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Holz im Wald sammeln kann teuer werden – bis zu 100.000 Euro Strafe

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Von: Franziska Schuster

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Mann hält Äste in der Hand
Es sind zwar nur ein paar Äste, jedoch kann Holzsammeln im Wald teuer werden. Wer das illegal tut, riskiert hohe Geldstrafen. © Simona Pilolla/imago images

Angesichts explodierender Energiepreise steigen immer mehr Menschen in Deutschland auf Brennholz als Heizmittel um. So mancher kommt auf die Idee, Holz im Wald zu sammeln. Doch das kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Stuttgart - Steigende Energiepreise lassen immer mehr Menschen umdenken. Viele suchen nach Alternativen zu Gas und Öl. Infolge des Ukraine-Kriegs, der Angst um eine stabile Energieversorgung und den explodierenden Preisen gab es bereits vergangenen Sommer einen Ansturm auf Ofenbauer. Wirklich günstiger ist das Heizen mit Holz allerdings nicht, denn seit Anfang 2022 ist auch Holz teurer geworden. Das gilt für Brennholz, Pellets und ebenso für Bauholz.

Zwar ist ein Feuer im heimischen Kamin schöner anzuschauen, als etwa ein Heizkörper, wirklich sparen lässt sich jedoch auch hier nicht. Oft hilft nur ein Wechsel von Strom- und Gasanbieter. So mancher kommt auch auf die Idee, im naheliegenden Wald Holz zu sammeln. Was vermeintlich kostenlos ist, kann jedoch teuer werden: Wer einfach so Holz sammelt oder sogar selbst schlägt, dem können Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro drohen. Gänzlich verboten ist es allerdings nicht. Das gilt es zu beachten.

Holz für den heimischen Kamin sammeln: Regelungen variieren je nach Bundesland

Grundsätzlich ist Holz sammeln im Wald nicht verboten. Allerdings darf nicht in jedem Wald alles gesammelt werden. Die Regelungen, was, wie viel und wo gesammelt werden darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gesammelt werden darf nur sogenanntes Leseholz, also Holz, das von selbst zu Boden gefallen ist. Meistens handelt es sich dabei um totes, morsches, angefaultes Holz. Anders als viele vielleicht glauben, ist der Wald kein sogenannter rechtsfreier Raum, sondern hat einen Besitzer. Das kann neben dem Bund und den Bundesländern auch eine Gemeinde, die Kirche, Privatpersonen bis hin zu Unternehmen sein.

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Baden-Württemberg ist eines von nur fünf Bundesländern, das das Sammeln von sogenanntem Leseholz in Staatswäldern auch ohne Genehmigung erlaubt. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen benötigt man in Wäldern, die dem Staat gehören, ebenfalls keine Berechtigung. Jedoch hat jedes Bundesland genau definiert, was gesammelt werden darf. In Baden-Württemberg lautet die Regelung wie folgt:

Waldgesetz für Baden-Württemberg

Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. Dies gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern.

(Quelle: landesrecht-bw.de)

Auch in Bayern darf Leseholz für den Eigenbedarf gesammelt werden, solange es selbst zu Boden gefallen, dürr oder angefault ist. Es darf nicht verkauft werden. Mitgenommen werden dürfen auch von Waldarbeitern zurückgelassene und nicht für den Verkauf bestimmte Holzstücke oder Reisig sowie die am Boden liegende Rinde oder Zapfen. Die Bestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern erlauben ebenfalls das Sammeln von zu Boden gefallenes, dürres oder angefaultes Holz, solange es keinen Durchmesser größer als 10 Zentimeter hat. In Staatswäldern in Sachsen darf Holz in der Menge eines „Handstraußes“ mitgenommen werden.

In allen anderen Bundesländern ist das Holzsammeln ausschließlich mit Genehmigung, einem sogenannten Holzsammelschein, erlaubt. Diesen kann man bei seiner Gemeinde oder aber beim für den Wald zuständigen Forstamt beantragen. In der Regel kostet ein Schein höchstens 30 Euro und ist für ein Jahr gültig. Im Holzsammelschein sind dann die Gebiete aufgeführt, in denen einem das Holzsammeln erlaubt ist. Wichtig: Beim Holzsammeln den Schein unbedingt mitführen, um ihn gegebenenfalls bei Kontrollen dem Förster vorzeigen zu können.

Verstöße werden geahndet: Geldstrafen zwischen 15.000 und 100.000 Euro möglich

Egal, ob ein Schein gebraucht wird, oder nicht: Generell darf nur bei Tageslicht gesammelt werden. Zudem ist in einigen Regionen in den Monaten März, April und Mai das Holzsammeln untersagt, da in dieser Zeit viele Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen und großziehen. Ebenfalls wichtig beim Sammeln: Die vorgeschriebenen Waldwege dürfen dabei nicht verlassen und die Höchstmengen nicht überschritten werden. Ein Befahren der Waldwege mit dem privaten Pkw ist untersagt.

Folgende Handlungen sind beim Brennholzsammeln illegal:

Wer einen Baum fällt, um seinen privaten Vorrat aufzufüllen, aber keine Erlaubnis hierzu hat, riskiert eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Fällt man illegal gleich mehrere Bäume, kann sich die Strafe auf bis zu 100.000 Euro erhöhen. Doch nicht nur das Fällen von Bäumen kann teuer werden: Wer Holz in größeren Mengen ohne Erlaubnis aus dem Wald mitnimmt oder sich dabei nicht an die Vorschriften hält, riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Letzteres kommt allerdings sehr selten vor, eine Geldstrafe ist weitaus wahrscheinlicher. Auch im heimischen Garten drohen ab 1. März Bußgelder. Gewisse Gartenarbeiten sind dann verboten, bei Verstoß können bis zu 10.000 Euro fällig werden.

Illegales Holzsammeln ist eine Straftat und läuft unter „Holzdiebstahl“. Die Höhe des Bußgeldes wird im Einzelfall von einem Gericht festgelegt und bemisst sich unter anderem daran, wie viel entwendet wurde und welcher finanzielle Schaden dem Waldbesitzer dadurch entstanden ist.

Verstöße gegen die jeweiligen Landeswaldgesetze (zum Beispiel illegale Rodungen):

BundeslandStrafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Landeswaldgesetze
Baden-Württembergbis zu 25.000 Euro
Bayernbis zu 25.000 Euro
Berlinbis zu 50.000 Euro
Brandenburgbis zu 100.000 Euro
Bremenbis zu 50.000 Euro
Hamburgbis zu 25.000 Euro
Hessenbis zu 100.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 75.000 Euro
Niedersachsenbis zu 25.000 Euro
Nordrhein-Westfalenbis zu 50.000 Euro
Rheinland-Pfalzbis zu 25.000 Euro
Saarlandbis zu 15.000 Euro
Sachsenbis zu 25.000 Euro
Sachsen-Anhaltbis zu 50.000 Euro
Schleswig-Holsteinbis zu 100.000 Euro
Thüringenbis zu 25.000 Euro

(Quelle: bussgeldkatalog.org)

Wem Holzsammeln zu mühsam und zu riskant ist, der muss wohl oder übel auf altbewährte Heizmittel setzen. Aber es gibt gute Nachrichten: Mit einigen Tricks kann laut einem Experten auch bei Strom, Gas und Öl gespart werden. Weitere Tipps rund ums Sparen gibt es auf der Verbraucher-Seite von BW24.

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