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Darf man sich nackt sonnen? Sechs Regeln, die ihr auf dem Balkon beachten solltet

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Von: Franziska Schuster

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Frau sonnt sich auf Balkon
Sonnenbaden ist auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Anders sieht es beim Sonnen ohne Bikini aus. © imago stock&people

Wer auf dem Balkon entspannen oder feiern will, muss bestimmte Regeln beachten. Ansonsten droht nicht nur Ärger mit der Nachbarschaft.

Stuttgart - Wenn das Wetter in Deutschland mitspielt und sich wie aktuell von seiner besten Seite zeigt, verbringen wir die Zeit am liebsten draußen an der frischen Luft. Zwar hat nicht jeder das Glück, einen Garten zu besitzen. Doch auch ein Balkon bietet viele Möglichkeiten. Egal ob sonnenbaden, grillen oder feiern - auch auf „Balkonien“ ist vieles möglich. Doch nicht alles ist erlaubt. BW24 verrät, was draußen gestattet ist und was nicht.

„Erregung öffentlichen Ärgernisses“: Bei nacktem Sonnenbaden und Sex auf dem Balkon drohen Klagen

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Was in Wohnungen erlaubt ist zu tun, darf man auch auf dem Balkon. Denn wie auch die Innenräume gehört der Balkon zum eigenen privaten Bereich. Rücksichtnahme wird dennoch großgeschrieben. Alles, was den Nachbarn in irgendeiner Form stören könnte, sollte unterlassen werden.

Ein Beispiel: Sonnenbaden ist erlaubt, egal ob in Bikini, Badehose oder nackt. Ist der Balkon jedoch einsehbar, etwa von der Straße oder von Nachbarn, sollte das Nackt-Sonnenbaden unterlassen werden. Andere könnten sich dadurch optisch belästigt fühlen. Dank eines Sichtschutzes, Pflanzenkübeln oder mithilfe eines Sonnenschirms kann hier jedoch Abhilfe geschaffen werden. Aber Vorsicht: Auch beim Sichtschutz gibt es Regeln zu beachten. Vermieter können hier Vorgaben machen, was erlaubt ist und was nicht.

Ähnliches wie beim Sonnenbaden gilt auch beim Sex auf dem Balkon. Grundsätzlich ist es erlaubt. Aber: Wer beim Sex von Nachbarn gesehen werden kann, muss mit einer Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses rechnen. Auch wegen lauter Sex-Geräusche kann man vor Gericht landen. Außerdem gilt dies nicht nur für das Liebesspiel auf dem Balkon. Auch ein weit geöffnetes Fenster, das den Blick auf das Schlafzimmer freigibt, kann Ärger geben.

Darauf muss beim Feiern und Grillen auf dem Balkon geachtet werden

Zum Thema Grillen auf dem Balkon gibt es immer wieder Diskussionen. Rauchen Kohlegrills zu stark? Belästigt man mit den Gerüchen die Nachbarn? Grundsätzlich sind Kohle- und Gasgrill auf dem Balkon erlaubt, außer es ist ausdrücklich im Mietvertrag verboten worden. Auch hier sollte wieder Rücksicht auf die umliegenden Nachbarn genommen werden. Verständlich, denn wer mag schon Rauch in seiner Wohnung haben? Wer hierbei keine Rücksicht und in Kauf nimmt, dass Rauch und Qualm in Nachbars Wohnung zieht, muss wegen „übermäßiger Belästigung“ mit einer Geldbuße rechnen. Weitaus empfehlenswerter ist daher ein Elektrogrill.

Zudem geben viele Mehrfamilienhäuser vor, wie häufig der Grill angeworfen werden darf. Auch Städte und Gemeinden haben hierzu oftmals Regelungen. Auf das Thema Rauch und Qualm muss man auch als Raucher achten. Das Rauchen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, stört der Gestank und Qualm jedoch die Nachbarn, können diese zeitlichen Beschränkungen verlangen.

Auf das Grillen folgt meist auch eine Feier. Wer auf dem Balkon Party machen will, muss die Ruhezeiten einhalten. Zwar muss dann ab 22 Uhr nicht geflüstert werden, jedoch sollte bei der Lautstärke auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Am besten die Musik leiser drehen oder eben die Feier nach 22 Uhr nach drinnen verlagern. So geht man Ärger am besten aus dem Weg.

Lichterketten, Pflanzen und Co.: Das gilt bei der Balkon-Deko

Nun zur Gestaltung des Balkons: Der Möblierung sind keine Grenzen gesetzt. Egal ob Lounge, Regale oder Tische, jeder Balkonbesitzer darf selbst entscheiden, wie er die Fläche einrichten möchte. Auch bei der Bepflanzung steht es den Bewohnern völlig frei, anzupflanzen, was sie möchten. Besonders Duftpflanzen bereichern den Balkon. Einzig die Sicherheit spielt hier eine Rolle. Balkonkästen oder -kübel müssen so gesichert sein, dass sie bei starkem Wind nicht herabstürzen können. Und: Das Wasser vom Blumengießen darf die Fassade nicht beschädigen oder aber den Nachbar belästigen.

Auch Lichterketten, Fahnen oder andere Deko darf angebracht werden - so lange sie das Sichtfeld der Nachbarn nicht behindern und die Bausubstanz bei der Anbringung nicht beschädigt wird. Bei Leuchten wie Lichterketten oder Lampen können sich andere Anlieger gestört fühlen. Der Nachbar kann dann durchaus verlangen, dass das Licht ab 22 Uhr ausgeschalten wird. Vorsicht ist bei Windspielen geboten: Mache sie zu viel Lärm, müssen sie weg.

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