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Nicht am Shampoo riechen: 10 Dinge, die im Supermarkt jeder macht – und verboten sind

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Von: Elisa Buhrke

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Mit der eigenen Tasche einkaufen oder Zeitungen lesen und dann nicht kaufen? Womit sich Kunden im Supermarkt sogar strafbar machen können, zeigt eine TikTokerin in ihrem Video.

Stuttgart - Laura Simon trinkt im Supermarkt gerne schon die halbe Flasche aus. Auch wenn sie diese anschließend natürlich kauft, sei das eigentlich nicht erlaubt, erklärt sie ihrer Community in einem TikTok-Video. „Wer probiert denn vorher haha“, reagiert ein Nutzer darauf belustigt. Tatsächlich finden sich unter ihren Tipps aber auch ein paar Dinge, die sicher jeder schon einmal heimlich oder auch ganz selbstverständlich gemacht hat.

Wovon man zukünftig im Supermarkt lieber die Finger lassen sollte, hat BW24 für diesen Beitrag recherchiert.

1. Produkte vor dem Kauf testen

Ob Deo oder Shampoo: Gerade bei Hygiene-Produkten wollen Kunden lieber vorher wissen, ob ihnen der Geruch gefällt. Tatsächlich ist die Schnupperprobe sogar erlaubt – solange die Verpackung einwandfrei wiederverschließbar ist und nichts herausquillt. Sobald man aber den Verschluss beschädigt, zum Beispiel durch das Entfernen eines Klebestreifens, oder aber etwas von seinem Inhalt entfernt – etwa durch das Versprühen von Deo – verpflichtet man sich zum Kauf.

Eine Frau riecht in einer Drogerie an einem Shampoo.
Die Schnupperprobe, beispielsweise an einem Shampoo, ist erlaubt, solange die Verpackung einwandfrei wiederverschließbar ist und nichts herausquillt. (Symbolfoto) © IMAGO / Panthermedia

Gleiches gilt auch für das Durchblättern von Zeitungen: Zwar sieht es die Marktleitung sicher nicht gern, doch erst, wenn Kunden sichtbare Gebrauchsspuren wie Knicke hinterlassen, müssen sie die Ware auch erwerben.

2. Mit dem eigenen Beutel einkaufen

Keine Körbe mehr da? Trotzdem könnte es als Diebstahlversuch gewertet werden, wenn Kunden im Supermarkt ihre eigene Tasche benutzen. Da das Personal nicht erkennen kann, was sich alles darin befindet und ob man wirklich alles aufs Kassenband legt, ist es nicht erlaubt, zum Einkaufen seinen Rucksack oder Jutebeutel zu verwenden. „Ich hole mir für 5 Sachen keinen Einkaufswagen“, schreibt eine Userin unter dem TikTok-Video von Laura. Vielleicht sollte sie es in Zukunft doch tun.

3. Hamsterkäufe machen

Wer kennt sie noch, die Tage, an denen man im Supermarkt vergeblich nach Klopapier und Mehl geschaut hat? Um leere Regale zu vermeiden, sollen Kunden eigentlich nur in haushaltsüblichen Mengen einkaufen. Allerdings gibt es keine festgesetzte Regel, wie vielen Produkten das wirklich entspricht. So sieht die Verbraucherzentrale fünf Packungen Butter oder 100 Apfelsinen durchaus als „haushaltsüblich“ an. Wie viel sie einkaufen dürfen, hängt letztendlich also von den individuellen Regeln des Supermarkts ab.

4. Dinge anfassen – und dann nicht kaufen

Kunden dürfen Obst und Gemüse auf Druckstellen überprüfen und solange die Ware fest verpackt oder abwaschbar ist, ist es erlaubt, sie wieder ins Regal zurückzulegen. Diese Regel gilt hingegen nicht für Backwaren wie Brot, die in der Regel auch nur einen Tag lang zum Verkauf ausliegen. Aus Hygienegründen müssen Kunden diese kaufen, sobald sie sie angefasst haben.

5. Schon im Laden naschen

Probieren, ob die frischen Erdbeeren überhaupt schmecken? Oder vor dem Durst schon mal eine Flasche anbrechen? „Weintrauben und so“, führt TikTokerin Laura an. Erlaubt ist das nicht, denn solange die Ware nicht die Kasse passiert hat, gehört sie offiziell dem Supermarkt.

Sicher lässt das Personal aber auch hier einmal Kulanz walten: Eine Nutzerin schreibt, sie mache bei Trinkflaschen eine Ausnahme, wenn ihre „Tochter extrem Durst hat und/oder es draußen sehr warm ist.“ Wer selbst Kinder hat, wird es ihr wohl nachsehen.

6. Ware umtauschen

Wer zu viele Lebensmittel erworben hat oder wem ein Produkt nicht schmeckt, der hat kein grundsätzliches Rückgaberecht. Anders als bei Kleidung oder Technik darf Ware im Supermarkt nicht einfach so umgetauscht werden. Es sei denn, an dem Produkt befinden sich deutliche Mängel wie Druckstellen oder Schimmel oder das Mindesthaltbarkeitsdatum war schon beim Kauf abgelaufen, wie bei dieser Filiale in Heilbronn.

7. Fundgeld behalten

Zu früh gefreut: Münzgeld oder auch Scheine, die auf dem Boden herumliegen, gehören offiziell dem Supermarkt. Wenn Kunden diese finden, müssen sie diese aus gesetzlicher Sicht an den Betreiber übergeben. Andernfalls machen sie sich strafbar.

8. Den Einkaufswagen mitnehmen

Eigentlich sollte diese Regel klar sein. Doch vereinzelt finden sich immer wieder Einkaufswagen in Flüssen oder Hauseingängen. Natürlich befinden sich diese im Besitz der Filialen und dürfen nicht entwendet werden. Eine TikTok-Nutzerin kennt aber auch hier die Tricks: „Beim Einkaufswagen sag ich der Kassiererin Bescheid“, schreibt sie, „bin da Stammkundin und wohne eine Straße weiter.“ Ein bisschen Vitamin B hilft hier durchaus weiter.

9. Mit Übermengen an Kleingeld zahlen

Manchmal freut sich der Kassierer sogar über das zusätzliche Wechselgeld. Trotzdem sollten es Kunden nicht übertreiben, wenn sie ihre Münzen an der Kasse loswerden wollen: Bis zu 50 Münzen pro Einkauf sind laut der Versicherung ergo.de gesetzlich erlaubt. Im Einzelfall könne es auch passieren, dass ein Laden noch weniger akzeptiert.

Anmerkung der Redaktion

Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

10. Beschädigte Ware wieder zurücklegen

Fällt eine Ware herunter oder wird anderweitig beschädigt, müssen Kunden dafür aufkommen, erläutert Laura Simon in ihrem zweiten TikTok-Video. Da ihr erstes Supermarkt-Video offenbar gut ankam, hat sie einen Nachfolger erstellt. Allerdings gilt das nur für die Summe, die ein Supermarkt selbst für den Erwerb des Produkts aufwenden musste, nicht für den ausgeschriebenen.

Doch auch hier könnten viele Kunden Glück haben. „Sachen, die kaputtgehen, müssen nicht gekauft werden“, widerspricht eine Userin, die nach eigenen Angaben selbst als Verkäuferin arbeitet, unter dem TikTok-Beitrag. „Dafür ist ein Supermarkt versichert.“ Auch hier könnten viele Kundinnen und Kunden also Glück haben.

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