Hund bei Hitze im Auto lassen: Haltern droht saftiges Bußgeld
Die Temperaturen haben mancherorts schon die 30-Grad-Marke geknackt. Hunde können im Auto eingeschlossen unter der Hitze leiden. Dann haften die Besitzer.
München – Der Hochsommer naht. Das bedeutet, dass sich Menschen, aber auch ihre Haustiere, vor den hohen Temperaturen schützen müssen. Das heißt, so oft es geht, den Schatten aufzusuchen, viel zu trinken und dafür zu sorgen, dass der geliebte Vierbeiner das ebenfalls tut. Demnach darf man ihn auch nicht im Auto zurücklassen, wenn die pralle Sonne darauf scheint.
Hund bei Hitze im Auto lassen: Haltern droht saftiges Bußgeld

Es braucht nicht Temperaturen über 30 Grad, damit es dem Hund im Pkw zu warm wird. Allein durch die intensive Sonneneinstrahlung heizt sich der geschlossene Raum schnell auf. Mit fatalen Folgen. Schließlich kann das dazu führen, dass der Hund überhitzt. Kommt jede Hilfe zu spät, kann das tödlich enden. Auch wenn das nicht passiert, müssen unvorsichtige Hundebesitzer haften.
Sie verstoßen schließlich gegen die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), wenn sie ihren Hund im Sommer im Auto warten lassen. Dem liegt zugrunde, dass Hundehalter nach § 8 TierSchHuV für die Gesundheit ihres Haustieres sorgen müssen. Das bedeutet also, dass der Hund im Auto nicht nur genug Frischluft benötigt, das heißt also, ein Autofenster geöffnet sein muss, sondern auch nur zurückbleiben darf, wenn die Außentemperatur nicht zu hoch ist. Alles andere ist laut dem Tierschutzgesetz (TierSchG) Tierquälerei und damit strafbar.
Hund bei Hitze im Auto lassen: Schwere der Strafe richtet sich nach Verhalten von Halter
Danach wird zwischen einer Straftat (§ 17 TierSchG) und einer Ordnungswidrigkeit (§ 18 TierSchG) unterschieden. Inwiefern oder in welcher Höhe also die Strafe ausfällt, kommt darauf an, ob der Hundebesitzer vorsätzlich den Hund im heißen Fahrzeug zurückgelassen hat oder das unabsichtlich getan hat.
Letzteres bezieht sich darauf, dass der Hundehalter es nicht besser gewusst bzw. die Gefahr unterschätzt hat. Ist es absichtlich geschehen, können dem Hundehalter bis zu drei Jahre Haft drohen oder eine vom Einkommen abhängige Geldstrafe. Darüber hinaus kann dem Halter für kurze Zeit oder auch lebenslang verboten werden, Tiere zu besitzen.
Wird der Vorfall hingegen vom Gericht als fahrlässig eingestuft, droht dem Halter ein saftiges Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Ist das Tier unverletzt geblieben, fällt es dementsprechend geringer aus. Das gilt allerdings nicht, wenn man schon einmal aus demselben Grund straffällig geworden ist. Auch dann kann abschließend die Strafe härter ausfallen.