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Auto niemals selbst waschen - es drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld

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Von: Julian Baumann

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Ein Mann wäscht mit einem Schwamm die Windschutzscheibe seines Autos.
Eine Autowäsche auf dem eigenen Grundstück kann schnell teuer werden. Bußgelder von bis zu 100.000 Euro drohen. © Panthermedia/Imago

Laut dem Bußgeldkatalog riskieren Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf dem heimischen Parkplatz waschen ein hohes Bußgeld, dass bis zu einem sechsstelligen Betrag anwachsen kann.

Stuttgart - In diesem Jahr wehten bereits mehrmals starke Winde Saharastaub nach Deutschland und bedeckten im Freien geparkte Autos mit einer feinen, aber lackschädigenden Staubschicht. Die Waschanlagen profitierten vom Saharastaub, eine Waschstraße in Stuttgart hatte Ende März an einem Tag rund 800 Kunden, wie ein Mitarbeiter gegenüber BW24 erklärte. Doch auch ohne Saharastaub bedürfen Autos regelmäßig einer Wäsche. Vielen Autofahrern ist die Fahrt in eine Waschanlage aber zu kostenintensiv, weswegen sie auf dem heimischen Parkplatz kurzerhand selbst zu Eimer und Schwamm greifen.

Das Auto von Hand selbst zu waschen ist zwar zeitintensiver als eine Waschstraße, in den meisten Fällen aber deutlich günstiger. Laut dem Bußgeldkatalog ist eine solche Handlung in bestimmten Bundesländern und Gemeinden jedoch gar nicht erlaubt und kann mit hohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Autowäsche auf dem heimischen Grundstück kann teuer werden

Das Auto mit Wasser, Reinigungsmitteln, Schwamm oder einem Lappen zu waschen dürfte von der Lautstärke her wohl kaum einen Nachbarn stören. Auch die Lautstärke eines Hochdruckreinigers hält sich in Grenzen, man sollte in diesem Fall aber wohl die Mittags- und Nachtruhezeiten einhalten. Die Geräuschbelästigung ist allerdings auch nicht der Grund, warum das Waschen des Autos von Hand in vielen Bundesländern verboten ist. Vielmehr ist das sogenannte Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das zum Zweck der Vermeidung von Wasserverschmutzung untersagt, giftige oder wassergefährdende Stoffe in das Grundwasser einzuführen, dafür verantwortlich.

Egal ob Modelle von Mercedes-Benz, BMW oder anderen Autoherstellern, Autos sind im täglichen Gebrauch vielen Schmutzpartikeln ausgesetzt. Wird dieser Schmutz auf dem heimischen Parkplatz, auf dem Grundstück oder sogar im Garten vom Fahrzeug abgewaschen, gelangen diese Partikel unter Umständen ins Grundwasser. Ob die Autowäsche mit Wasser und Reinigungsmittel oder sogar mit chemischen Hilfsmitteln erlaubt ist und welche Geldbußen im Falle eines Verstoßes drohen, ist je nach Bundesland stark unterschiedlich. Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog vom Juni 2022 drohen bei „fahrlässiger oder vorsätzlicher Verschmutzung des Grundwassers beim Autowaschen“ folgende Bußgelder:

BundeslandBußgeld
Baden-Württemberg500 bis 50.000 Euro
Bayern50 bis 25.000 Euro
Rheinland-Pfalz25,56 bis 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen510 bis 50.000 Euro
Sachsen25 bis 100.000 Euro

(Quelle: Bußgeldkatalog Juni 2022)

Auto selber waschen „prinzipiell verboten“ - es gibt jedoch Ausnahmen

Bei der Frage, ob eine Autowäsche von Hand verboten oder erlaubt ist, spielt auch der Umfang eine große Rolle. „Es lässt sich prinzipiell sagen, dass ein Auto zu waschen grundsätzlich verboten ist, wenn dies auf unbefestigten Boden geschieht“, heißt es im Bußgeldkatalog. „Auf Rasen- und Schotterflächen sollten Sie daher keine Autowäsche angehen. Auch zu Hause, im eigenen Garten, ist dies also verboten.“ Damit gemeint ist allerdings eine umfassende Autowäsche mit Wasser, Reinigungsmitteln oder chemischen Hilfsmitteln. Das Auto aussaugen oder auch die Fenster des Fahrzeugs mit Wasser zu reinigen, dürfte in den seltensten Fällen ein Problem sein.

Ausnahmen des Verbotes bestehen in manchen Gemeinden und Städten aber dann, wenn die Autowäsche ausschließlich mit reinem Wasser erfolgt. Andere Stadträte sehen durch diese Methode dennoch die Gefahr, dass beispielsweise Ölrückstände durch das Wasser in das Grundwasser gespült werden könnte. Das Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München erlaubt eine Autowäsche auf Privatgrundstücken beispielsweise nur, wenn nicht ölverschmutzte Fahrzeugflächen mit kohlenwasserstofffreien Reinigungsmitteln gewaschen werden. Eine Unterboden- oder Motorenwäsche ist laut einem Merkblatt nur mit einer Abwasserbehandlungsanlage erlaubt.

In den meisten Fällen ist eine Autowäsche auf dem heimischen Grundstück oder dem heimischen Garten demnach aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes untersagt. Um sicherzugehen, empfiehlt der Bußgeldkatalog den Gang in eine Waschanlage oder eine Waschstraße. Alternativ geben die meisten Internetseiten des Ordnungsamtes der betroffenen Gemeinden darüber Aufschluss, was erlaubt ist und was man dringend vermeiden sollte.

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