Flug selbst stornieren: Wann habe ich einen Anspruch darauf, Geld zurückzubekommen?

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Wer seinen gebuchten Flug letzten Endes nicht wahrnimmt, hat Anspruch auf Erstattungen. Das gesamte Geld gibt es jedoch selten zurück.

Im Datum vertan oder doch etwas dazwischen gekommen? Es kommt häufiger vor, dass Reisende ihren Flug nach der Buchung wieder stornieren wollen. Gerade bei teuren Langstreckenflügen kann das jedoch zum finanziellen Ärgernis werden. Denn wie zahlreiche Verbraucher berichten, ist es nicht immer leicht, sein Geld von der zuständigen Fluggesellschaft zurückzubekommen. Ob Sie im Einzelfall Anrecht auf eine Erstattung haben, hängt dabei von vielen verschiedenen Faktoren ab: Welche Ländergesetze greifen, bei welcher Fluglinie Sie gebucht und was für einen Tarif Sie bei der Buchung ausgewählt haben, beispielsweise. Bestimmte Kosten und Gebühren müssen jedoch grundsätzlich vom zuständigen Unternehmen zurückgezahlt werden —, auch wenn einige Fluggesellschaften anderes behaupten. Wenn Sie bereits jetzt wissen, dass Sie Ihren Flug später möglicherweise noch einmal umbuchen oder gar ganz stornieren müssen, sollten Sie bereits bei der Buchung darauf Rücksicht nehmen. Wir haben diese hilfreichen Tipps zum Flugstorno für Sie zusammengestellt, damit Sie am Ende keine böse Überraschung erleben.

Flug (selbst) stornieren: Habe ich ein Recht auf Erstattung?

Klar ist: Ein Anrecht auf Erstattung der vollständigen Flugkosten besteht nach deutschem Recht immer, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann. Das ist beispielsweise bei einem Flugverbot oder bei einer Sperrung des Luftraums der Fall. Wenn Sie Ihren Flug allerdings eigenständig stornieren, können Sie in den meisten Fällen nicht mit einer Rückzahlung des gesamten Ticketpreises rechnen. Grundsätzlich sollten Flugreisende darauf achten, welchem Recht Ihre Buchung unterliegt. Zwar gelten für Hin- und Rückflüge aus und nach Deutschland die hiesigen Gesetze, viele Fluggesellschaften berufen sich jedoch im Streitfall auf die Regelungen ihrer jeweiligen Heimatländer. Die meisten Unternehmen bieten darüber hinaus unterschiedliche Tarife an. Während der sogenannte „Flex-Tarif“ eine Umbuchung oder Stornierung des Fluges zumeist kostenfrei ermöglicht, wird beim Rücktritt von „Spar-Tarifen“ fast immer eine Stornogebühr erhoben, die häufig dem Ticketpreis entspricht. Viele Airlines schließen eine Vertragskündigung durch den Fluggast außerdem grundsätzlich in ihren AGB aus. In diesem Fall müssen die Reisenden jedoch bei Vertragsabschluss deutlich darauf hingewiesen werden.

Geöffneter Kalender mit grünem Klebezettel mit der Aufschrift „Flug stornieren“
Müssen Sie Ihren Flug stornieren? © IMAGO

Flug stornieren: Wie viel Geld darf ich zurückverlangen?

Die gute Nachricht ist: Bestimmte Kosten müssen in jedem Fall erstattet werden — egal, ob Sie Ihren Flug selbst stornieren oder ihn möglicherweise sogar verpasst haben. Dabei handelt es sich um die sogenannten „personenbezogenen Entgelte“. Bei einer eigenständig stornierten Buchung ist die zuständige Fluggesellschaft nach deutschen Recht dazu verpflichtet, Ihnen Steuern, Flughafengebühren und andere personenbezogene Kosten wie beispielsweise Sitzplatzreservierungen zurückzuzahlen. Gerade bei Spartarifen macht das häufig einen Großteil des Ticketpreises aus. Je nach Tarif können teilweise sogar 95 Prozent des ursprünglich gezahlten Geldes zurückverlangt werden. Denn wenn Fluggesellschaft den frei gewordenen Platz anderweitig vergibt, müssen die Erlöse daraus der Erstattung angerechnet werden. Das gilt allerdings nur, wenn eine Kündigung nicht zuvor im Vertrag ausgeschlossen wurde. Leider kämpfen viele Fluggäste trotzdem oft vergeblich um ihr Geld, da sie die Beweislast tragen und zahlreiche Airlines die Kooperation verweigern. Grundsätzlich müssen sich Reisende, die ihren Flug selbst storniert haben, eigenständig um ihre Erstattung kümmern — von allein zahlen nur die wenigsten Unternehmen etwas zurück.

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Worauf Sie beim Stornieren eines Fluges achten sollten

Um im Falle eines eigenständig stornierten Fluges nicht auf dem Großteil der Kosten sitzen zu bleiben, sollten Reisende sich bereits im Vorhinein genauestens über die jeweiligen Regelungen der zuständigen Fluggesellschaft informieren. Auf welche Gesetzeslage beruft sich die Airline und gab es bereits Fälle, bei denen letztendlich ein Gericht über die Erstattung entschied? Was steht in den AGB des Unternehmens zu Stornierung und Vertragskündigung? Wer bereits vor der Buchung weiß, dass der Flug womöglich noch einmal umgebucht oder storniert werden muss, ist mit einem teureren „Flex-Tarif“ zweifelsfrei auf der sicheren Seite. Wer lieber die Gefahr eingehen möchte, am Ende auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, sollte sich vor Vertragsabschluss zumindest die Auflistung der jeweiligen Einzelposten genau ansehen. Sofern Steuern, Flughafengebühren und andere personenbezogene Entgelte weitaus höher sind als die eigentliche Beförderungsgebühr, lohnt sich das Pokern nämlich eventuell. Das Geld hierfür muss im Falle einer Stornierung nämlich von der Fluggesellschaft erstattet werden — allerdings muss sich der Fluggast selbst um die Rückzahlung kümmern.

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