Energiepauschale für Rentner: Warnung vor Betrug – so erfolgt die Auszahlung
Bis zum 15. Dezember sollen die meisten Rentner die Energiepauschale ausbezahlt bekommen. Doch Vorsicht, Betrüger nutzen eine perfide Masche aus.
Berlin – Lebensmittel, Kraftstoffe und seit mehreren Wochen auch noch die Heizkosten – Verbraucher und Wirtschaft spüren die Folgen der Energie- und Preiskrise in Deutschland immer intensiver. Davon zeugt auch die Inflation in Deutschland, die schon zum zweiten Mal in Folge die Marke von zehn Prozent geknackt hat und seit Oktober 2022 10,4 Prozent beträgt – ein neuer Rekord im wiedervereinigten Deutschland.
Energiepauschale auch für Rentner: Wie die 300 Euro ausbezahlt werden
Mit insgesamt drei Entlastungspaketen versuchen die Ampel-Parteien, die finanziellen Folgen der Energiekrise abzufedern – dazu zählen etwa der Heizkostenzuschuss von bis zu 800 Euro oder die steuerfreie Inflationsprämie von maximal 3.000 Euro. Was für finanzielle Hilfen die drei Entlastungspakete noch beinhalten, fasst der hier verlinkte Artikel zusammen. Eine der bekanntesten Entlastungen ist dabei die einmalige Energiepreispauschale (EPP) für Erwerbstätige und Rentner.
Der Unterschied zu vielen anderen Entlastungen ist, dass die Energiepauschale an die breite Masse ausbezahlt wird und nicht erst beantragt werden muss. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Arbeitnehmer bekommen die EPP über das Gehalt ausbezahlt – wer selbstständig ist, kann sich die 300 Euro über die Steuer zurückholen. Wer Rentner ist, bekommt seine 300 Euro über die Deutsche Rentenversicherung ausbezahlt – voraussichtlich bis 15. Dezember 2022.
Energiepauschale für Rentner: Warnung vor perfider Masche – Betrüger am Telefon
Genau wie Arbeitnehmer müssen Rentner nichts unternehmen, um an das Geld zu kommen – die Auszahlung erfolgt automatisch. Deshalb sollten Betroffene auch misstrauisch werden, wenn jemand am Telefon nach den Kontodaten für eine Auszahlung der EPP fragt. Die Deutsche Rentenversicherung nutzt für die Auszahlung der Energiepreispauschale die Bankverbindung, auf die auch die regelmäßige Rentenzahlung erfolgt. Zudem fragen Behörden niemals am Telefon persönliche Bankdaten ab.
Die telefonische Kontodatenabfrage ist eine perfide Masche, auf die Rentner bei der Energiepauschale nicht eingehen sollten. Wer einen solchen Anruf bekommt, sollte sofort auflegen und die Polizei informieren. Erst nach erfolgter Auszahlung kann es passieren, dass einzelne Rentner aktiv werden müssen. Das kann der Fall sein, wenn aufgrund der 300 Euro Energiepauschale der steuerliche Grundfreibetrag im Jahr 2022 erstmalig überschritten wird.
Energiepauschale nicht grundsätzlich steuerfrei: Was Rentner wissen sollten
Der Grundfreibetrag liegt 2022 bei 10.347 Euro – wer aufgrund von Mehreinnahmen aus der Energiepauschale erstmalig über die Grenze rutscht, muss eine Steuerveranlagung für das Jahr 2022 abgeben. Genauere Informationen dazu finden sich in den FAQs zur Energiepauschale der Deutschen Rentenversicherung. Wer neben der Energiepauschale noch andere Entlastungen bezogen hat – etwa die EPP über einen Arbeitgeber, muss nichts unternehmen.
„Die Zahlungen schließen einander nicht aus“, heißt es in den FAQs. Rentner können in mehreren Personenkreisen einen Anspruch auf die staatlichen Entlastungen haben. Nicht angerechnet wird die Energiepauschale auf die Beiträge zur Sozialversicherung. Wer zudem Sozialleistungen bezieht, muss ebenfalls keine Nachteile befürchten. Entlastungen wie die EPP oder der Heizkostenzuschuss werden nicht auf das Einkommen angerechnet.
Energiepauschale nicht für alle Rentner im Dezember – es gibt eine Ausnahme
Daher können auch Hartz-IV-Empfänger bis zu 3.000 Euro Inflationsprämie beziehen, ohne Leistungskürzungen fürchten zu müssen. Wichtig ist, dass alle finanziellen Entlastungen richtig ausgewiesen werden. Im Verwendungszweck der Überweisung sollte genau stehen, zu welcher Entlastung das Geld gehört, damit die Zahlungen eindeutig zugewiesen werden können. Was passieren kann, ist, dass einige Rentner die Energiepauschale erst Anfang 2023 ausbezahlt bekommen.
Das betrifft all jene Rentner, die im Dezember 2022 erstmalig eine Rente beziehen. Eine Auszahlung der EPP noch im Dezember sei in diesen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung. Die EPP-Auszahlung 2023 erfolge ebenfalls automatisch und Betroffene müssten keinen Antrag stellen. Ein konkretes Auszahlungsdatum ab 2023 für erstmalige Rentenbezieher gibt es Stand 17. November noch nicht.