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Steuersenkung, Energiepauschale und Co. – was für Entlastungen Sie bekommen

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Von: Jason Blaschke

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In insgesamt drei Entlastungspaketen hat die Ampel-Koalition eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen – wie man an die Hilfsgelder vom Staat kommt.

Stuttgart – 2022 sehen Meteorologen gute Chancen für weiße Weihnachten in Deutschland, nachdem die letzten Winter eher sehr schneearm gewesen sind. Doch was Kinder freut, schreckt viele Erwachsene im Hinblick auf die Heizkosten womöglich ab. Noch nie war das Heizen so teuer wie jetzt. Und noch nie sind so viele Alltags-Kosten gleichzeitig im Preis extrem angestiegen. Derzeit seien es primär Energie und Nahrungsmittel, die die Inflation antreiben, heißt es vom Statistischen Bundesamt.

Entlastungen 2022/23: Einmalzahlungen, Steuersenkung – was geplant ist

Um die Verbraucher in der Energie- und Preiskrise zu entlasten, hat die Ampel-Koalition insgesamt drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die verschiedene Maßnahmen beinhalten. Ein paar der Entlastungen sind nur für einige wenige Personengruppen in Deutschland bestimmt, viele andere sind auf die breite Masse ausgelegt. Allein wegen der puren Anzahl der Hilfen kann man rasch den Überblick verlieren, eine Zusammenfassung über die Entlastungen, die bald kommen:

Eine der bekanntesten Entlastungen ist die Energiepauschale, die einmalig an Erwerbstätige, Studierende sowie Rentner ausbezahlt wird. Berufstätige und Rentner bekommen einmalig 300 Euro, Studenten 200 Euro. Von der Energiepauschale können primär all die Berufe profitieren, wo die Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig sind – etwa in Minijobs. Im Unterschied zu vielen anderen Hilfen wird die Energiepauschale brutto ausgezahlt und versteuert.

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Energiepauschale für Millionen Verbraucher – wer wie viel Geld bekommt

Arbeitnehmer bekommen die 300 Euro von ihrem Arbeitgeber, Rentner bekommen das Geld über ihre Rente ausbezahlt. Unklar ist noch, wie die 200 Euro an Studierende gezahlt werden. Fest steht, dass die meisten Verbraucher nicht selbst aktiv werden müssen, um an die Einmalzahlung zu kommen. Ebenso unkompliziert gestaltet sich die Senkung der Mehrwertsteuer für die Verbraucher. In ganz Deutschland werden rückwirkend zum 1. Oktober 2022 nur noch sieben statt 19 Prozent fällig.

Die Steuersenkung ist bis Ende März 2024 befristet – schon jetzt zeigt sich ein erster Effekt. Seit ein paar Tagen kostet die kWh Gas unter 30 Cent, was im Hinblick auf die Preise im September ein großer Sprung ist. Um gezielt einkommensschwächere Haushalte in Deutschland zu entlasten, gibt es zudem noch das Wohngeld mit Heizkostenzuschuss. Der einmalige Heizkostenzuschuss von über 900 Euro für bestimmte Haushalte ist dabei an das Wohngeld gekoppelt.

Mehr Wohngeld und Gaspreisdeckel: Wer profitiert und wann die Gelder kommen

Das bedeutet, dass für die Einmalzahlung zunächst das Wohngeld beantragt werden muss. Die Sozialleistung wird gewährt, wenn das eigene Einkommen nicht mehr ausreicht, um Miete oder Wohneigentum zu bezahlen. Ob und wie viel Wohngeld man aus der Staatskasse bekommt, bestimmen Faktoren wie Gesamteinkommen, Miete oder die Zahl der Bewohner. Gut zu wissen: Dank der Wohngeld-Reform gibt es ab 2023 mehr Geld pro Monat und Haushalt.

Zwei Entlastungen, wovon wiederum alle Verbraucher in Deutschland profitieren sollen, sind der Strom- und der Gaspreisdeckel – schon ab November soll es nach Ansicht von Bundeskanzler Olaf Scholz eine Gaspreisbremse geben. Das bedeutet, dass der Staat den Preis für einen Großteil des Grundbedarfs begrenzt. Der Südwestrundfunk (SWR) berichtet, dass ein Single-Haushalt damit um rund 100 Euro pro Monat entlastet wird, Familien um rund 200 Euro.

Staat zahlt ab 2023 mehr Kindergeld: 100 Euro soll es zudem extra geben

Konkret bezahlt der Staat für Verbraucher und Unternehmen die entsprechende Differenz zum Marktpreis, der Gaspreis wird somit streng genommen nicht gedeckelt, sondern bezuschusst. Schon ab 1. November könnte die Gaspreisbremse für Verbraucher gelten, wie 24rhein.de berichtet. Weniger Klarheit herrscht bei der Strompreisbremse. Bisher gibt es lediglich die Ankündigung, dass es die Entlastung geben soll.

Gute Nachrichten gibt es zudem für Familien, die Kindergeld beziehen. Zum 1. Januar 2023 steigt der Kindergeld-Betrag pro Kind auf jeweils 237 Euro pro Monat an. Geplant ist zudem eine Einmalzahlung von 100 Euro, berichtet der Radiosender SWR3 ergänzend zur Kindergeld-Reform. Reformiert wird ab 1. Januar 2023 auch das Arbeitslosengeld II – bisher unter Harzt IV bekannt. Neben der neuen Bezeichnung gibt es für die Berechtigten pro Monat auch mehr Geld:

Ampel-Koalition führt Bürgergeld ein – neue Regelsätze für Berechtigte

PersonengruppeBürgergeld pro Monat in EUR
alleinstehende Person502
Ehepartner/in451
Je Kind zwischen 14 und 17 Jahre420
Je Kind zwischen 6 und 13 Jahre348
Für Kinder unter 5 Jahren318

Quelle: Bundesfamilienministerium / dasding.de

Bürger-, Wohn und Kindergeld sind Reformen, die ab Januar 2023 auf Dauer gelten. Die Einmalzahlungen, die Steuersenkung sowie der Gaspreisdeckel sind stattdessen zeitlich befristete Entlastungsmaßnahmen. Gemein haben nahezu alle Finanzspritzen, dass die Verbraucher nicht selbst aktiv werden müssen, um an das Geld zu kommen. Weitere Entlastungen – wie ein Nachfolger für das 9-Euro-Ticket oder mehr Geld für Kurzzeitarbeitslose sind zudem im Gespräch.

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