Genügt es, sich beim Arbeitgeber per E-Mail krankzumelden?

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Von: Anne Hund

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Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber ist unerlässlich – doch auf welchem Weg sollte sie erfolgen? Was Beschäftigte bei dieser Frage beachten müssen.

Die Grippe hat einen erwischt, und man muss sich in der Arbeit krankmelden: Dann sollten Beschäftigte immer darauf achten, dass die Krankmeldung frühzeitig erfolgt. In der Regel muss die Krankmeldung innerhalb der ersten Betriebsstunden eingehen – Mitarbeiter sollten sich grundsätzlich vorher gut über die jeweiligen Gepflogenheiten im Unternehmen informieren.

Eine korrekte Krankmeldung startet „idealerweise direkt vor dem Arbeitsbeginn“, wie die Jobplattform Indeed in einem Beitrag auf ihrer Website erklärt. Ein Attest sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht nötig. „Wichtig ist dagegen, dass Arbeitnehmer*innen den Zustand melden, da eine verspätete Krankmeldung (zum Beispiel erst nach einem Arztbesuch) eine Abmahnung nach sich ziehen könnte.“ Denn auch, wenn es einem nicht gut geht, ist man als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden. 

Genügt es, sich beim Arbeitgeber per E-Mail krankzumelden?

Generell ist zwar keine besondere Form bei einer Krankmeldung vorgesehen. „Grund­sätzlich können Sie auch eine E-Mail, SMS oder eine Nach­richt über einen Messenger-Dienst wie Whatsapp schreiben“, heißt es entsprechend auf Test.de. Nicht in jedem Fall müssen Mitarbeiter also unbedingt zum Telefonhörer greifen. Doch aufgepasst: In manchen Unternehmen ist es so, dass der Arbeitgeber im Vorhinein konkrete Ansagen darüber macht, auf welche Art und Weise die Krankmeldung übermittelt werden muss – und wer zum Beispiel als Ansprechpartner zuerst informiert werden sollte. Kurz gesagt, so heißt es in dem Beitrag auf Indeed.com (Stand: 10. Juli 2024): „Es kommt ganz auf die betrieblichen Regelungen an, ob eine telefonische Krankmeldung gefordert ist, oder auch eine E-Mail, SMS oder eine Messenger-Nachricht ausreichen.“ Meistens sei diese Vorgabe im Arbeitsvertrag geregelt.

Frau mit Laptop auf der Couch
Dass sich Mitarbeiter zunächst per E-Mail krankmelden – das ist in manchen Unternehmen üblich. (Symbolbild) © Westend61/Imago

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Was muss eine Krankmeldung per E-Mail beinhalten?

An welche Punkte sollte man bei der Formulierung denken? „In Ihrer Krankmeldung müssen Sie mitteilen, dass Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen, bei der Arbeit zu erscheinen und Ihre Aufgaben erfüllen zu können“, heißt es in dem Beitrag auf Test.de. „Woran Sie erkrankt sind, geht Ihren Chef grund­sätzlich nichts an. Auch in den Daten zur ärzt­lichen Arbeits­unfähigkeits­bestätigung für den Arbeit­geber stehen keine Diagnosen.“ Nicht zu vergessen: „Geben Sie die ungefähre Dauer Ihrer Abwesenheit an, damit Ihr Chef Ihren Ausfall besser ersetzen kann.“

Eine Krankmeldung muss zudem alle wichtigen Informationen enthalten, die vom jeweiligen Arbeitgeber gefordert werden. Auch hierüber sollten sich Beschäftigte also rechtzeitig informieren. Wie eine Krankmeldung per E-Mail dann konkret formuliert wird, bleibe selbstverständlich jedem selbst überlassen, heißt es darüber hinaus in dem Beitrag auf Indeed.com. Die Jobplattform nennt – nur als eines von vielen möglichen Beispielen – eine Art, wie eine solche Mail verfasst sein könnte.

Sehr geehrte Frau XXX (oder sehr geehrter Herr),
da ich mich am heutigen Tag nicht gut fühle, möchte ich hiermit schriftlich meine Krankmeldung einreichen. Ich werde heute, den XX.XX.XXXX, zu Hause bleiben. Ab 8 Uhr ist meine Hausarzt-Praxis geöffnet, sodass ich umgehend einen Termin ausmachen kann. Im Anschluss an den Termin kann ich Ihnen noch heute mitteilen, wie lange ich voraussichtlich krankgeschrieben sein werde. Ich werde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich nachreichen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann zudem höflich um eine Bestätigung bitten. Denn in diesem Fall erhalte man eine direkte Rückmeldung, ob eventuelle Angaben fehlen. „Sollten Sie innerhalb einiger Stunden keine positive Rückmeldung erhalten, ist ein Griff zum Telefonhörer eine gute Wahl, um die Situation zu erklären“, empfiehlt die Jobplattform in dem Beitrag.

Krankschreibung: Ab wann braucht es eine AU?

Ab wann braucht es zudem ein ärztliches Attest? Viele Unternehmen verlangen erst ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – aber manche bereits früher: So kann im Arbeitsvertrag etwa geregelt sein, dass der Arbeitgeber schon ab dem ersten oder zweiten Tag ein Attest vom Arzt verlangen darf.

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