Weitere Schlappe für AfD? Union gegen Wahl von Stellvertretern in Ausschüssen
Uns auf Google folgenIn sechs Bundestagsausschüssen hatte die AfD Vorsitzende vorgeschlagen: Keiner wurde gewählt. Auch die vorgeschlagenen AfD-Stellvertreter dürften keine Chance haben.
Berlin – Erneut gibt es Diskussion um die AfD. Die Partei zeigt sich verärgert, weil sie bei den Ausschüssen keine Vorsitzendenposten bekommen hat. Auch bei den Wahlen für die Stellvertreter soll der AfD eine Schlappe drohen. Grund dafür ist die Union.
Angesichts der Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem – die wegen eines Rechtsstreits inzwischen auf Eis liegt – sei das anders „nicht vertretbar“, sagte der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, der Augsburger Allgemeinen. Dennoch könnte es die AfD schaffen, zumindest dabei den einen oder anderen Stellvertreter zu stellen. Schließlich entscheide jeder Abgeordnete eigenständig.
Nach Ausschuss-Wahl: AfD sieht sich von Parteien diskriminiert
Die Ausschussvorsitzenden waren in dieser Woche in den konstituierenden Sitzungen dieser Gremien gewählt worden. In 6 der 24 Ausschüsse hatte die AfD-Fraktion das Vorschlagsrecht, ihre Kandidaten verfehlten aber jeweils die notwendige Mehrheit. Das betraf den Haushaltsausschuss, die Ausschüsse für Recht- und Verbraucherschutz, für Finanzen, für Arbeit und Soziales, für Inneres und den Petitionsausschuss. Die AfD protestiert gegen die Entscheidungen der anderen Parteien im Bundestag.
„Es geht um die Fähigkeit der parlamentarischen Arbeit, die uns hier genommen wird“, sagt Bernd Baumann von der AfD. „Die anderen Parteien beschädigen mit ihrer willkürlichen Diskriminierung die demokratischen Institutionen“, lässt die AfD auf X wissen.
Verfassungsschutz Brandenburg setzt AfD-Hochstufung aus
Brandenburgs Verfassungsschutz setzt unterdessen die Einstufung der Landes-AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung wegen eines Rechtsstreits vorerst aus. Der Nachrichtendienst gab nach einer Klage der Partei gegen die Hochstufung eine sogenannte Stillhalteerklärung ab, wie das Innenministerium in Potsdam mitteilte.

„Aus Respekt vor dem gerichtlichen Verfahren hat der Verfassungsschutz Brandenburg diese Stillhalteerklärung heute abgegeben“, so der Nachrichtendienst in seiner Begründung. Damit soll dem Gericht auch die Möglichkeit zur vertieften Befassung gegeben werden. Damit dürfe das Land Brandenburg vorerst nicht über die Hochstufung berichtet und den AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall behandeln.
Ähnlich sieht es auch auf Bundesebene aus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat. Zuvor hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“, hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
SPD-Justizministerin will AfD-Verbot prüfen
Dennoch steht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD weiterhin im Raum. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht die Antwort auf die Frage nach einem möglichen Antrag für ein AfD-Verbot als offen an. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitag) sagte sie Ministerin, nach Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch müsse man diese „als mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst nehmen“. Dazu gehöre „unbedingt, ein Parteiverbot zu prüfen“. Ob ein Verbotsverfahren Erfolg hätte, könne man im Voraus nie sicher wissen. „Aber das gilt auch für andere Verfahren. Bei Strafprozessen steht eine Verurteilung am Anfang auch nicht fest. Trotzdem verzichtet der Rechtsstaat nicht auf Anklagen“, so Hubig.
Dobrindt sieht keine ausreichende Grundlage für AfD-Verbot
Anders sieht es dagegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Es sei falsch zu glauben, mit dem Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch habe man nun ausreichend Material für ein solches Verbot in der Hand, sagte Dobrindt bei der Vorstellung der Jahresstatistik zur politisch motivierten Gewalt am Dienstag in Berlin. „Dafür ist dieses Gutachten nicht ausreichend.“ (erpe/dpa/epd/AFP)