehlen unbeeindruckt
Die Taliban-Regierung zeigt sich unbeeindruckt und erklärten, die Haftbefehle würden das „starke Engagement und die Hingabe“ der Taliban für das islamische Scharia-Recht nicht beeinträchtigen. Zudem erkenne die Taliban-Regierung den IStGH nicht an. Die Taliban hatte den Antrag auf Haftbefehl bereits im Januar als „politisch motiviert“ zurückgewiesen. 120 Staaten müssen als Mitglieder des Gerichts den Haftbefehl im Prinzip vollstrecken, sollte einer der Betroffenen in eines der Länder reisen. Auch Deutschland als Mitglied des IStGH. Das internationale Tribunal hat keine eigene Polizei, um seine Haftbefehle durchzusetzen. (erpe/dpa/AFP)