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Tabak, Designertaschen und Co.: Das darf zollfrei aus dem Urlaub mit

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Von: Franziska Schuster

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Nicht nur Erinnerungen bringen wir gerne aus dem Urlaub mit nach Hause. Auch Souvenirs gehören zu einer Reise dazu. Doch nicht alles ist zollfrei.

Stuttgart - Designertaschen, Tabak, Alkohol, Markenkleidung - die Liste von Mitbringseln aus dem Urlaub ist lang. Wer aber vor der Rückkehr nach Deutschland nicht aufpasst, könnte Ärger mit dem Zoll kriegen. Denn nicht alles darf zollfrei oder in unbegrenzten Mengen eingeführt werden. Für bestimmte Waren gibt es sowohl Verbote als auch Auflagen. Dabei gelten bei EU- und Nicht-EU-Ländern unterschiedliche Vorgaben. Das gilt es bei der Einreise nach Deutschland zu beachten.

Tabak, Getränke und Essen: Alles zu Vorgaben, Mengen und Einfuhrverboten

Wer Einkäufe oder Souvenirs aus dem Urlaub mit nach Hause bringt, muss grundsätzlich eine Sache beachten: Die Waren dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, sowie seiner Angehörigen sein. Auch als Geschenke können die Waren dienen. Nicht erlaubt sind jedoch Waren für den kommerziellen Gebrauch.

Bei der Einfuhr von Tabak und Alkohol gibt es ganz genaue Vorgaben. Die Länder der Europäischen Union geben sich untereinander recht kulant. Zollfrei -für den persönlichen Gebrauch und bei Einreise aus einem EU-Land - sind:

Für Wein gibt es keine Höchstmenge. Anders sieht es bei der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land aus. Dann sind die Einfuhrmengen deutlich niedriger. Für die kanarischen Inseln sowie Frankreichs Überseedepartements gibt es Sonderregelungen.

Für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern gelten folgende Mengen:

Wer Leckereien für zu Hause aus dem Urlaubsland mitbringen möchte, muss ebenfalls Regeln beachten. So verlockend manche Lebensmittel sein können - auch hier ist nicht alles erlaubt. Vor allem, wenn Käse, Milch, Fleisch oder Wurstwaren nicht aus einem EU-Land stammen, wird es brenzlig. Laut Verbraucherzentrale müssen solche Waren aufgrund des Seuchenschutzes vor der Einfuhr von Tierärzten kontrolliert werden. Außerdem benötigen Reisende Gesundheitsbescheinigungen und ein gültiges Begleitdokument. Innerhalb der EU gelten diese Regelungen nicht.

Beim Shopping im Ausland sollte auf den Warenwert geachtet werden

Gerne nutzen Urlauber die Reise auch zum Shoppen. Dabei sollte man es allerdings nicht übertreiben. Zollfrei dürfen lediglich Einkäufe bis zu einem Warenwert von insgesamt 700 Euro eingeführt werden. Tätigt man im Urlaub kostspieligere Käufe, wie etwa eine neue Kamera oder ein Schmuckstück, müssen diese bei der Einreise angegeben werden. Gegebenenfalls fallen durch die Einkäufe Zollabgaben an. Daher der Tipp: Am besten Kaufbelege aufbewahren, so kann beim Zoll der genaue Wert der Waren vorgezeigt werden. Vor allem bei Designer-Stücken schauen die Beamten genauer hin. Und nicht nur die: Auch Langfinger haben es etwa am Flughafen auf Designer-Koffer abgesehen. Mit einfachen Tricks geht das Gepäck nicht so leicht verloren.

Auch wer Wertgegenstände aus Deutschland mit in den Urlaub nimmt und bei Heimreise noch bei sich trägt, muss aufpassen. Denn auch diese Waren können die Zollbeamten misstrauisch machen. Oftmals muss man auch hier nachweisen, dass die Waren in Deutschland oder innerhalb der EU gekauft wurden. Ein mitgeführter Kaufbeleg als Beweis ist hier ebenfalls hilfreich und kann einem sehr viel Ärger ersparen.

Doch was passiert, wenn man gefälschte Markenwaren einführt? Für Privatpersonen ist der Kauf dieser Waren nicht strafbar, sofern die Ware für den eigenen Gebrauch gekauft wurde. Werden mehrere solcher gefälschten Produkte eingeführt, geht der Zoll von einer Weiterverkaufsabsicht aus. Zwar ist der Kauf nicht strafbar, der Zoll kann die Waren allerdings beschlagnahmen oder sogar vernichten. Vor allem dann, wenn der Markeninhaber eine strikte Verfolgung von solchen Fälschungen vorgibt.

Einreise nach Deutschland: Das gilt für Bargeld, Pflanzen und Co.

Wer seinen Spielgewinn aus Las Vegas oder andere hohe Bargeldsummen einführen möchte, muss die Einfuhrgrenze beachten. Die maximale Summe beträgt hierbei 10.000 Euro. Neben Bargeld betrifft diese Regelung auch Sparbriefe, Schecks und Aktien. Höhere Beträge müssen bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land vorab schriftlich beim Zoll angemeldet werden. Bei Reisen innerhalb der EU reicht es, den Zollbeamten mündlich mitzuteilen, wenn man mehr als 10.000 Euro in bar mit sich führt. Und das auch nur, wenn die Beamten gezielt danach fragen.

Junge Frau im Sommerkleid zieht am Flughafen einen Koffer hinter sich her
Damit es bei der Heimreise nach Deutschland keinen Ärger mit dem Zoll gibt, gilt es einige Regeln zu beachten © Ivan Gener/imago images

Bestimmt hat schon einmal jeder Muscheln im Urlaub gesammelt und sie als Erinnerungsstück mit nach Hause genommen. Doch solche Mitbringsel können teuer werden. Wer geschützte Tier- oder Pflanzenarten einführt, dem drohen hohe Bußgelder. Dabei ist es egal, ob das Tier noch am Leben ist, oder nicht.  Die Einfuhr von Korallen, Elfenbein oder gar ausgestopften Wildtieren nach Deutschland ist gänzlich untersagt.

Selbst Steine oder Fossilien können zum Problem werden. Ägypten etwa hat strenge Richtlinien, um sowohl die eigenen Natur-, als auch die Kulturgüter zu schützen. Es ist immer ratsam, sich vorab über die jeweiligen Einreise- und Zollbestimmungen im Urlaubsland zu informieren. Wer in Hinblick auf die Energiekrise in wärmere Gefilde fliehen will: In diesen fünf Ländern ist Langzeit-Urlaub möglich.

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