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300 Euro Energiepauschale als Rentner? So erhalten Betroffene den Bonus

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Von: Jason Blaschke

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Auch Studenten und Rentner können ab September die Energiepreispauschale (EPP) beziehen, sofern sie eine bestimmte Voraussetzung erfüllen und belegen.

Um die Verbraucher in der Energiekrise zu entlasten, wurden von der Politik diverse Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Tankrabatt und 9-Euro-Ticket sind zwei davon, die aber zum 31. August auslaufen. Ab September rückt dann eine neue Entlastung in den Fokus: Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro, die einmalig an alle arbeitenden Menschen in Deutschland ausbezahlt wird, jedoch an eine wichtige Bedingung geknüpft ist.

Kritik an Energiepauschale immer lauter: „Ich als Rentnerin bekomme nichts“

Wer die Energiepauschale beziehen will, muss in Deutschland eine Beschäftigung haben – entweder in einer Festanstellung oder in Form einer Selbstständigkeit. Sprich, wer nicht oder nicht mehr berufstätig ist, bekommt die 300 Euro nicht. Das schließt auch viele Rentner in Deutschland ein, die zwar auch unter der Energiekrise leiden, jedoch keinen Anspruch auf die EPP haben. Sozial-Verbände hatten die Energiepauschale deshalb zuletzt scharf kritisiert.

Und auch auf Facebook mehreren sich die Stimmen verärgerter Rentner, die sich von der Politik alleingelassen fühlen. Unter einen Beitrag von HEIDELBERG24 textet eine betroffene Userin: „Und was landet auf dem Konto der Rentner? Wie immer nichts!“ „Ich als Rentnerin bekomme nichts, mich trifft es jedoch genauso wie euch“, schreibt wiederum eine andere Facebook-Userin, die sich im Beitrag über die Menschen ärgert, für die 300 Euro nicht genug ist.

Energiepauschale in der Rente: Laut Finanzministerium reicht ein Minijob aus

Doch es gibt auch für Rentner und Studenten die Möglichkeit, an die Energiepauschale zu kommen. Der Trick heißt Minijob und ist simple umsetzbar, da der Gesetzgeber die EPP nicht an eine Stundenanzahl koppelt. Sprich, theoretisch würde schon eine Stunde Arbeit pro Woche ausreichen, um einen EPP-Anspruch geltend zu machen. Dass bereits ein Minijob zulässig ist, wurde erst vor ein paar Wochen vom Bundesfinanzministerium bestätigt.

Auf eine Nachfrage der BILD teilte das Ministerium mit, dass „ein Dienst­ver­hält­nis auch eine ge­ring­fü­gige Be­schäf­ti­gung sein kann“. Die Voraussetzung für die steu­er­li­che An­er­ken­nung eines Ar­beits­ver­hält­nis­ses auf 450-Euro-Basis sei, dass es ernsthaft vereinbart ist und entsprechende Vereinbarungen eingehalten werden. Das ist primär wichtig, wenn man für einen Familienangehörigen auf Minijob-Basis arbeitet – etwa als Haushaltshilfe.

Energiepauschale über Minijob beziehen: Rentner sollten Formalien beachten

Im Idealfall gibt es auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag, welchen man der Finanzbehörde bei Bedarf vorzeigen kann. Klingt nach viel Aufwand, doch gerade für Rentner kann es sich lohnen. Auch, weil man mit maximal 450 Euro im Monat unter den steuerlichen Grundfreibetrag fällt und somit die vollen 300 Euro Energiepauschale ausbezahlt bekommt. Im Gegensatz dazu müssen viele Teil- und Vollzeitarbeitnehmer teils starke Abzüge akzeptieren.

Wie Musterrechnungen zeigen, bleibt von der 300-Euro-Energiepauschale netto nicht mehr viel übrig, primär Besserverdiener und Menschen mit einer schlechteren Steuerklasse sind die Verlierer. Wer sich als Rentner allerdings für einen Minijob entscheidet, um an die Energiepauschale zu kommen, sollte ein paar allgemeine Dinge beachten. Wer etwa einen Minijob annimmt und nach der Auszahlung wieder kündigt, macht sich verdächtig – wichtig zu beachten:

Betrug bei Energiepreispauschale kann teuer werden – Bußgelder möglich

Wer die Vorgaben nicht beachtet und ganz offensichtlich versucht, sich die Energiepauschale zu erschleichen, muss Berichten der Augsburger Allgemeinen zufolge mit Bußgeldern rechnen. Wer etwa als Rentner einmalig auf das Enkelkind aufpasst und die EPP einfordert, macht sich extrem verdächtig. Besser ist es, auf eine längerfristige Minijob-Tätigkeit zu setzen – und wenn es nur eine oder wenige Stunden pro Woche sind.

Deutlich einfacher haben es hier Studenten, die in vielen Fällen ohnehin in Minijobs arbeiten. Ob das Babysitting oder als Aushilfe in der Bäckerei ist, ist für den Anspruch auf die Energiepauschale nicht relevant. Wichtig ist lediglich, seinem Arbeitgeber schriftlich zu bestätigen, dass es sich um das Haupt-Dienstverhältnis handeln und man keinen anderen Job ausführt, wo man mehr Geld verdient. Solch eine schriftliche Mitteilung muss nicht einmal lang sein.

Musterschreiben, wer EPP über Minijob beziehen will

„Hiermit bestätige ich (Arbeitnehmer), dass mein am 1. September 2022 bestehendes Dienstverhältnis mit (Arbeitgeber) mein erstes Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) ist. Mir ist bekannt, dass bei einer unrichtigen Angabe der Tatbestand einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit vorliegen kann.“

Quelle: CHIP 365

Über Minijob an Energiepauschale kommen: Es gibt zwei Möglichkeiten

Wer die Energiepauschale im September nicht bekommt, etwa, weil man die Erklärung zum Haupt-Dienstverhältnis vergessen hat, kann die EPP auch 2023 noch geltend machen. Jedoch wird es dann ein wenig komplizierter, da man die EPP wie Freiberufler oder Selbstständige über die Einkommenssteuer für 2022 einfordern muss. Daher ist der Weg, die Energiepauschale über das Gehalt zu beziehen, für Arbeitnehmer der einfachere. (jsn)

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