Schilder-Irrsinn für E-Auto-Fahrer: Wo man wie lange parken und laden darf

Der ADAC fordert eine einheitliche Beschilderung der Ladestationen für E-Autos. Eine Übersicht zeigt große Unterschiede, wo und wie lange man parken und laden darf.
Stuttgart - Eines der größten Probleme beim Fahren eines E-Autos ist es oft, eine Ladestation zu finden. Das Ladenetz für E-Autos in Deutschland ist ein Trauerspiel. Laut einer Umfrage des ADAC in den 16 Landeshauptstädten weisen die örtlichen Vorschriften zudem erhebliche Unterschiede auf. Missverständliche Beschilderungen lassen E-Auto-Fahrer dementsprechend regelrecht verzweifeln.
Erst kürzlich wurden die Autohersteller Porsche und Mercedes-Benz für ihre unübersichtlichen Tarife kritisiert. Das Laden würde hier einem finanziellen Glücksspiel gleichen. Der ADAC gab nun die Ergebnisse einer Umfrage bekannt, bei der deutlich wird, dass es oftmals bereits bei den Beschilderungen Unklarheit gibt, wie lange tatsächlich geparkt und geladen werden darf.
E-Autos: Wo man in Deutschland wie lange parken und laden darf
Der ADAC untersuchte in den 16 Landeshauptstädten die Park- und Ladezeitregelungen an Normal- und Schnellladestationen und welche Fahrzeuge überhaupt an den Ladestationen parken dürfen. Dabei stieß man auf unterschiedliche Regelungen in den Städten, die jeweils differenziert beschildert werden. Der ADAC fordert deshalb eine genaue Festlegung der Bedeutung. „Sollen die Regelungen zum Laden und Parken an Elektroladesäulen vom Verbraucher verstanden und akzeptiert werden, müssen sie bundeseinheitlich rechtssicher formuliert und die Ausschilderung unmissverständlich klar sein“, so der Autoclub.
Diese sind jedoch nicht immer zielführend. So dürfen beim Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssen aber nicht zwangsläufig auch laden. Bei sogenannten verbalen Zusatzzeichen wie etwa „Während des Ladevorgangs“ wird nicht klar, was als Ladevorgang verstanden wird und ob dabei stets Strom fließen muss. In der Landeshauptstadt Stuttgart ist das Parken an öffentlichen Ladestationen beispielsweise ohne Parkzeitbeschränkung, für alle E-Autos sowie nur während des Ladevorgangs erlaubt. In welchen Städten man wie lange parken und laden darf, zeigt die Übersicht:
- München: Parken an öffentlichen Ladestationen nur mit Parkscheibe, für E-Autos mit E-Kennzeichen, nur während des Ladevorgangs sowie unterschiedliche Parkzeitregelungen tagsüber und nachts an Normal-/Schnellladestationen; Keine Sonderregelungen für Carsharing E-Fahrzeuge
- Stuttgart: Parken an öffentlichen Ladestationen ohne Parkzeitbeschränkung, für alle E-Autos nur während des Ladevorgangs sowie keine unterschiedlichen Parkzeitregelungen an Normal-/Schnellladestationen
- Saarbrücken: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, nur für E-Autos mit E-Kennzeichen, nur während des Ladevorgangs und unterschiedliche Parkzeitregelungen tagsüber und nachts an Normal-/Schnellladestationen
- Mainz: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, nur für E-Autos mit E-Kennzeichen, nur während des Ladevorgangs sowie unterschiedliche Parkzeitregelungen an Normalladestationen (derzeit keine öffentlichen Schnellladestationen vorhanden)
- Wiesbaden: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, nur für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen, auch ohne Ladevorgang (unterschiedliche Zeiten je nach Standort) sowie unterschiedliche Parkzeitregelungen tagsüber und nachts an Normal-/Schnellladestationen
- Erfurt: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, nur für E-Autos mit E-Kennzeichen (ab 21 bis 9 Uhr teilweise auch für konventionelle Kfz), nur während des Ladevorgangs und unterschiedliche Parkzeitregelungen tagsüber und nachts an Normalladestationen (derzeit keine öffentlichen Schnellladestationen vorhanden)
- Dresden: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, für alle Elektrofahrzeuge, von 8 bis 20 Uhr nur während des Ladevorgangs sowie unterschiedliche Parkzeitregelungen tagsüber und nachts an Normal-/Schnellladestationen
- Düsseldorf: Parken an öffentlichen Ladestationen, mit Parkzeitbeschränkung an Schnellladestationen, für alle E-Autos, nur während des Ladevorgangs und unterschiedliche Parkzeitregelungen an Normal-/Schnellladestationen
- Hannover: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, nur für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen, von 9 bis 20 Uhr nur während des Ladevorgangs, unterschiedliche Parkzeitregelungen tagsüber und nachts an Normal-/Schnellladestationen
- Magdeburg: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, für alle E-Autos, nur während des Ladevorgangs und keine unterschiedlichen Parkzeitregelungen an Normal-/Schnellladestationen
- Potsdam: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, nur für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen, auch ohne Ladevorgang sowie unterschiedliche Parkzeitregelungen an Normal-/Schnellladestationen
- Berlin: Parken an öffentlichen Ladestationen ohne Parkzeitbeschränkung (ab Q1/2022), für alle E-Autos, nur während des Ladevorgangs
- Bremen: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, nur für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen, von 8 bis 20 Uhr nur während des Ladevorgangs sowie unterschiedliche Parkzeitregelungen tagsüber und nachts an Normal-/Schnellladestationen
- Hamburg: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, nur für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen, auch ohne Ladevorgang sowie unterschiedliche Parkzeitregelungen tagsüber und nachts an Normal-/Schnellladestationen
- Schwerin: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, nur für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen (20 bis 8 Uhr auch für konventionelle Kfz), von 8 bis 20 Uhr während des Ladevorgangs sowie unterschiedliche Parkzeitregelungen tagsüber und nachts an Normal-/Schnellladestationen
- Kiel: Parken an öffentlichen Ladestationen mit Parkzeitbeschränkung, nur für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen, ohne Ladevorgang (abhängig vom Ladesäulenstandort) und unterschiedliche Parkzeitregelungen an Normal-/Schnellladestationen
Quelle: www.adac.de/ladestationen
Immer wieder ärger mit Dauerparker
Vor allem Dauerparker auf Ladestationen ärgern die Bürger. Die Discounter-Kette Lidl geht mittlerweile sogar gegen Ladeschnorrer vor: Wer nicht einkauft, darf sein E-Auto nicht laden. Um den Umstieg aufs E-Auto zu erleichtern, baut Baden-Württemberg derzeit spezielle Parkhäuser für Elektroautos.
Eine weitere Studie zur E-Mobilität beschäftigte sich kürzlich mit einer anderen Frage: Sind E-Auto-Fahrer besonders intelligent? Hierzu wurden verschiedene Nutzerdaten erhoben - das Ergebnis überrascht.