1. bw24
  2. Verbraucher

Ab 1. März werden viele Gartenarbeiten verboten – bis zu 10.000 Euro Strafe bei Verstoß

Erstellt:

Von: Franziska Schuster

Kommentare

Ein Mann schneidet eine Hecke im Garten
Wer zwischen 1. März und 30. September beim Heckenschneiden erwischt wird, dem droht ein saftiges Bußgeld. © imago images

Am 1. März beginnt nicht nur der Frühling in Deutschland. Von da an dürfen bis zum 30. September weder Bäume noch Büsche geschnitten werden. Es droht ein hohes Bußgeld.

Stuttgart - Alle Zeichen stehen beim Wetter in Deutschland auf Frühling. Auch in der Natur finden sich erste Anzeichen, dass die wärmere Jahreszeit beginnt. Erste Bäume und Pflanzen treiben aus. Das bekommen auch schon Pollenallergiker zu spüren.

Wer jetzt seinen Garten auf Vordermann bringen möchte, ist womöglich sogar schon zu spät dran. Denn ab 1. März sind viele Gartenarbeiten nicht mehr erlaubt. Eine Missachtung der Verbote kann richtig teuer werden: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld können dann fällig werden.

Achtung, Strafe: Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume und Hecken nicht geschnitten werden

Mit dem 1. März beginnt nicht nur der meteorologische Frühling in Deutschland. Ab diesem Datum ist es für den öffentlichen Raum laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume und Hecken bis zum 30. September abzuschneiden oder zu beseitigen. Das Verbot gilt vor allem für Pflanzen, die in der freien Natur oder in Wohngebieten wachsen.

Der Grund dafür ist naheliegend: Wie der Naturschutzbund Baden-Württemberg (NABU) berichtet, kehren bereits ab Februar zu den bereits anwesenden Amseln, Meisen, Buchfinken, Zaunkönigen und Rotkehlchen weitere Vogelarten aus ihren Überwinterungsgebieten nach Deutschland zurück. Viele Vögel, wie etwa die Amsel, beginnen bereits im März mit dem Nestbau. Ein Heckenschnitt oder Baumfällarbeiten würden die Vögel in diesem Prozess stören.

Der Tierschutz hat hierbei in Deutschland oberstes Gebot. Daher sind auch die drohenden Strafen extrem: Wer dennoch Hecken- oder Baumschnitte durchführt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz – und muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Teuer wird es auch für diejenigen, die Vorschriften zu Faschingskostümen missachten. Hier werden im schlimmsten Fall ebenfalls 10.000 Euro fällig.

Heckenschnitt ab März: Ausnahmen sind möglich

Doch wie bei vielen Gesetzen und Regeln gibt es auch hierbei Ausnahmefälle. Behindert Grün zum Beispiel den Verkehr, darf es zurückgeschnitten werden. Auch im heimischen Garten ist unter Umständen der Griff zur Schere erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind beispielsweise in Ordnung. Allerdings muss stets zuvor überprüft werden, ob nicht schon ein Vogel in Baum oder Busch nistet.

Was viele Hobbygärtner ebenfalls nicht wissen: Gartenarbeit kann in Deutschland steuerlich abgesetzt werden. Bis zu 5.200 Euro können dabei im Jahr geltend gemacht werden.

Auch interessant

Kommentare