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Wie oft ein Vermieter die Miete erhöhen darf

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Von: Andrea Stettner

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Wenn ein Schreiben des Vermieters eintrifft, steigt bei zahlreichen Menschen die Besorgnis über ihre finanzielle Lage. Dennoch müssen Vermieter die gesetzlichen Vorschriften beachten.

Stuttgart - Die Post des Vermieters kündigt oft eine beträchtliche Anhebung der Miete an. Doch eine willkürliche Erhöhung der Miete ist Vermietern nicht gestattet. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klärt in Deutschland die Frage, ob, wann und in welchem Umfang die Miete erhöht werden darf.

Mann hält fassungslos einen Brief in der Hand. Wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert, steigen bei vielen die finanziellen Sorgen.
Post vom Vermieter bedeutet meistens nichts Gutes. Eine Mieterhöhung kann jedoch nur einmal alle zwölf Monate vorgenommen werden. © Lopolo/Imago

Erhöhung der Miete ist nur einmal im Jahr zulässig

Gemäß den Vorgaben darf die Miete lediglich alle zwölf Monate angepasst werden oder aber frühestens zwölf Monate nach dem Einzug (sogenannte „Jahressperrfrist“). Wenn Sie beispielsweise die bislang letzte Mieterhöhung zum 1. Oktober 2022 erhalten haben, ist es dem Vermieter erst ab dem 1. Oktober 2023 wieder möglich, eine Anpassung der Mietzahlung vorzunehmen.

Mieterhöhung richtet sich nach Kappungsgrenze: Maximal 20 Prozent in drei Jahren

Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB), der wegen des Heizungsgesetzes Mieterhöhungen fürchtet, ist es dem Vermieter gestattet, lediglich die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Dabei handelt es sich um die durchschnittliche Miete, die bereits für ähnliche Wohnungen am Wohnort gezahlt wird.

Falls die Bewohner bisher eine vergleichsweise niedrige Miete gezahlt haben, ist es dennoch nicht erlaubt, den Mietpreis abrupt auf das Niveau der Vergleichsmiete anzuheben. „Es gilt eine Kappungsgrenze, innerhalb von 3 Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen“, so der DMB. In Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Kappungsgrenze auf 15 Prozent zu senken.

Bei Staffelmiete und Indexmiete wird Mieterhöhung im Vertrag festgelegt

Um zu vermeiden, dass Vermieter jedes Jahr eine erneute Mieterhöhung vornehmen müssen, entscheiden sich viele von ihnen bereits zu Beginn für eine Staffelmiete oder Indexmiete, die im Mietvertrag festgehalten wird. Dadurch wird eine regelmäßige und transparente Anpassung der Miete vereinbart.

Vor einer Zustimmung zu einer Mieterhöhung ist es ratsam, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen. Mieterverbände stehen hierbei beratend zur Verfügung. Wenn Sie beabsichtigen, Ihren Mietvertrag zu kündigen, sollten Sie dabei eine potenzielle Stolperfalle vermeiden.

Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteur David Frey sorgfältig überprüft.

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