Wie oft ein Vermieter die Miete erhöhen darf
Wenn ein Schreiben des Vermieters eintrifft, steigt bei zahlreichen Menschen die Besorgnis über ihre finanzielle Lage. Dennoch müssen Vermieter die gesetzlichen Vorschriften beachten.
Stuttgart - Die Post des Vermieters kündigt oft eine beträchtliche Anhebung der Miete an. Doch eine willkürliche Erhöhung der Miete ist Vermietern nicht gestattet. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klärt in Deutschland die Frage, ob, wann und in welchem Umfang die Miete erhöht werden darf.

Erhöhung der Miete ist nur einmal im Jahr zulässig
Gemäß den Vorgaben darf die Miete lediglich alle zwölf Monate angepasst werden oder aber frühestens zwölf Monate nach dem Einzug (sogenannte „Jahressperrfrist“). Wenn Sie beispielsweise die bislang letzte Mieterhöhung zum 1. Oktober 2022 erhalten haben, ist es dem Vermieter erst ab dem 1. Oktober 2023 wieder möglich, eine Anpassung der Mietzahlung vorzunehmen.
Mieterhöhung richtet sich nach Kappungsgrenze: Maximal 20 Prozent in drei Jahren
Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB), der wegen des Heizungsgesetzes Mieterhöhungen fürchtet, ist es dem Vermieter gestattet, lediglich die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Dabei handelt es sich um die durchschnittliche Miete, die bereits für ähnliche Wohnungen am Wohnort gezahlt wird.
Falls die Bewohner bisher eine vergleichsweise niedrige Miete gezahlt haben, ist es dennoch nicht erlaubt, den Mietpreis abrupt auf das Niveau der Vergleichsmiete anzuheben. „Es gilt eine Kappungsgrenze, innerhalb von 3 Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen“, so der DMB. In Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Kappungsgrenze auf 15 Prozent zu senken.
Bei Staffelmiete und Indexmiete wird Mieterhöhung im Vertrag festgelegt
Um zu vermeiden, dass Vermieter jedes Jahr eine erneute Mieterhöhung vornehmen müssen, entscheiden sich viele von ihnen bereits zu Beginn für eine Staffelmiete oder Indexmiete, die im Mietvertrag festgehalten wird. Dadurch wird eine regelmäßige und transparente Anpassung der Miete vereinbart.
- Staffelmiete: Die Miete wird stufenweise erhöht – der Mietpreis steigt dabei in einem festgelegten Turnus um einen bestimmten Betrag an. Hier dürfen keine zusätzlichen Mieterhöhungen gefordert werden, etwa weil Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
- Indexmiete: Hier richtet sich die Miete nach dem aktuellen Verbraucherpreisindex in Deutschland, der die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten abbildet. Steigen die Lebenshaltungskosten an, darf der Vermieter die Miete erhöhen. Fallen die Kosten dagegen, dürfen sich Mieter über eine sinkende Miete freuen.
Vor einer Zustimmung zu einer Mieterhöhung ist es ratsam, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen. Mieterverbände stehen hierbei beratend zur Verfügung. Wenn Sie beabsichtigen, Ihren Mietvertrag zu kündigen, sollten Sie dabei eine potenzielle Stolperfalle vermeiden.
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