Kann man sich bei einer Erkältung telefonisch krankschreiben lassen?
Uns auf Google folgenBei Erkrankungen wie etwa leichten grippalen Infekten ist es möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen – es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Im Herbst ist wieder Erkältungszeit, und die Arztpraxen dürften teils gut gefüllt sein. Gut zu wissen: Bei Erkrankungen wie etwa leichten grippalen Infekten ist es möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass die Patienten in der Arztpraxis bekannt sind.

Telefonische Krankschreibung: Für wie viele Tage ist sie möglich?
Versicherte, die wegen einer leichten Erkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden, informiert die Bundesregierung auf ihrer Website. „Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist“, heißt es dort. Dabei muss es sich nicht unbedingt um eine Erkältungserkrankung handeln.
Telefonische Krankschreibung: Was gilt bei der Folgebescheinigung?
Eine solche Krankschreibung könne nicht telefonisch verlängert werden, heißt es weiter. Wer eine Folgebescheinigung benötige, müsse die Arztpraxis aufsuchen. Denkbar ist demnach auch folgende Option: „Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.“
Wer seine Versichertenkarte in der Praxis zuvor im entsprechenden Quartal noch nicht eingelesen habe, müsse dies „nach der Erkrankung nachholen“, heißt es außerdem in der Mitteilung (Stand: 7. Oktober 2024). Entsprechende Fragen sind im Gespräch mit der zuständigen Arztpraxis in der Regel schnell geklärt, und man soll die Karte dort gegebenenfalls auch schon früher vorbeibringen.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. So müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber in der Regel keine Bescheinigung mehr vorlegen. Nach der Krankmeldung rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei den Krankenkassen ab. Zudem ist es in jedem Fall wichtig, dass Beschäftigte sich rechtzeitig bei ihrem Arbeitgeber krankmelden.