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Vogelgrippe breitet sich aus: Diese Kennzeichnung bei Freiland-Eiern muss man kennen

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Von: Katja Becher

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Die Vogelgrippe breitet sich auch in Deutschland aktuell immer weiter aus. Für Verbraucher bedeutet das, dass sie bald womöglich bei den Eiern aus dem Supermarkt genauer hingucken müssen:

In Europa und auch Deutschland werden aktuell immer mehr Fälle der Vogelgrippe nachgewiesen. Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg Ende Januar 2023 mitteilte, kam es deutschlandweit seit September 2021 zu mehr als 1.900 Geflügelpestausbrüchen. Seitdem gilt auch im Südwesten eine sogenannte Aufstallpflicht für Geflügel, um die Tiere vor einer Ansteckung durch Wildvögel zu schützen. HEIDELBERG24 erklärt, was sich dadurch für die Verbraucher und die Kennzeichnung von Freiland-Eiern im Supermarkt ändert:

Eier-Kennzeichnung bei Vogelgrippe: „Bodenhaltung“ muss erst nach 16 Wochen deklariert werden

Die Stallpflicht gilt zum reinen Schutz des Geflügels vor der Vogelgrippe, die durch Wildvögel auf die Nutztiere übertragen werden könnte. So wurden beispielsweise in Heidelberg erst kürzlich mehrere mit der Vogelgrippe infizierte Möwen nachgewiesen. Sollte die Vogelgrippe direkt in einem Betrieb ausbrechen, wird dieser gesperrt und Geflügel und Eier dürfen gar nicht erst in den Handel gelangen.

Von einer amtlich verordneten Stallpflicht für Geflügel sind auch die Eierproduzenten betroffen. Doch Legehennen für Freiland-Eier müssen tagsüber eigentlich ununterbrochen Zugang zum Freiland haben. Eine EU-Regelung erlaubt jedoch, dass Eierproduzenten erst nach Ablauf von 16 Wochen Stallpflicht Eier mit „Bodenhaltung“ deklarieren müssen. Die Verpackungen der „Freiland-Eier“ können aber weiterhin genutzt werden – wenn sie eine Zusatzinformation erhalten, aus der klar hervorgeht, dass es sich tatsächlich um Eier aus Bodenhaltung handelt.

Geflügelpest
An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“. © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

„Bodenhaltung“ statt „Freiland-Eier“: Auf diese Kennzeichnung müssen Verbraucher achten

Wie zum Beispiel agrarheute.com erklärt, werden die in Freilandbetrieben erzeugten Eier nach Überschreitung der 16-Wochen-Frist mit einem Stempel für die Haltungsform 2 gekennzeichnet. Auf der Verpackung sollten Verbraucher bei ihrem Einkauf in Supermarkt und Discounter auf das entsprechende Zusatzetikett achten, auf dem „Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen - Eier aus Bodenhaltung mit Wintergarten“ stehen sollte. Zusätzlich müsse auch der Hinweis auf Freilandhaltung auf der Eier-Packung unkenntlich gemacht werden.

Das gilt hingegen nicht für Bio-Eier. Die dürfen, ebenso wie Geflügelfleisch aus biologischer Haltung, auch trotz Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe unbefristet als „Bio“-Produkt verkauft werden. Bei der Bio-Haltung haben die Tiere im Stall generell mehr Auslaufmöglichkeiten und es müssen weitere Kriterien erfüllt werden, wie zum Beispiel Beschäftigungsmaterial für das Geflügel.

Vogelgrippe in Deutschland – werden Eier an Ostern zur Mangelware?

Wenige Wochen vor Ostern stellt sich angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe auch die Frage, ob es in den Supermärkten in Deutschland zu einem Eier-Engpass kommen könnte. Bei Geflügelhaltern läuten offenbar bereits die Warnglocken. „Noch ist die Nachfrage nicht so hoch, aber wenn die bis Ostern anzieht, können wir den Bedarf nicht mehr decken“, erklärt der Vorsitzende des Geflügelwirtschaftsverbands Baden-Württemberg gegenüber der Stuttgarter Zeitung.

Wie businessinsider.de berichtet, warnte auch der Bundesverband Ei bereits im Dezember 2022 vor einer bevorstehenden Eier-Knappheit. Nicht nur wegen der Vogelgrippe könne es zu Lieferengpässen kommen, sondern auch wegen teurer werdender Futtermittel sowie des seit Januar 2022 verbotenen Schredderns männlicher Küken, was die Kosten für Legebetriebe erhöhe. (kab)

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