Lohnabrechnung verstehen: brutto und Co. – welche Begriffe man kennen sollte
Schon die Begriffe Lohn- und Gehaltsabrechnung meinen nicht das Gleiche. Wie man die Abrechnung richtig liest und was für Stellen relevant sind, fassen wir hier zusammen.
Stuttgart – Für die Verbraucher geht mit 2022 ein turbulentes Jahr zu Ende. Der Krieg in der Ukraine und die davon ausgelöste Energie- und Preiskrise hat ins finanzielle Budget vieler Haushalte tiefe Löcher gerissen. Lebensmittel, Heiz- und Kraftstoffe, Energie – viele Alltags-Produkte, auf die die wenigsten komplett verzichten können, sind betroffen. Umso erfreulicher ist für einige Arbeitnehmer, dass 2023 ein Lohnplus und zum Teil die Inflationsprämie winkt.
Gehalts- und Lohnabrechnung: Zwei Begriffe, unterschiedliche Bedeutung
In mehreren Branchen zieht ab Januar 2023 der Mindestlohn für Tarifbeschäftigte an. Davon können auch Arbeitnehmer ohne eine Tarifvergütung profitieren, sagen Verdienstexperten. Im kommenden Jahr können Arbeitnehmer deutlich mehr Gehalt bekommen, der Hauptgrund ist der weiter massive Fachkräftemangel. Mehr denn je lohnt sich ein Blick auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung – denn unter Umständen ist 2023 der ein oder andere Posten mehr aufgeführt.
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Die Gehaltsabrechnung – für so manchen Arbeitnehmer ist sie ein Buch mit sieben Siegeln. Doch mit ein paar Begriffen sollte man sich auseinandersetzen. Primär dann, wenn Gehaltsgespräche bevorstehen. Zunächst die Begrifflichkeiten: Lohn und Gehalt sind nicht dasselbe. Der Lohn wird entsprechend der erbrachten Arbeitsstunden gezahlt und kann somit von Monat zu Monat variieren, berichtet die Versicherungskammer Bayern (VKB) in einem Servicebeitrag.
Von Gehalt bis Dienstwagen: Das steht alles in der Lohnabrechnung
Das Gehalt wiederum ist ein fixer Betrag, der jeden Monat gezahlt wird – unabhängig davon, wie viele Stunden man tatsächlich im Unternehmen gearbeitet hat. Wer etwa neben einer Festanstellung noch einen Minijob auf Stundenbasis ausübt, bekommt am Ende des Monats zwei Dokumente: Eine Gehalts- und eine Lohnabrechnung. Beide sind strukturell identisch aufgebaut, lediglich das Layout kann von Betrieb zu Betrieb variieren. Im Kopfteil stehen:
- Adresse vom Arbeitgeber
- Adresse vom Arbeitnehmer
- Persönliche Arbeitnehmerdaten (Steuer-ID, Versicherungsnummer, Steuerklasse)
- Zeitraum der Bescheinigung (üblicherweise ein Monat)
Interessant wird der Hauptteil der Lohn- oder Gehaltsabrechnung – hier finden sich die wichtigsten Punkte. Die wichtigste Angabe ist der Bruttolohn, der beim Gehalt jeden Monat gleich ist und beim Lohn der Summe der geleisteten Stunden entspricht. Auch die Höhe möglicher Sozialleistungen und Benefits zusätzlich zum Gehalt sowie die Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen sind im Hauptteil der Abrechnung zu finden, berichtet die WirtschaftsWoche (wiwo). Konkret stehen im Hauptteil:
- Bruttolohn- oder gehalt
- Sachbezüge (Benefits)
- Lohnsteuer nach Steuerklasse
- Sonstige Bezüge wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen (VL)
- Steuerfreibeträge
- Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Kirchensteuer
- Persönliche Abzüge / Aufwandsentschädigungen
Gehalt, Steuer, Sozialabgaben – das muss der Arbeitgeber immer angeben
Zu beachten ist, dass nicht immer alle der genannten Posten in der Lohn- oder Gehaltsabrechnung auftauchen müssen. Wer etwa keine Sachbezüge bekommt oder keine betriebliche Altersvorsorge führt, bekommt die jeweiligen Posten in der Abrechnung auch nicht ausgewiesen. Brutto- und Nettogehalt, Steuerfreibeträge, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Auszahlungsbetrag sind in der Lohn- oder Gehaltsabrechnung jedoch immer zu finden.
Einige Unternehmen splitten in ihren Gehaltsabrechnungen den Hauptteil noch einmal in zwei Teile auf. Im oberen Abschnitt etwa werden die individuellen Angaben (Bruttogehalt, Sachbezüge, VL usw.) gelistet und im unteren Teil werden die Lohnsteuer und die Sozialabgaben aufgeführt. Da die Lohnsteuer und die einzelnen Sozialversicherungen noch einmal aufgeschlüsselt werden, machen zwei Hauptteile aufgrund der besseren Übersicht Sinn.
Begriff | Definition |
Lohnsteuer | Ist die Steuer, die der Staat vom Gehalt einbezieht. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse. |
Kirchensteuer | Wer Kirchenmitglied ist, muss in Baden-Württemberg und Bayern 8 Prozent, ansonsten 9 Prozent entrichten. |
Krankenversicherung | Jeder in Deutschland muss gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Der Beitrag richtet sich nach der Krankenkasse, bei den Gesetzlichen ist der prozentual. |
Pflegeversicherung | Die Versicherung sichert einen ab, sollte man ein Pflegefall werden. Der Betragssatz beträgt 1,8, wer Kinder hat zahlt nur 1,5 Prozent. |
Arbeitslosenversicherung | Wer seinen Job verliert, bekommt Arbeitslosengeld I oder II. Finanziert wird die Versicherung über die Beiträge aller Arbeitnehmer, derzeit beträgt der Prozentsatz 1,2 Prozent vom Bruttogehalt. |
Rentenversicherung | Die Rente wird ebenfalls über die Beiträge der Arbeitnehmer finanziert, die monatlich einen prozentualen Anteil ihres Bruttogehalt in die Rentenkasse einbezahlen. Gleichzeitig ergibt sich damit ein Anspruch, später ebenfalls Rente zu bekommen. |
Solidaritätszuschlag | Die Abgabe betrifft seit 2021 nur noch Arbeitnehmer, die über 16.956 Euro im Jahr verdienen. |
Gehaltsabrechnung: Sozialversicherung und Lohnsteuer – Zahlen und Fakten
Wie hoch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ausfallen, ist von individuellen Faktoren wie der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder oder der Krankenkasse abhängig. Die Krankenkassen haben unterschiedliche Beitragssätze und auch den Zusatzbeitrag kann jede Kasse individuell festlegen. Die prozentualen Beiträge für die Sozialversicherungen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Für Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen gelten aktuell folgende Prozentsätze:
Sozialversicherung (%) | Beitragssatz Arbeitgeber (%) | Beitragssatz Arbeitnehmer (%) |
Pflegeversicherung (3,05) | 1,2 (ohne Kinder) oder 1,5 | 1,2 (ohne Kinder) oder 1,5 |
Arbeitslosenversicherung (2,4) | 1,2 | 1,2 |
Rentenversicherung (18,6) | 9,3 | 9,3 |
Quelle: kununu / wiwo
Für die Lohnsteuer kommt jeder Arbeitnehmer selbst auf, sofern er nicht unter die Steuerfreigrenze fällt. Wie viel vom Bruttogehalt an die Staatskasse geht, bestimmt primär die Steuerklasse. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen, in die ein Arbeitnehmer je nach Familienstand eingeordnet wird. Ändern sich die familiären Verhältnisse, kann die Steuerklasse gewechselt werden. Mitunter kann damit die Steuerlast gesenkt und der Nettobetrag erhöht werden – ein Überblick:
Steuerklasse | Personenkreis |
1 | ledig, getrennte oder geschiedene Personen |
2 | alleinerziehende Arbeitnehmer |
3 | Verheiratete Personen: Der Ehepartner mit mehr Gehalt wird derSteuerklasse 3 zugeordnet. |
4 | Verheiratete Personen: Wenn beide Ehepartner etwa gleich viel verdienen |
5 | Verheiratete Personen: Der Ehepartner mit mehr Gehalt wird der Steuerklasse 3 zugeordnet, der andere bekommt automatisch die 5 |
6 | Arbeitnehmer die zusätzlich einen Nebenjob ausüben und mehr als 520 Euro im Monat beziehen |
Quelle: steuerklassen.com
Brutto- und Nettogehalt in der Lohnabrechnung: Das sollte man beachten
Interessant ist das Steuerklassensystem primär für verheiratete Paare. Mit der Wahl der Steuerklasse können sie viel Geld sparen, sofern ein Partner deutlich weniger verdient. Am Ende der Gehaltsabrechnung stehen wie im Kopfteil oft noch allgemeine Daten wie die Bankverbindung, Hinweise und der auszuzahlende Betrag – das Nettogehalt. Im Hauptteil jeder Gehaltsabrechnung steht immer der Bruttobetrag, das Gehalt vor Steuer- und Sozialversicherungsabzug.
Das Nettogehalt ist der Betrag, den der Arbeitnehmer tatsächlich auf sein Konto überwiesen bekommt. Wer wissen möchte, wie hoch der Jahres- oder Monatsnettolohn ist, muss Steuer- und Sozialabgaben von seinem Bruttogehalt abziehen. Das Brutto- und Nettogehalt lässt sich somit recht simpel berechnen – noch schneller geht es mithilfe von Online-Tools, die Steuer- und Sozialabgaben in Sekundenschnelle aufschlüsseln. Ein solches Tool bietet etwa die Stiftung Warentest an.