Erben in Deutschland: Wem steht der Pflichtteil zu?

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Von: Carina Blumenroth

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Viel können Sie mit einem Testament oder einem Erbvertrag planen. Allerdings nicht alles. Wer Anspruch auf einen Pflichtteil beim Erbe hat.

Es gibt bestimmte Themen, mit denen man sich in aller Regel nicht gerne auseinandersetzt, einige davon sind allerdings wichtig. Die Vorsorgevollmacht regelt beispielsweise, wer sich um Ihre Finanzen und um Ihre Gesundheitsentscheidungen kümmert, wenn Sie das durch Krankheit, Alter oder Unfall nicht können. Mit einem Erbschein oder einem Testament regeln Sie Ihren Nachlass selbst und können somit entscheiden, wer was bekommen soll. Das kann Familienstreitigkeiten vorbeugen, allerdings kann auch ein Pflichtteil verlangt werden.

Erbschaft: Wer ist berechtigt, den Pflichtteil zu bekommen?

Foto eines Testaments.
Wer enterbt wird, kann unter Umständen einen Pflichtteil erhalten. © Panthermedia/Imago

Hat ein Erblasser nahe Angehörige enterbt, so haben diese Anspruch auf einen Pflichtteil. Das Portal Finanztip informiert, dass dies auf die Fürsorgepflichten naher Angehörige zurückzuführen ist. Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören:

  • Kinder (nicht ehelich, ehelich, adoptiert)
  • Ehepartner (wenn zum Zeitpunkt des Todes die Ehe wirksam bestand)
  • Eltern des Verstorbenen (wenn die Person keine eigenen Kinder hatte)

Enkel und Urenkel haben lediglich einen Pflichtteilsanspruch, wenn diese von der Erbfolge ausgeschlossen sind und deren Eltern nicht mehr leben. Geschwister und Großeltern des Erblassers haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Erstere können lediglich einen Anspruch geltend machen, wenn keine Erben erster Ordnung existieren und die Eltern des Erblassers bereits verstorben sind, informiert die Sparkasse.

Wie setzt sich der Pflichtteil zusammen?

Wie hoch der Pflichtteil ausfällt, ist von der Erbmasse und der Pflichtteilsquote abhängig. Bei Kindern des Erblassers beträgt der Pflichtteil immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, informieren die Advocatio Rechtsanwälte auf der eigenen Webseite. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie trotz Pflichtteil Verwandte aus dem Nachlass streichen.

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Der Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft und Gütergemeinschaft:

Über die Pflichtteilquote bei Zugewinngemeinschaft und Gütergemeinschaft informiert das Portal Advocado.de:

Kinder 12,5 Prozent
Keine Kinder, dafür Eltern, Geschwister, (Groß-)Nichten/Neffen25 Prozent
Ehepartner; wenn nur noch Großeltern des Erblassers leben25 bis 43,75 Prozent

Bei der Zugewinngemeinschaft hängt der Umfang vom Zugewinn, also dem Betrag ab, der in einer Ehe erwirtschaftet wurde und am Ende unter den Ehegatten aufgeteilt wird. Ist eine Gütergemeinschaft vereinbart worden, geht es um das gemeinschaftliche Vermögen. Bei einem Todesfall wird das Vermögen halbiert, eine Hälfte behält der verbliebene Partner, die andere Hälfte ist der Nachlass.

Schenkungen beeinflussen den Pflichtteil zu einem gewissen Grad

In Stufen wird die Schenkung bei der Ergänzung des Pflichtteils herangezogen. Im ersten Jahr vor dem Todesfall fließt die Schenkung in voller Höhe ein, jedes weitere Jahr nimmt der Wert um zehn Prozent ab. Bei elf oder mehr Jahren findet keine Berücksichtigung bei der Ermittlung des Pflichtteils mehr statt. Anstandsschenkungen wie beispielsweise Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke werden nicht berücksichtigt, informiert Advocado.de.

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