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Änderungen bei Kaufland, Lidl und Co. – was Kunden seit Juli wissen sollten

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Von: Jason Blaschke

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Seit dem 1. Juli haben die Kunden von Kaufland und Co. die Möglichkeit, alte Elektrogeräte abzugeben – und noch zwei Dinge sind neuerdings zu beachten.

Neckarsulm – Seit 1. Juli gibt es für Verbraucher wichtige Veränderungen mit Blick auf Themen wie Mindestlohn, Tabaksteuer oder Porto. Die gute Nachricht zuerst: Zu Monatsbeginn wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben – erst zum 1. Oktober soll der Stundensatz dann auf 12 Euro steigen, wie im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grüne angekündigt (mehr Verbraucher-News auf BW24). Allerdings sind auch Mehrkosten auf die Bürger zugekommen.

Tabaksteuer, Pfand, Porto – seit 1. Juli gelten neue Regeln im Einzelhandel

Etwa die Tabaksteuer, die zum 1. Juli angepasst wurde. Rund 10 Cent mehr fallen pro Packung an. Neu ist zudem, dass auch Tabak-Ersatz-Produkte wie Wasserpfeifentabak oder Liquids für E-Zigaretten stärker versteuert werden. Tiefer in die Tasche greifen muss man zudem für das Porto, das die Deutsche Post für drei Paketgrößen angepasst hat. Von den vielen Änderungen, die seit Juli in Deutschland gelten, ist auch der Einzelhandel betroffen.

Wer bei Kaufland, Lidl und Co. einkauft, sollte seit Juli drei Neuerungen kennen – eine davon betrifft nahezu alle Kunden: Das Einwegpfand wurde auf nahezu alle Getränkeverpackungen ausgeweitet. Eine Ausnahme gibt es nur noch für Milchprodukte, die weiterhin pfandfrei sind. Für die Einzelhändler bedeutet das, dass auch mehr Dosen und Flaschen am Pfand-Automat zurückgenommen werden müssen.

Kaufland und Co. zu neuer Service-Leistung verpflichtet: So funktioniert es

Wie Verbraucher garantiert ihr ganzes Pfand abgeben können – auch wenn sich Händler querstellen – hat erst vor wenigen Tagen ein Experte der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt. Außerdem wurde klargemacht, wie die Abgabe alter Elektro-Geräte im Einzelhandel funktioniert – ein Gratis-Service, zu welchem Kaufland, Lidl und Co. seit 1. Juli verpflichtet sind. Alte Geräte – mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimeter – können kostenlos in die Filialen gebracht werden.

Ist der Elektroschrott größer, muss der Kunde ein ähnliches Gerät neu einkaufen – von der Rücknahme-Pflicht sind lediglich Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmeter betroffen, die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Die ersten Konzepte von Aldi, Lidl und Co. zur Elektroschrott-Abgabe waren vielversprechend. Aber wie läuft die neue Service-Leistung in der Praxis? Auf eine Presseanfrage von BW24 äußerte sich die Schwarz Gruppe mit Sitz in Neckarsulm dazu.

Elektroaltgeräte bei Kaufland und Lidl abgeben – was Kunden beachten müssen

Problemlos und einfach soll es in den Filialen von Kaufland ablaufen, wo Kunden die Elektroaltgeräte „direkt an einer Sammelstelle oder an der Kundeninformation abgeben können“, heißt es in der Mitteilung an BW24. „Weiße Ware“ wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler seien von dieser Regel aber ausgenommen, da Kaufland solche Produkte in den Filialen nicht verkaufe.

Ein wenig anders ist es der Mitteilung zufolge bei Lidl. Dort müssen sich die Verbraucher an die Mitarbeiter in der Filiale wenden, wenn sie ein Elektroaltgerät abgeben möchten. Ist das Altgerät größer als die 25 Zentimeter Kantenlänge, kann es der Lidl-Kunde nur dann zurückgeben, „sofern ein Neu-Gerät gekauft wird, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, wie das abzugebende Altgerät“, heißt es aus der Pressestelle der Schwarz Gruppe.

Lidl-Kunden können sich mit ihren alten Elektrokleingeräten an die Mitarbeiter in den Filialen wenden.

Schwarz Gruppe, Neckarsulm

Wieder Maskenpflicht im Einzelhandel? Beunruhigende Meldung aus Bayern

Gegenüber BW24 bestätigt die Schwarz Gruppe, dass „alle zurückgenommenen Geräte von qualifizierten, externen Dienstleistern fachgerecht recycelt oder entsorgt werden.“ Zumindest in den Filialen von Kaufland und Lidl scheint die neue Service-Leistung gut angelaufen zu sein. Beunruhigender ist da eher die Tatsache, dass Berichten von echo24.de schon wieder schärfere Corona-Regeln bei Kaufland im Gespräch sind.

Eine konkrete Vorgabe zum Tragen einer Maske gibt es angeblich für die Mitarbeiter in einer Netto-Marken-Discount-Filiale im Süden von Bayern, berichtet Focus Online. In einer Filiale in München soll es sogar eine FFP2-Pflicht für Kassierer geben. Grund zur Panik ist das aber nicht, denn gesetzlich vorgeschrieben ist eine Maskenpflicht im Einzelhandel aktuell nicht. Allerdings können die Händler noch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und prinzipiell eine Maskenpflicht vorschreiben.

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