Neue Grundsteuer in Baden-Württemberg – separate Steuererklärung für Haus- und Wohnungseigentümer kommt
Auf die Haus- und Wohnungseigentümer in Baden-Württemberg kommt ab 1. Juli 2022 eine Neuerung zu: die Steuererklärung für Grundstücke, die digital erfolgt.
Stuttgart – Wer in Baden-Württemberg ein Grundstück besitzt, kann ab 1. Juli 2022 eine separate Steuererklärung zur Festsetzung der Gewerbesteuer einreichen. Ab 2025 wird eine „Feststellungserklärung“ für private und gewerbliche Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg dann verpflichtend. Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig.
Neue Grundsteuer in Baden-Württemberg: Grundstückseigentümer bekommen Post vom Finanzamt
Die Karlsruher Richter hatten 2018 entscheiden, dass die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform sei und die Reform der Grundsteuer in Deutschland damit erforderlich gemacht, über die auch kreiszeitung.de berichtet. Das Finanzministerium in Baden-Württemberg will laut SWR-Berichten Haus- und Wohnungsbesitzer ab der kommenden Woche anschreiben und über die Reform der Grundsteuer informieren. Die Schreiben sollen konkrete Angaben zum jeweiligen Grundstück enthalten – etwa das individuelle Aktenzeichen.
In einer Mitteilung teilte das Finanzministerium in Stuttgart schon Ende März mit, dass die Grundstückseigentümer die komplette Feststellungserklärung vorzugsweise digital abgeben sollen. „Hierfür werden elektronische Formulare ab dem 1. Juli unter anderem im Portal ‚Mein ELSTER‘ bereitgestellt.“ Nur in „begründeten Härtefällen“ soll es möglich sein, die Steuererklärung in Papierform abzugeben.
Die Grundsteuer
Die Grundsteuer wird in Deutschland auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer ist mit die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde. Von dem Geld werden etwa Schulen und Kitas finanziert, aber auch Straßen und andere Projekte in einer Gemeinde.
Steuererklärung für Grundstücksbesitzer – diese Daten werden abgefragt
Dazu heißt es aus der Pressestelle des Finanzministeriums: „Diese begründeten Härtefälle liegen vor, wenn sich beispielsweise jemand erst die Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste – wie einen PC oder einen Internetzugang – oder den Umgang damit nicht gewohnt ist.“ In diesen Fällen können betroffene Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg die Vordrucke im örtlichen Finanzamt abholen.
Im Unterschied zur Einkommenssteuer müssen die Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg recht wenige Angaben machen. Die benötigten Daten für die Grundsteuer B in der Feststellungserklärung sind:
- Das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss
- Die Grundstücksfläche
- Der Bodenrichtwert
- Ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken
Hilfe für Grundstückseigentümer – neue Infoseite vom Finanzministerium
Vom Finanzministerium in Stuttgart heißt es, dass die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr bewusst nicht abgefragt werden. „Das macht die Erklärung deutlich einfacher.“ Daten wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte können auf der Internetseite zur Grundsteuerreform in Baden-Württemberg erfragt werden, sofern diese nicht schon bekannt sind. Dort finden alle betroffenen Grundstückseigentümer auch weitere Informationen.
Trotz der recht überschaubaren Angaben hatte der Bund der Steuerzahler zuletzt gefordert, eine Telefonhotline einzurichten, an die sich betroffene Grundstückseigentümer wenden können. „Viele Grundstückseigentümer sind etwa aufgrund ihres Alters nicht so gut mit dem Internet vertraut oder haben gar keinen Internetzugang haben“, sagte Verbandschef Eike Möller Anfang 2022 zur Forderung, die betroffenen Bürger mit Hilfsangeboten zu unterstützen.
Experte verrät, welche Faktoren die Höhe der Grundsteuer beeinflussen
Vom baden-württembergischen Finanzministerium heißt es, dass es ausreichend Informationsangebote im Internet gebe. Zudem seien die örtlichen Finanzämter für die Bürger bei Fragen erreichbar, teilte eine Sprecherin auf eine entsprechende SWR-Anfrage mit. Wie viel man als Eigentümer am Ende an Grundsteuer bezahlen muss, wird auf Grundlage der Feststellungserklärung individuell ermittelt.
Laut Uwe Elsässer von der Stadtkämmerei Karlsruhe müssen primär all jene Eigentümer mehr bezahlen, die ein großes Grundstück mit einem relativ kleinen Haus bebaut haben. Im Gegensatz dazu kommen die Eigentümer großer, hoher Wohneinheiten günstiger weg, da sie weniger Grundstücksfläche nutzen.