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Energiepauschale, Maskenpflicht und Co.: Das ändert sich ab 1. März

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Von: Franziska Schuster

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Zum Monatswechsel kommen wieder einige Änderungen auf Verbraucher in Deutschland zu. Diese Neuerungen gibt es ab 1. März.

Stuttgart - Nach einigen Änderungen im Februar 2023 hält auch der März zahlreiche Neuerungen für Verbraucher bereit. Von der Energiepauschale für Studierende, fallende Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen bis hin zu steigenden Bierpreisen. Hier ein Überblick.

Ab 1. März: Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen fällt

In den vergangenen Monaten fiel nach und nach in allen Bundesländern die Maskenpflicht. Ab 1. März fällt die Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus auch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, allerdings nur für Angestellte sowie für Bewohner. Auch die Testpflicht entfällt. Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen weiterhin Maske tragen.

Corona-Regeln
Am 1. März fallen die Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen. Auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen wird aufgehoben. © Sebastian Gollnow/dpa

Entlastungspaket: Strom- und Gaspreisbremse greift im März

Für Verbraucher heißt es derzeit wieder aufatmen – zumindest etwas. Denn seit langem sinken die Handelspreise für Strom und Gas in Deutschland wieder. Bei Verbrauchern kommt dieser Vorteil jedoch kaum an. Ein Anbieterwechsel von Strom und Gas kann sich daher lohnen. Ab dem 1. März könnte eine Neuerung für zusätzliche Entlastung sorgen: Die Strom- und Gaspreisbremse greift zum Monatswechsel und zudem rückwirkend ab Januar 2023.

Die Anzeige einer Gasuhr in einem Privathaus. Ab dem 1. März greifen die Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme.
Ab dem 1. März greifen die Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme. © Bernd Weißbrod/dpa

Die hohen Energiepreise werden somit ab März gedeckelt. Heißt konkret für Verbraucher: Eingegrenzt werden je 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, 20 Prozent werden zum Tarif des Anbieters berechnet. Gaskosten werden somit auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt, Stromkosten auf 40 Cent.

Ab 15. März: Energiepauschale von 200 Euro für Studenten

Die Auswirkungen des Ukrainekriegs auf Verbraucher in Deutschland war und ist noch immer immens. Steigende Kosten für Lebensmittel und die Energiekrise machten vielen Menschen hierzulande schwer zu schaffen. Die Prognosen sind düster: Laut einem Experten sollen die Strompreise 2023 noch einmal kräftig anziehen. Vor allem Bürger, die wenig oder kein festes Einkommen haben, kommen bei solchen Prognosen finanziell ins Schwitzen. Studenten und Fachschüler sollen nun mit einer einmaligen Energiepauschale von 200 Euro entlastet werden. Diese wird nicht besteuert und auch nicht bei einkommensabhängigen Leistungen beziehungsweise bei Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet.

Die Unterstützung erhalten Studierende jedoch nicht automatisch. Die Energiepauschale muss online ab dem 15. März beantragt werden (Hier gehts zum Antrag). Für Bürger soll auch ein Heizkostenzuschuss eine Entlastung bringen. In Baden-Württemberg ist ein Zuschuss von über 800 Euro möglich.

Bier wird teurer: Krombacher zieht mit Preiserhöhungen nach

Nicht nur für Gas- und Strom muss man derzeit tiefer in die Tasche greifen, auch Lebensmittel aller Art sind in den letzten Monaten teurer geworden. Mit einfachen Tricks kann man aber Lebensmittel retten und Geld sparen. Von den Preiserhöhungen ist auch Bier betroffen. Laut Statistischem Bundesamt kostete zum Beispiel ein Pils Ende 2022 fast 11 Prozent mehr als noch 2021. Auch 2023 ziehen die Preise einiger Brauereien weiter an. Krombacher mit Sitz in Kreuztal (Nordrhein-Westfalen) erhöht ab März die Preise für alle Biersorten sowie für nicht-alkoholische Getränke der Marken Schweppes, Vitamalz und Orangina.

Änderung im Straßenverkehr: Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Roller

Die Innenstädte haben E-Roller bereits erobert. Wer die Scooter nutzt, muss allerdings Regeln beachten, denn nicht alles ist mit den E-Rollern erlaubt. Zum 1. März erhalten nicht nur E-Roller, sondern auch Mofas und Mopeds zudem neue Kennzeichen. Sie dürfen nur noch mit schwarzen Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Diese können bei den Versicherern beantragt und abgeholt werden. Künftig wird die Farbe der Kennzeichen zwischen Schwarz, Grün und Blau wechseln. Der Grund dafür: so kann schneller erkannt werden, ob die Fahrzeuge über einen gültigen Versicherungsschutz verfügen.

Das sieht der Bußgeldkatalog zum Versicherungskennzeichen vor:

TatbestandBußgeld
Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen wird nicht mitgeführt10 Euro
Fahrzeug wird genutzt, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entsprach10 Euro
Bei der Verkehrskontrolle wird die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht ausgehändigt10 Euro
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen40 Euro
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dieses über kein Versicherungskennzeichen verfügte, bzw. ließen sie zu.40 Euro

(Quelle: bussgeldkatalog.org)

Auch wer E-Roller einfach achtlos irgendwo abstellt, muss mit Strafen rechnen. Die Stadt Waiblingen führte gemeinsam mit dem Anbieter Lime neue Regeln für E-Roller ein.

Privatverkäufe ab März auf Ebay kostenlos

Günstig wird es hingegen bei allen Privatverkäufern auf Ebay. Die Online-Handelsplattform schafft zum März die Gebühren für private Verkäufe ab. Bislang mussten Verkäufer rund elf Prozent ihrer Erlöse als Provision an Ebay abtreten. Auch eine Einstellgebühr von 35 Cent wurde fällig. Mit der Abschaffung der Gebühren will der Konzern eigenen Angaben nach die letzte Hürde nehmen, die Verbraucher bislang bei ihren Verkäufen auf Ebay gesehen hätten. Die neue Regelung ist zeitlich unbefristet, beschränkt sich allerdings auf Verkäufe in Deutschland.

Ebay: Der Onlinehändler will für private Verkäufer wieder attraktiver werden und schafft die Gebühren.
Ebay: Der Onlinehändler will für private Verkäufer wieder attraktiver werden und schafft die Gebühren. © Christoph Dernbach/dpa

Privatanbieter auf Ebay müssen jedoch künftig ihre Einnahmen versteuern: Wer allerdings künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss Ebay den Finanzbehörden übermitteln.

Nur noch digital: Discounter Aldi Süd stampft Kundenmagazin ein

Aus Gründen des Umweltschutzes stellt Aldi Süd die gedruckte Form seiner Kundenzeitschrift „Aldi inspiriert“ zum März 2023 ein. Künftig gibt es das Magazin nur noch digital. Das kostenlose Heft erschien seit 2015 alle zwei Monate und erreichte eine Auflage von mehr als 1,8 Millionen Exemplaren. „Da unsere Artikel ab sofort rund um die Uhr online verfügbar sind, haben wir uns entschieden, unser Magazin nicht mehr in gedruckter Form zu vertreiben“, teilte die Redaktion in der letzten gedruckten Ausgabe Januar/Februar den Lesern mit.

Immer mehr Handelsketten schaffen zudem Prospekte ab. Nach Deutschlands größter Baumarktkette Obi kündigte auch die Supermarktkette Rewe an, bald auf Prospekte verzichten zu wollen. Ab 1. Juli 2023 werden der Druck und die Verteilung der Rewe-Prospekte eingestellt.

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