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Insekten in Lebensmitteln: An diesen Bezeichnungen erkennt man Krabbeltiere im Essen

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Von: Franziska Schuster

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Mittlerweile sind vier Insekten als Lebensmittel in der EU zugelassen. Getrocknet, gefroren oder als Pulver werden sie Produkten zugesetzt. Auf der Zutatenliste müssen sie gekennzeichnet sein.

Berlin - Die Vorstellung lässt vielen die Haare zu Berge stehen: Immer mehr Insekten werden als Lebensmittel zugelassen. Nicht nur als einzelnes Nahrungsmittel, sondern auch in Produkten wie Nudeln oder Backwaren landen mittlerweile Insekten als Zugabe. In den vergangenen Jahren haben der gelbe Mehlwurm, die europäische Wanderheuschrecke und die Hausgrille in der Europäischen Union die Zulassung als Lebensmittel erhalten. Seit Anfang 2023 darf auch der Buffalowurm verwendet werden. Produkte, in denen die genannten Insekten verarbeitet wurden, müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

Mehlwurm, Hausgrille und Co.: Seit 2023 auch Buffalowurm in Lebensmitteln zugelassen

Zugegeben: Die Vorstellung, dass in Pasta oder Keksen Teile eines Mehlwurms stecken, ist gewöhnungsbedürftig. Ein Scherz der Schokoladen-Marke Ritter Sport über eine „Ganze Grille“-Edition verärgerte zahlreiche Kunden. Doch sie eignen sich ideal als alternative Proteinquelle zu Fleisch oder Fisch. In anderen Kulturen gehören Insekten fest zum Speiseplan dazu. In Mexiko etwa sind Heuschrecken ein beliebter Snack, gekochte Wespenlarven gelten in Japan als eine Delikatesse. Auch in Afrika setzt man zunehmend auf Insektenmenüs.

In Deutschland wurden Insekten bislang als Nutztierfutter eingesetzt. Seit Juni 2021 dürfen Mehlkäfer im Larvenstadium Lebensmitteln zugesetzt werden. Der Mehlwurm darf getrocknet sowie als Pulver mit einem Anteil von bis zu 10 Prozent Lebensmitteln zugesetzt werden. Häufig ist er in Nudeln, Keksen oder Proteinprodukten zu finden. Auf den Mehlwurm folgte Ende 2021 die Wanderheuschrecke. Sie darf gefroren und getrocknet, ohne Flügel und Beine, sowie gemahlen verwendet werden. Als drittes Insekt hat die Hausgrille im Februar 2022 ihre Zulassung als Lebensmittel in der EU bekommen, egal ob im Ganzen, gefroren, gefriergetrocknet oder in Pulverform. Die Zulassung des teilweise entfetteten Pulvers folgte im Januar 2023.

Die getrocknete Larve eines Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus)
Die getrocknete Larve eines Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus), auch „Buffalowurm“ genannt. © Marijan Murat / dpa

Neu hinzugekommen ist im Januar 2023 die Larve des Getreideschimmelkäfers, auch „Buffalowurm“ genannt. Die Larven dürfen gefroren, als Paste, getrocknet und in Pulverform verarbeitet werden.

Diese Insekten wurden bisher in der EU für den Verzehr zugelassen:

(Quelle: bundesregierung.de)

Deutlich gekennzeichnet: An diesen Begriffen erkennt man die Insekten auf der Zutatenliste

Auf der Zutatenliste müssen die Insekten, die verarbeitet wurden, klar und verständlich gekennzeichnet sein. Ihr Einsatzgebiet ist vielfältig. Eine Liste zeigt Lebensmittel, die Insekten enthalten können. Zum Vorteil der Verbraucher müssen nicht nur der lateinische Name, sondern auch die deutsche Bezeichnung aufgeführt sein. Zusätzlich muss angegeben werden, in welcher Form das Insekt weiterverarbeitet wurde, also zum Beispiel ob als Pulver, Paste oder getrocknet usw.

So werden die Insekten auf den Lebensmitteln gekennzeichnet:

Deutscher NameLateinischer Name
MehlkäferTenebrio molitor
WanderheuschreckeLocusta migratoria
HausgrilleAcheta domesticus
Getreideschimmelkäfer/BuffalowurmAlphitobius diaperinus

Zwar gilt der Verzehr der Insekten laut wissenschaftlicher Bewertung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als gesundheitlich unbedenklich. Jedoch kann es bei empfindlichen Personen beim Verzehr von Insekten zu allergischen Reaktionen kommen. Daher müssen die Hersteller Maßnahmen zur Allergenkennzeichnung und Keimreduktion treffen. Der Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen bei Allergien auf Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste stehen.

Für einige weitere Insekten steht die Zulassung in der EU noch aus. Für die tropische Hausgrille, die Honigbienendrohnenbrut und die Larve der schwarzen Soldatenfliege gilt bislang eine Übergangsregelung. Demnach dürfen sie weiterhin verkauft werden, bis endgültig die Zulassung entschieden wurde. Übrigens: Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrem Instagramprofil schreibt, gehe man derzeit nicht davon aus, dass bald überall Insekten im Essen sein werden. „Aktuell gibt es kaum Lebensmittel mit Insekten zu kaufen. Und wenn, dann sind die Produkte sehr teuer“, schreibt die Zentrale. In Zeiten von extrem hohen Kosten für Lebensmittel finden sich sicher nur wenige Abnehmer. Aktuell ist der Gang in die Gemüseabteilung für viele Verbraucher ein Schock: Tomaten und Gurken sind extrem teuer.

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