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Airline-Streiks im Juli: Tausende Fluggäste betroffen – Experte erklärt Rechte

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Von: Jason Blaschke

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Der Personalmangel an Flughäfen und die drohenden Streiks mehrerer Airlines könnten Touristen im Sommer den Urlaub vermiesen. Doch Passagiere haben Rechte.

Stuttgart – Nach der Coronavirus-Pandemie plagt viele Menschen in Deutschland das Fernweh – umso gelegener kommt es vielen, dass die allermeisten Staaten ihre Einreiseregeln mit Blick auf Corona massiv gelockert haben. Zwar wird oft noch ein 3G-Nachweis bei der Einreise verlangt, Maßnahmen wie eine Masken- oder eine generelle Testpflicht für alle gehören aber der Vergangenheit an. Trotzdem könnten Flugreisende im Sommer vor großen Problemen stehen.

Personalmangel und Streik: Experte sagt „schweren Sommerurlaub“ voraus

Der Hintergrund ist, dass viele Flughäfen infolge der Corona-Pandemie Personal abgebaut haben, was heute fehlt. Allein innerhalb der Europäischen Union könnten italienischen Medienberichten zufolge bis zu 114.000 Flüge im Sommer ausfallen. Vor allem in den Bereichen Bodenabfertigung und Sicherheitskontrollen würde sich der akute Personalmangel derzeit bemerkbar machen, heißt es vom Verband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)

Angesichts der Probleme könnte es für viele Verbraucher ein „schwerer Sommerurlaub werden“, erklärte Luftfahrt-Experte Andreas Spaeth gegenüber der Bild. Optimistisch zeigt sich der Flughafen in Stuttgart mit Blick auf die Personalproblematik. Im Vergleich zu anderen Flughäfen sei man in Stuttgart personell gut aufgestellt, sagte eine Sprecherin im Gespräch mit BW24 (mehr Verbraucher-News auf unserer Themenseite) zur aktuellen Lage.

Mitarbeiter von Ryanair, Lauda Air und Easyjet streiken – Datum bekannt

In der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg rechnet man im Sommer mit Passagierzahlen auf Vor-Corona-Niveau, weshalb man 200 zusätzliche Stellen ausgeschrieben habe, sagte die Sprecherin. Zumindest am Boden gibt es am Flughafen in Stuttgart im Sommer keine Personalengpässe, auf die Airlines haben die Betreiber allerdings keinen Einfluss. Und hier kommt schon das zweite Problem, mit welchem Flugreisende im Juli konfrontiert werden.

Berichten der Bild zufolge haben Mitarbeiter der beiden Airlines Ryanair und Lauda Air insgesamt 15 Streiktage ab Freitag (24. Juni) angekündigt, die sich bis Ende Juli ziehen sollen. Am 21. Juni hatte zudem die Gewerkschaft USO die Mitarbeiter der Airline Easyjet zu neun Streiktagen im Juli aufgerufen, die jeweils 24 Stunden andauern sollen. Ebenfalls im Warnstreik sind ab 27. Juli rund 20.000 Mitarbeiter der Lufthansa.

Wie betroffene Lufthansa-Passagiere bis zu 600 Euro Entschädigung bekommen können, wenn ihre Flugverbindung aufgrund der Streik-Maßnahmen ausfällt, fasst HEIDELBERG24 in einem separaten Verbraucher-Serviceartikel zusammen. Diese Passagierrechte gelten übrigens auch dann, wenn ein Flug aus anderen Gründen nicht wie geplant startet oder sogar ganz von einer Airline annulliert wird.

Flugausfall wegen Streik: Verbraucher haben Anspruch auf Entschädigung

Betroffen sind neben Mallorca auch die Flughäfen in Barcelona und Málaga. Das Portal costanachrichten.com berichtet, dass die ab Juni geplanten Streiks von Easyjet und Ryanair mehrere EU-Länder betreffen und nicht nur auf Spanien begrenzt sind. Die Frage ist bloß, wie reagiert man als betroffener Flugreisender in einer solchen Situation richtig? Die gute Nachricht vorweg: Normalerweise schreiben die Airlines und Reiseveranstalter ihre Kunden an, wenn ein Flug gestrichen wird.

Wird ein Fluggast aber nicht rechtzeitig über den Flugausfall informiert, können Entschädigungen von der Airline verlangt werden. „Nicht rechtzeitig heißt mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug“, erklärt Rechtsanwalt Henning Linnenberg von der Kanzlei Mutschke der Bild. Dieser Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung gelte auch dann, wenn ein Streik die Ursache des Flugausfalls ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke.

Flugstrecke (km)Entschädigung (Euro)
bis 1.500250
1.500 bis 3.500400
über 3.500600

Unterschied zwischen Pauschal- und Individualreise – Schadensersatz prüfen!

Wer zudem eine Pauschalreise (Flug + Hotel) gebucht hat, kann laut Linnenberg den vollen Reisepreis erstattet bekommen, wenn der Flug wegen eines Streiks ausfällt. Komplizierter wird es, wenn Flug, Hotel und andere Leistungen getrennt gebucht wurden. In einem solchen Fall muss die Airline nicht für die kompletten Kosten aufkommen, sondern lediglich den Flugpreis erstatten. Ist dies der Fall, empfiehlt der Rechtsexperte, Schadensersatz-Ansprüche zu prüfen.

Neben der finanziellen Entschädigung können aber auch Ersatzflüge eine Option sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Flugausfall schon längere Zeit im Voraus bekannt ist. Auf keinen Fall sollten Verbraucher eigenmächtig umbuchen. Linnenberg: „Im schlimmsten Fall haben Sie dann zwei Flüge gebucht und müssen beide bezahlen.“ Besser ist es, der Airline eine angemessene Frist zu setzen. Erst wenn die Airline nicht reagiert, kann ein Ersatzflug auf Kosten der Fluggesellschaft gebucht werden.

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