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Wer Videotürklingeln benutzt, kann sich leicht strafbar machen

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Von: Franziska Schuster

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Ein junger Zusteller in einer Schutzkleidung, der die Online-Bestellung in einem Haus ausliefert, klingelt an der Tür
Digitale Türspione sind zwar praktisch, schneiden in Sachen Datenschutz aber sehr schlecht ab. © IMAGO/imageBROKER/Unai Huizi

Dank digitaler Türspione lässt sich bequem über das Handy überwachen, was vor der eigenen Haustür passiert. Doch die Geräte können weitaus mehr, als eigentlich erlaubt ist.

Stuttgart - In Zeiten von Smartphones muss man eigentlich ständig damit rechnen, gefilmt oder aufgenommen zu werden. Dass dies aber sogar vor vielen Haustüren geschieht, ist den wenigsten bewusst. Dank digitaler Türspione lässt sich bequem von der Couch aus über das Handy einsehen, wer gerade an der Tür klingelt. Auf Amazon werden solche Produkte aktuell viel beworben, darunter auch das firmeneigene Produkt „Ring“.

Mit wenigen Handgriffen kann der Türwächter installiert werden. Ganz ohne Strom, denn die Geräte laufen mit einem wiederaufladbaren Akku. Mithilfe einer App kann der digitale Türspion dann mit Smartphone und Co. verknüpft werden. Dank hochauflösender Kamera ist nicht nur der Eingangsbereich, sondern gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straße gestochen scharf zu erkennen. Genau das ist eigentlich nicht erlaubt. Doch nicht nur damit können sich Nutzer der smarten Türspione strafbar machen. Ein Überblick.

Achtung, Datenschutz: Viele digitale Türspione fertigen illegal Video- und Tonaufnahmen an

Bevor DHL, Hermes und Co. Sendungen wieder einmal an unerreichbaren Orten ablegen, oder aber DHL ein Paket völlig ramponiert hinterlässt, vergeben viele Verbraucher ein Abstell-Okay. Auch hierfür kann ein digitaler Türspion durchaus praktisch sein, etwa wenn man bei der Zustellung nicht zu Hause ist. Aber auch, um Einbrecher abzuschrecken, können solche Geräte nutzen. Eine durchaus sinnvolle Anschaffung, schließlich steigen die Einbruchzahlen im Land wieder. Und Maßnahmen, wie etwa Rollläden herunterzulassen, bringt laut Experten nichts gegen Kriminelle. Der Hersteller Ring wirbt unter anderem dafür, „Kriminalität in Nachbarschaften zu reduzieren“. Im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls freut sich die Polizei natürlich über Bilder von Tätern. Doch ausgerechnet mit einem Gerät, das Diebstähle verhindern soll, übt man unter Umständen illegale Handlungen aus – und macht sich somit strafbar.

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Dass Videoaufnahmen von öffentlichem Raum verboten sind, ist nichts Neues. Straßen, gegenüberliegende Häuser oder Nachbargrundstücke dürfen nicht videoüberwacht werden. Beim eigenen Haus, der Wohnung oder dem Garten ist das hingegen erlaubt – solange die Kamera dabei nicht etwa in den Garten des Nachbarn oder in dessen Wohnung filmt.

Ring Video Doorbell
Mithilfe digitaler Türspione lassen sich nicht nur Besucher empfangen, sondern auch der Außenbereich überwachen. © imago images

Ein weiteres rechtliches Problem: Viele der Kameras sowie ein verknüpftes Mikrofon werden von einem Bewegungsmelder gestartet und nicht erst, wenn etwa der Klingelknopf betätigt wird. Solch ein Überwachungssystem ist aber grundsätzlich nur erlaubt, wenn die Bildübertragung erst nach Betätigung der Klingel stattfindet und nach wenigen Sekunden die Übertragung unterbrochen wird. Auch ist eine Tonaufnahme strafbar, wenn verdeckt aufgenommen wird.

Eine Speicherung der Daten muss ebenfalls ausgeschlossen sein. Auch räumlich darf die Kamera nach deutscher Gesetzgebung nicht mehr abbilden, als etwa ein Blick durch einen „klassischen“ Türspion. Mit Ring und Co. kann allerdings ohne Weiteres mitgeschnitten werden, was vor der Haustüre getan und gesprochen wird und auch ein Speichern der Inhalte ist möglich. Oftmals geschieht dies über eine Cloud. Die Videos können jederzeit vom User aufgerufen und unter Umständen auch verbreitet werden. Das ist aus Datenschutzgründen ein Problem. Im Fall von Amazons Gerät Ring werden die Daten zum Beispiel auf Servern in den USA gespeichert. Dort herrschen jedoch weitaus geringere Auflagen zum Datenschutz, als in Deutschland.

Digitale Türspione sicher nutzen: Privatsphäreneinstellungen beachten

Wer sich also einen digitalen Türspion zulegen möchte, sollte sich vorab über dessen Funktionen genauestens informieren und gegebenenfalls Einstellungen der Geräte ändern. Viele der Klingelsysteme verfügen über Privatsphäreneinstellungen, mit Hilfe derer Bereiche im Bild geschwärzt werden können. So werden etwa Gehwege oder das Nachbargrundstück ausgeblendet. Ratsam ist es auch, die Audiofunktion dauerhaft zu deaktivieren, um sich mit illegalen Aufnahmen nicht strafbar zu machen.

Auf der sicheren Seite ist man zudem mit Hinweisschildern, die Ankommende darüber informieren, dass sie gefilmt werden. Die Hinweise sollten gut sichtbar angebracht und gut leserlich sein.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Nutzung von digitalen Türspionen unbedenklich ist, wenn:

Nicht nur mit so mancher Technik kann man sich strafbar machen. Auch im heimischen Garten kann dies schnell passieren: Gewisse Gartenarbeiten sind nach dem 1. März verboten, ansonsten drohen bis zu 10.000 Euro Strafe. Weitere spannende Servicethemen gibt es auf der Verbraucher-Seite von BW24.

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