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Parken, Promillegrenze und Fahren: Was mit E-Scootern erlaubt ist und was nicht

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Von: Franziska Schuster

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Ein Frau aus München fährt mit einem E-Scooter durch den Englischen Garten.
E-Scooter sind eine gute Alternative im Stadtverkehr. Fahrer müssen sich jedoch genauso an Regeln halten, wie andere Verkehrsteilnehmer auch. © imago images / Sven Simon

E-Scooter haben Deutschlands Städte erobert. Oftmals sorgen sie jedoch für Ärger. Fahrer müssen sich wie andere Verkehrsteilnehmer auch an gewisse Regeln halten, sonst drohen Bußgelder und Fahrverbote.

Stuttgart - Die einen lieben sie, andere regen sich über sie auf: E-Scooter sind und bleiben ein Streitthema. Die Elektroroller sollten eigentlich die Mobilität in Städten fördern. Meistens bieten sie jedoch einen unschönen Anblick. Gedankenlos überall abgestellt, liegen sie nicht selten im Weg herum. Dabei ist genau das gar nicht erlaubt. Doch was ist beim Gebrauch von E-Scootern eigentlich erlaubt und was nicht? BW24 fasst die wichtigsten Regeln zusammen.

Verkehrsregeln gelten auch für E-Scooter - ordnungsgemäßes und sicheres Abstellen ist wichtig

Auch in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart sind die E-Scooter überall anzutreffen. Es gibt so gut wie keine Ecke, an der man nicht über die Roller stolpert. Die Stadt Stuttgart empfiehlt genervten Bürgern, die Roller selbst aus dem Weg zu räumen. Das Geschäft mit der Verleih der Scooter boomt schon lange. Einfach mit einer App freischalten, schon kann man durch die City flitzen. Jeder ab 14 Jahren darf einen Roller leihen und fahren, denn einen Führerschein benötigt man dazu nicht. Unsere BW24-Redakteurin fordert auch Skeptiker auf, den E-Scootern eine Chance zu geben. Nichtsdestotrotz gibt es Regeln, an die sich auch Fahrer von E-Scootern halten müssen. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung sowie in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge festgelegt.

Wichtig ist das richtige Abstellen des Gefährts. Eigentlich sollte man meinen, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, die E-Scooter so abzustellen, dass sie niemandem im Weg sind oder gar eine Gefahr darstellen. Leider sieht die Realität da anders aus. Anstatt ordentlich geparkt zu werden, liegen die Roller in Grünstreifen, blockieren Gehwege und landen oftmals sogar in Seen oder Flüssen. Das ist nicht erlaubt. Die E-Scooter dürfen zwar am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch dort abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Nicht nur deshalb halten viele die Elektroroller für überflüssig, etwa auch in Stuttgart.

E-Scooter: Verkehrsverstöße können Bußgeld und Punkt in Flensburg nach sich ziehen

Bußgelder bei Verstößen mit E-Scootern:

Verstoß/TatbestandBußgeld
Fahren auf dem Gehweg15 bis 30 Euro
Fahren auf der Autobahn20 Euro
Nebeneinander fahren15 bis 30 Euro
Zu zweit fahren10 Euro
Handynutzung auf dem Roller100 Euro, 1 Punkt
Bei Rot über die Ampel60 bis 180 Euro

(Quelle: adac.de)

Beim Fahren gilt: E-Scooter müssen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Nur wo solche nicht vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Bürgersteige und Fußgängerzonen sind tabu. Auch entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen zu fahren, ist mit den Rollern nicht erlaubt. Lediglich das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ hebt diese Regelung auch für die E-Scooter auf. Wer sich nicht an die genannten Regeln hält, dem drohen ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. 55 Euro werden zum Beispiel fällig, wer mit dem Roller auf dem Bürgersteig fährt. Werden zudem andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann die Strafe auf bis zu 70 Euro ansteigen.

Wer zu zweit auf dem Scooter fährt und erwischt wird, der muss 10 Euro Bußgeld zahlen. Nebeneinander fahren ist ebenfalls verboten und schlägt mit 15 Euro Bußgeld zu Buche. Wird dabei jemand behindert oder sogar gefährdet, werden die Fahrer mit 20 beziehungsweise 25 Euro zur Kasse gebeten.

Achtung, Promillegrenze bei E-Scootern: Gleicher Wert wie für Autofahrer

Wer meint, mit dem E-Roller nach dem Feiern gehen legal heimfahren zu können, der irrt sich. Denn auch mit dem E-Scooter lassen sich die Promillegrenzen von Auto und Fahrrad nicht umgehen. Während für Radfahrer ein Grenzwert von 1,6 Promille gilt, gelten für Elektroroller-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Heißt: E-Scooter-Fahrer müssen sich an die 0,5-Promille-Grenze halten. Fahrer, die erst frisch ihren Führerschein gemacht haben und noch in der Probezeit sind, sowie alle Fahrer unter 21 Jahren, müssen gänzlich auf Alkohol verzichten, wenn sie E-Roller fahren möchten. Wer dennoch unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit einer Strafe sowie mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

Ein Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze wird beim ersten Mal mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Wird ein E-Scooter-Fahrer nochmals oder öfter erwischt, drohen noch härtere Strafen. Der Alkohol-Bußgeldkatalog sieht beim zweiten Verstoß bereits 1.000 Euro Strafe, nochmals zwei Punkte im Register und drei Monate Fahrverbot vor. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine „strafbare Trunkenheitsfahrt“. In diesem Fall drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

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