Krank nach dem Cannstatter Wasen? Was Arbeitnehmer wissen müssen

Viele kennen es: Nach einem Abend auf dem Cannstatter Wasen erwacht man am Morgen häufig mit einem Kater. Wer dann auch noch arbeiten muss, hat dafür wahrscheinlich keinen Kopf. Für einen Kater kann man sich allerdings auch völlig legitim krankschreiben lassen.
Stuttgart - Nach zwei Jahren Corona-Pause ist das Cannstatter Volksfest endlich wieder auf den Wasen zurückgekehrt. Das Wetter in Deutschland ist jedoch aktuell nicht gerade in Volksfest-Stimmung - kalte Temperaturen und Regen machen den Besuch auf dem Wasen ungemütlich. Hinzu kommt bei vielen die Angst, sich in den vollen Zelten bei irgendjemandem mit dem Coronavirus anzustecken.
Während die einen sich extra für das Volksfest freinehmen, schauen anderen nach dem Feierabend auf ein oder zwei Maßen vorbei. Wenn es jedoch eskaliert, ist der Folgetag meist nicht so angenehm. Manch einer fragte sich da sicherlich schon einmal, ob er sich für einen Kater auf der Arbeit krankmelden kann. Tatsächlich ist das ein Krankheitsgrund.
Der Kater nach dem Cannstatter Wasen ist ein Grund für Arbeitsunfähigkeit
Wer krank ist und somit seiner Arbeit nicht verrichten kann, hat einen Anspruch auf Bezahlung. Was genau das Gesetz jedoch unter einer Krankheit versteht, steht nicht im Paragrafen. Kopfschmerzen, Übelkeit oder andere Leiden, die einem am Tag nach einer Party auf dem Cannstatter Wasen plagen, zählen jedoch ohne Zweifel als Krankheit, wie es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in den 1980er Jahren definierte.
Allerdings sollte man damit nicht leichtfertig umgehen, denn ein Kater ist in der Regel selbst verschuldet und das könnte ein Problem darstellen. Denn: Laut BAG kann es auch als besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten angesehen werden. Man spreche auch vom Verschulden „gegen sich selbst“, wie Albert Cermak, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber der tz erklärt. Darunter falle eben auch der bewusste Konsum für Alkohol.
Anwalt rät: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unbedingt rechtzeitig abgeben
Hegt der Arbeitgeber Zweifel daran und vermutet ein vorsätzliches Verhalten, könne es zu Schwierigkeiten kommen. „Der Arbeitnehmer muss zwar erst einmal den Grund seiner Erkrankung nicht mitteilen, ist aber verpflichtet, an der Aufklärung der Gründe mitzuwirken“, sagt Cermak. Wenn der Chef schließlich erfährt, dass der Mitarbeiter krank ist, weil auf dem Wasen das letzte Bier zu viel war, müsse dieser seine Gründe durchaus klarstellen.
Der Anwalt rät gegenüber der tz deshalb, dass es wichtig sei, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unbedingt rechtzeitig beim Arbeitgeber einzureichen. „Gerade in angespannten Arbeitsverhältnissen sollten Arbeitnehmer penibel auf die Einhaltung achten, sonst droht eine Kürzung des Gehalts um die Krankheitstage sowie auch eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar die Kündigung“, warnt Cermak. Deutlich besser ist es in jedem Fall allerdings, wenn man sich für Tag nach dem Cannstatter Wasen einfach frei nimmt.