Frau vor Gericht, weil sie 100-jährige Großmutter hat hungern lassen

In Hessen muss sich eine Frau vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten. Sie hatte ihre fast 100-jährige Großmutter hungern lassen und nicht ausreichend gepflegt.
Bad Homburg (dpa) - Wegen Körperverletzung an ihrer Großmutter muss sich eine 37-jährige Frau an diesem Donnerstag (9.00 Uhr) im hessischen Amtsgericht Bad Homburg verantworten. Laut Anklage soll sie als Betreuerin die bettlägerige, fast 100 Jahre alte Frau in der Wohnung in Neu-Anspach weder ausreichend gepflegt noch mit genügend Nahrung und Getränken versorgt haben. Sie soll ihre Großmutter zudem in den Jahren 2018 und 2019 über längere Zeit alleine in der Wohnung gelassen haben. Die Frau ist mittlerweile gestorben. Ihre Enkelin ist wegen Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt.