Elektronische Parkscheiben – praktisch, aber nicht immer erlaubt

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Von: Simon Mones

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Vergesslichkeit beim Parken kann teuer werden. Elektronische Parkscheiben bieten eine praktische Alternative. Aber es gilt einiges zu beachten.

Die Suche nach einem Parkplatz kann grade in Großstädten zur Herausforderung werden. Wenn sich eine Lücke findet, braucht man in der Regel einen Parkschein. Das kann teuer werden, wenn man nicht das Glück hat und ein anderer Autofahrer einem sein Parkticket gibt. Etwas günstiger ist es, wenn man mit Parkscheibe parken kann. Die gibt es inzwischen auch als elektronische Version. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.

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Elektronische Parkscheibe ist erlaubt – wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllt

Das praktische an der elektronischen Parkscheibe: Ein Sensor erkennt, wenn das Auto abgestellt wird und stellt den Beginn der Parkzeit automatisch ein. Sie ist damit nicht nur eine Hilfe für vergessliche Autofahrer, sondern löst auch die Verwirrung um die richtige Einstellung der Parkscheibe auf.

Eine elektronische Parkscheibe an einer Windschutzscheibe
Eine elektronische Parkscheibe kann ziemlich praktisch sein – aber man muss bei der Nutzung einige Dinge beachten. (Symbolbild) © Jochen Tack/Imago

Damit die elektronische Parkscheibe genutzt werden darf, muss sie aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So darf die Zeit nicht mitlaufen. Anderenfalls ist das Gerät unzulässig, wie der ADAC in einem Video erklärt. Zudem müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Parkscheibe braucht eine Typengenehmigung, nur dann ist sie in Deutschland zugelassen
  • Es muss ein weißes P auf blauem Grund (Verkehrszeichen 314) zu sehen sein
  • Über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen
  • Die Schrifthöhe der vorgegebenen 24-Stunden-Zeitangabe muss mindestens zwei Zentimeter betragen

Knöllchen droht: Leere Batterie kann teuer werden

Die Parkscheibe darf zudem die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Der ADAC rät daher dazu, sie rechts unten an der Scheibe anzubringen. Zudem sollten Sie regelmäßig die Batterien kontrollieren, ansonsten droht ein Bußgeld, wenn es das Gerät nicht tut. Auch wenn die Parkscheibe die Vorgaben nicht erfüllt, wird ein Bußgeld fällig. Dieses hängt von der Parkdauer ab:

Verstoß\tBußgeld
Parken ohne gültige Parkscheibe, trotz Vorschrift20 Euro
... länger als 30 Minuten\t25 Euro
... länger als 1 Stunde\t30 Euro
... länger als 2 Stunde\t35 Euro
... länger als 3 Stunde\t40 Euro

Die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Parkscheibe im öffentlichen Bereich ist gestattet. Allerdings kann es auf privaten Parkplätzen zu Problemen kommen, da die Eigentümer ihre eigenen Nutzungsbedingungen festlegen. Der ADAC rät dazu, im Ausland auf die Nutzung einer elektronischen Parkscheibe zu verzichten, da die Bestimmungen stark variieren. In Ländern wie der Schweiz, Österreich und Belgien ist die Verwendung solcher Parkscheiben sogar untersagt. Darüber hinaus sind in einigen Ländern andere Modelle erlaubt als in Deutschland.

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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