Cleverer Pfand-Trick – wie Verbraucher garantiert an ihr Geld kommen
Wer bei Kaufland, Lidl und Co. Pfand abgeben will, kämpft oft mit streikenden Automaten. Zum Glück gibt es Rechte, die Verbraucher kennen sollten.
Neckarsulm – Mit Pfandpflicht über Tabaksteuer und Porto gibt es seit 1. Juli Änderungen, die Verbraucher kennen sollten. Denn die neuen gesetzlichen Regelungen betreffen primär das Einkaufen. An der Kasse etwa müssen Kunden für Tabakprodukte tiefer in ihre Tasche greifen, da die Tabaksteuer zum 1. Juli angepasst wurde. Für viele Betroffene sicher bitter – auch, weil erst vor ein paar Wochen erste Engpässe in der Tabakindustrie Schlagzeilen machten.
Neue Pfandvorgaben greift seit 1. Juli – nahezu keine Ausnahmen mehr
Experten gehen aktuell davon aus, dass die Verbraucher für Tabakprodukte aufgrund der Mehrsteuer rund zehn Cent mehr für eine Packung Zigaretten bezahlen müssen. Die zweite Änderung seit 1. Juli im Einzelhandel betrifft noch deutlich mehr Kunden. Es geht um das Einwegpfand, das ab sofort für viele weitere Produkte fällig wird. Großzügige Ausnahmen – etwa für Fruchtsäfte – (mehr Verbraucher-News auf BW24) gibt es nicht mehr.
Eigentlich greift diese Pfanderweiterung schon seit 2021, zum 1. Juli 2022 endete aber die Übergangsfrist. Für alle Verbraucher heißt das, dass sie mehr Pfandflaschen in Supermärkten und Discountern wie Kaufland oder Lidl abgeben müssen. Leider kommt es nicht selten vor, dass sich Einzelhändler querstellen, wenn es um die Pfandrücknahme geht. Davon berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg und verweist auf Beschwerden.
Verbraucherrechte bei der Pfandrückgabe: Nur ein Merkmal entbindet die Händler
„Ich habe bei mehreren Einzelhändlern in meinem Wohnort die Erfahrung gemacht, dass (zerdrückte) Einwegpfanddosen nicht vom Personal zurückgenommen werden. Oder ich bekam zu hören: ‚Diese Sorte führen wir nicht‘“, schilderte etwa eine Verbraucherin – ein Fall, der Tristan Jorde von der Hamburger Verbraucherzentrale öfter erreicht. Dabei sind die Ausnahmen, die Einzelhändler von der Pfandrücknahme entbindet, stark begrenzt.
Von der Verbraucherzentrale Hamburg heißt es, dass lediglich das Material ein Grund für die Verweigerung zur Pfandrücknahme ist. „Läden müssen bloß die Verpackungsarten annehmen, die sie auch selbst im Sortiment führen.“ Im Sortiment von Lidl gibt es etwa keine Glasflaschen, weshalb der Discounter die Annahme von Glasflaschen und Getränkekisten verweigern kann. „Form, Marke oder Inhalt spielen bei der Rückgabe von Einwegflaschen oder -dosen aber keine Rolle.“
Verbraucherschützer hat Pfand-Tipp – „mit Nachdruck einfordern“
Auch ein beschädigter Strichcode ist laut der Verbraucherzentrale kein Argument, um eine Pfandflasche oder Dose abzulehnen. Der Pfandbetrag ist zu erstatten. „Ob das Gebinde verschmutzt, zerdrückt oder anderweitig beschädigt ist, ist dabei egal“, sagt Jorde im Gespräch mit MOPO.de zur teils traurigen Pfandpraxis in deutschen Supermärkten und Discountern. Nimmt der Pfandautomat eine Pfandflasche oder Dose nicht an, sollten Kunden einen Mitarbeiter ansprechen.
Betroffene sollten ihr Pfandgeld mit Nachdruck einfordern, empfiehlt der Verbraucherschützer. Ein kostenloses Pfandkärtchen fürs Portemonnaie, das die Pfand-Rechtslage zusammenfasst, kann über die Homepage der Verbraucherzentrale heruntergeladen und bei Bedarf im Laden vorgezeigt werden. Welche Pfand-Mengen Verbraucher auf einmal abgeben können, fasst echo24.de in einem Serviceartikel zusammen.

Zettel mit Verfallsdatum: Pfandbon besser nicht zu lange aufheben
Wer es geschafft hat, alle Flaschen und Dosen abzugeben, sollte sich mit der Pfand-Einlöse nicht allzu lange Zeit lassen, denn der Pfandbon ist bei Kaufland, Lidl und Co. nur begrenzt gültig und nach einer gewissen Zeit wertlos. Besser also, sein Pfand an der Kasse nicht zu vergessen. Ganz neu ist seit 1. Juli übrigens nicht nur die Erweiterung der Pfandpflicht, sondern auch der Service, dass Kunden ihre alten Elektrogeräte im Einzelhandel kostenlos abgeben können.