Verletzter Hund vor Mannheimer Tierheim ausgesetzt – Ermittlungen gegen Mann (27)
Ein schwer verletzter Hund wird am Zaun des Tierheims Mannheim festgebunden und dort einfach ausgesetzt. Jetzt konnte die Besitzerin des Malinios ermittelt werden:
Update vom 9. Februar, 14:41 Uhr: Dank zahlreicher Hinweise aus der Bevölkerung konnte die ursprüngliche Besitzerin des Hundes ausfindig gemacht werden. In Rahmen der weiteren Ermittlungen der Polizeihundestaffel haben sich dann die Verdachtsmomente gegen einen 27-jährigen Mann erhärtet. Gegen diesen wird nun wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
Die Hündin hat sich wieder erholt und befindet sich derzeit auf einer Pflegestelle. In den nächsten Wochen erfolgen noch weitere Untersuchungen und Überprüfungen, so dass sie vielleicht zur Polizeihündin ausgebildet wird.
Verletzter Hund vor Tierheim Mannheim ausgesetzt: Chip ausgelesen – Polizei hat neue Infos
Update vom 3. Februar, 13:37 Uhr: Nachdem in der Nacht von Sonntag auf Montag (29./30. Januar) eine unbekannte Person einen schwer verletzten Hund an dem Zaun eines Tierheims in der Max-Planck-Straße angebunden hat, haben die Ermittler der Polizeihundestaffel des Polizeipräsidiums Mannheim den Registrierungs-Chip jetzt ausgelesen. Die darauf hinterlegte Registrierungsnummer lässt Rückschlüsse darauf zu, dass das Tier aus einem Osteuropäischen Land stammen könnte.
Es werden weiterhin Zeugen gesucht, die rund um das Tierheim verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder Informationen zum Besitzer des Tieres geben können. Hinweise hierzu nehmen die zuständigen Ermittler der Polizeihundestaffel unter der Telefonnummer 0621/71497-250 entgegen.
Besitzer „muss bestraft werden“: Verletzter Hund vor Tierheim Mannheim ausgesetzt
Erstmeldung vom 2. Februar, 14:03 Uhr: Mannheim - Wer macht so etwas? Diese Frage werden sich nicht nur die Mitarbeiter des Tierheims Mannheim stellen, sondern auch die Polizei und zahlreiche Tierschützer. Am Montagmorgen (30. Januar) wird ein Hund vor dem Tierheim gefunden. Er ist am Zaun angebunden, trägt einen Maulkorb und ist schwer verletzt. Über diese herzlose Tat berichtet MANNHEIM24.
Tierheim Mannheim: Hund mit Kopfverletzung an Zaun angebunden
Wie die Polizei Mannheim am Mittwochnachmittag berichtet, muss der Hund zwischen Sonntagabend, 20 Uhr und Montag, 8 Uhr am Tierheim ausgesetzt worden sein. Bei dem Vierbeiner handelt es sich um einen Malinios, also um einen belgischen Schäferhund. Der Hund trägt einen Maulkorb um die Schnauze und ein rotes Brustgeschirr. Daran ist eine Leine befestigt, mit der der Hund am Zaun des Tierheims in der Max-Planck-Straße in Mannheim festgebunden ist.
Besonders schrecklich: Der Hund hat eine schwere Kopfverletzung! „Glücklicherweise konnte die Verletzung durch einen Tierarzt behandelt werden“, teilt die Polizei Mannheim mit. Der Vierbeiner trägt jetzt eine Halskrause statt eines Maulkorbes ums Gesicht. Laut der Tierrechtsschutzorganisation PETA werden jährlich 80.000 Tiere, darunter Katzen, Hunde und andere Haustiere, allein in Deutschland ausgesetzt.

Hund mit Kopfverletzung vor Tierheim Mannheim ausgesetzt – Suche nach herzlosem Besitzer
Während der Malinois auf dem Weg zur Besserung ist, sucht die Polizei Mannheim den skrupellosen Besitzer. Die ermittelnde Polizeihundestaffel hofft auf Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder den Hund kennen. Wer Hinweise geben kann, soll sich unter der Telefonnummer 0621/71497-250 melden.
Gleichzeitig schaltet sich auch PETA ein und setzt eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die den Täter überführen. „Wir möchten helfen aufzuklären, von wem die schwer verletzte Hündin dort so rücksichtslos zurückgelassen wurde“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Der herzlose Halter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und das Tierheim oder einen Tierarzt sofort um Hilfe bitten müssen. Den Hund bei Minustemperaturen auszusetzen und dem möglichen Erfrierungstod zu überlassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“
Hund vor Tierheim Mannheim ausgesetzt – Tat ist strafbar
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
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Erst vor wenigen Tagen hatte die Polizei bereits einen tierischen Einsatz. In einer Sporttasche machten die Beamten aus Mannheim eine pelzige Überraschung, als sie ein Frettchen fanden. (pm/pol/jol)