Steuererklärung auf die letzte Minute: Welche Kosten lassen sich jetzt noch absetzen?
Uns auf Google folgenWer zur Abgabe der Steuererklärung 2023 verpflichtet ist, dem bleibt nicht mehr viel Zeit. Anders sieht es aus, wenn man eine Erklärung freiwillig abgibt.
Viele erstellen die Steuererklärung selbst. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte an die nahende Frist denken: In solchen Fällen sollte die Erklärung für 2023 bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein – weil es sich bei dem Datum um einen Samstag handelt, ist der späteste Abgabetermin allerdings der darauffolgende Montag, und somit der 2. September 2024, hatte die Vereinigte Lohsteuerhilfe (VLH) informiert. Manche wählen ganz klassisch die Papierform. Ein Großteil aller Steuerpflichtigen erledigt die Steuererklärung inzwischen jedoch digital, berichtet die Stiftung Warentest – entweder mithilfe einer kommerziellen Steuersoftware oder über Mein Elster. Für einige Personengruppen, etwa Selbstständige und Unternehmer, sei die digitale Abgabe der Steuererklärung inzwischen verpflichtend.
Steuererklärung noch nicht erledigt?
Die papierlose Online-Erklärung bietet einige Vorteile, wie Test.de schreibt: Steuerzahler sparen sich den Weg zum Finanzamt und können „Daten aus vergangenen Erklärungen übernehmen, Belege online speichern und die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt über das Elster-Portal erledigen“. Elster rechne nach Abschluss der Erklärung außerdem aus, wie hoch die voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung ausfalle. Sowohl die Papiererklärung als auch die Onlineversion über Mein Elster seien „nur etwas für Geübte“, heißt es vonseiten der Stiftung Warentest in dem Beitrag auf Test.de (Stand: 14. Februar). „Die Formulare bieten keine inhaltlichen Hilfestellungen oder Spartipps, und die verschiedenen Anlagen und Posten sind nicht immer selbsterklärend.“

Steuererklärung: Welche Kosten lassen sich jetzt noch absetzen?
Wie lässt sich, auch kurz vor knapp, bestenfalls noch etwas Geld mithilfe der Steuererklärung herausholen? Die Finanzplattform Taxfix hat in einer Mitteilung einige „Last-Minute-Steuertipps“ erklärt – hier einige Beispiele:
- Kosten für die Altersvorsorge steuerlich absetzen: „Die Riester-Rente und die Basis-Rente (auch bekannt als Rürup-Rente) bieten Steuervorteile, die je nach individueller Einkommenssituation und Beitragshöhe die Steuerlast deutlich senken können“, heißt es in der Mitteilung von Taxfix. „Bei der Riester-Rente können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.“ Die Basisrente biete „sogar einen noch höheren steuerlichen Abzugsrahmen“.
- Kinderbetreuungskosten steuerlich nutzen: „Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten und maximal 4.000 Euro pro Kind“ könnten Eltern von der Steuer absetzen, heißt es in der Mitteilung. „Nicht zu vergessen sind auch Schulgebühren (30 Prozent und bis zu 5.000 Euro je Kind und Jahr)“ – oder Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen würden. Noch ein Tipp laut Taxfix: Für Alleinerziehende gibt es „zusätzlich einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind“.
- Ausbildung der Kinder steuerlich geltend machen: Eltern können „einen Freibetrag von 1.200 Euro pro Jahr und Kind geltend machen, wenn das Kind während der Berufsausbildung oder des Studiums außerhalb des elterlichen Haushalts wohnt“, heißt es weiter. Vorausgesetzt, dass das Kind „mindestens 18 Jahre alt“ ist und auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht.
Ist man nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, hat man vier Jahre Zeit, freiwillig eine Erklärung einzureichen und sich eine eventuelle Steuererstattung zu sichern, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) auf ihrer Website grundsätzlich informierte. Sprich: „Bis Ende 2024 können Sie noch die Steuererklärungen 2020, 2021, 2022 und 2023 zum Finanzamt senden.“
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Steuererklärung: An welche Posten sollte man außerdem denken?
Übers Jahr verteilt kommen auch bei den Gesundheitskosten schnell größere Beträge zusammen. Einen Teil davon müssen Steuerzahler selbst tragen, doch bestimmte Kosten können sie in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen – über die Details hatte die Lohnsteuerhilfe Bayern informiert.
Wer sich in diesem Jahr mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte zum Beispiel auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken, denn in manchen Fällen ergibt sich auch hier eine Steuerersparnis. Beschäftigte sollten mit Blick auf die Steuer zudem die Werbungskostenpauschale im Blick behalten.