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Energiepreise, Tierarzt und Corona-Tests: Was sich ab November alles ändert

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Von: Jason Blaschke

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Ab November müssen sich viele Verbraucher in Deutschland auf gleich mehrere Neuerungen einstellen, die zum Teil auch ordentlich ins Geld gehen können.

Stuttgart – Egal ob Lebensmittel, Kraftstoffe oder Energiepreise – an nahezu allen Fronten müssen Verbraucher tiefer in die Tasche greifen. Der Grund dafür ist der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehende Energie- und Preiskrise. Die Inflation in Deutschland spiegelt die aktuelle Situation wider: Seit September 2022 ist die Inflationsrate mit 10,0 Prozent zweistellig. Und mit Blick auf Prognosen ist eine Trendwende nicht in Sichtweite.

Mehrkosten, Strompreis, Corona: Was auf die Verbraucher ab November zukommt

Im Gegenteil, einer aktuellen Prognose zufolge sollen die Strompreise ab 2023 deutlich teurer werden. „Vom doppelten Niveau von heute“, geht ein Brancheninsider aus. Und nicht nur die Energiekosten drohen weiter Löcher ins Haushaltsbudget zu reißen – auch zwei Änderungen ab November 2022 könnten zusätzlich Mehrkosten verursachen. Über eine der Neuerungen wird auf Facebook deshalb schon heftig debattiert. Eine Übersicht:

Die wohl teuerste Neuerung ab November kommt auf viele Tierbesitzer in Deutschland zu. Der Hintergrund ist, dass in Deutschland die Gebührenverordnung für Tierärzte geändert wird. Für Hund, Katze und Co. zahlen die Besitzer ab 22. November mehr, sofern sie keine private Versicherung haben, die die Kosten für die Untersuchung übernimmt. Der Südwestrundfunk (SWR) berichtet, dass die mittlerweile teureren Diagnosemethoden der Grund sind.

Tierarztbesuch ab November deutlich teurer – neue Verordnung tritt in Kraft

Statt wie bisher 13,50 Euro zahlen Hundebesitzer für eine einfache Untersuchung ab 22. November 23,60 Euro. Die gleiche einfache Untersuchung bei Katzen steigt von neun auf ebenfalls 23,60 Euro an. „Das ist eine Katastrophe“, schreibt eine Nutzerin auf Facebook dazu. „Man kann sich eigentlich kein Tier mehr leisten. Hundefutter ist schon allein fast um das Doppelte teurer geworden.“ „Ob die Gebührenerhebung wirklich notwendig ist, wage ich zu bezweifeln“, meint eine andere.

Was eine Tierärztin zu der neuen Gebührenordnung für Tierärzte sagt, berichtet Merkur.de in einem separaten Beitrag. Der Begriff „Mehrkosten“ schwingt ab November aber noch bei einem anderen Thema mit – den Corona-Tests. Bisher beteiligt sich der Staat an den Kosten – etwa, wenn man eine Veranstaltung besucht. Doch damit könnte ab 25. November Schluss sein, wenn die Corona-Testverordnung regulär ausläuft.

Corona-Testverordnung endet: Baden-Württemberg vertritt eine klare Position

Rheinland-Pfalz sowie Baden-Württemberg vertreten nach SWR-Informationen die Position, dass Schnelltests auf das Coronavirus nur im Umgang mit vulnerabler Gruppen sinnvoll sind. Sehen es andere Bundesländer ähnlich, könnte der staatliche Kostenanteil in den allermeisten Fällen wegfallen. Ein konkreter Beschluss dazu könnte auf der Konferenz der Gesundheitsminister am 25. Oktober gefasst werden.

Doch neben den drohenden Mehrkosten gibt es für einige Verbraucher ab 1. November 2022 auch eine finanzielle Erleichterung im Hinblick auf die Energiepreise. Zwar lässt die geplante Strompreisbremse der Ampel-Koalition Berichten von fr.de zufolge noch auf sich warten, zum 1. November kosten aber zumindest die Grundpreise bei den Energieversorgern für alle gleich viel – egal, ob Neu- oder Bestandskunde.

Grundpreis bei Energieversorger für alle gleich – doch es gibt einen Haken

Die Neuerung ab 1. November ist primär für all jene Stromkunden interessant, die ihren Energieversorger wechseln oder wenn der Energieversorger insolvent gegangen ist und man automatisch beim Grundversorger landet. Hier haben Verbraucher aber erst ab dem 3. Monat ein Anrecht auf denselben Grundpreis wie Bestandskunden. Vorher können deutlich teurere Preise pro Kilowattstunde fällig werden.

Weniger wichtig, aber interessant für die Zuschauer, ist die Neuerung, dass mehrere ARD-Sender von SD auf die bessere HD-Qualität umsteigen.

Public Viewing bei der Fußball-WM: Ampel-Koalition lockert Lärmschutz

Konkret senden die Sender One, tagesschau24, phoenix und arte ab 15. November nur noch in HD – gegebenenfalls muss man am Receiver einen Programmsuchlauf starten. Wichtig zu wissen: Diese Änderung betrifft ausschließlich Verbraucher, die über Satellit Fernsehen anschauen – für Antennennutzer ändert sich nichts. In die Kategorie Fernsehen und TV fällt ab November zudem noch eine weitere Neuerung, die das Public Viewing bei der Fußball-WM betrifft.

Public Viewing
Fußballfans können sich freuen: Eine Ausnahmeregelung erleichtert ab November das Public Viewing bei der Fußball-WM. © Sebastian Stenzel/dpa/Symbolbild

Wie schon bei den vergangenen Weltmeisterschaften wird ab dem 20. November der nächtliche Lärmschutz gelockert, sodass Fußball-Fans auch nach 22 Uhr noch die öffentliche Übertragung der Spiele verfolgen können. Diese Lärmschutz-Ausnahme für das Public Viewing greift bis zum 31. Dezember 2022. Die letzte Neuerung im Bunde ist eine Änderung beim Krankengeld – konkret wird ab 1. November der Anspruch ausgeweitet.

Krankengeld-Anspruch wird ab November ausgeweitet: Was zu beachten ist

Die Änderung betrifft all jene in Deutschland, die einen behinderten Menschen aus medizinischen Gründen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus begleiten müssen. Dieser Aufenthalt muss stationär und medizinisch begründet sein. Dabei ist zu beachten, dass das Krankengeld eine Leistung der Krankenkasse ist und nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach dem mittleren Gehalt der Begleitperson.

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