Über 400 Euro pro Jahr steuerfrei mitnehmen – „Geschenk vom Chef“
Zum Gehalt können Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen beziehen. BW24 zeigt auf, wie man an das Extra-Geld kommt und es ansparen kann.
Stuttgart – Lebensmittel, Kraftstoffe und seit ein paar Wochen auch noch die Heizkosten – für viele Alltags-Produkte sowie Energie müssen die Verbraucher in Baden-Württemberg und ganz Deutschland immer tiefer in ihre Tasche greifen. Das spiegelt sich auch in der Inflationsrate wider, die das Statistische Bundesamt (Destatis) für August 2022 mit 7,9 Prozent angibt – ein neuer Höchststand, der primär auf einen Faktor zurückzuführen ist.
Extra-Geld von der Firma: An die vermögenswirksamen Leistungen denken
„Die Hauptursachen für die hohe Inflation sind nach wie vor Preiserhöhungen bei Energieprodukten und Nahrungsmitteln“, sagt Destatis-Präsident Georg Thiel. Umso wichtiger werden für viele Verbraucher die staatlichen Unterstützungen und Förderungen, die teils sogar automatisch ausbezahlt werden. Von der 300 Euro Energiepauschale profitieren Arbeitnehmer aller Branchen – ab September wird das Geld ausbezahlt. (mehr Verbraucher-News auf BW24)
Mit unserem Verbraucher-Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit den wichtigsten Service- und Verbraucher-Themen der Woche. Hier geht es zur Anmeldung.
Der Nachteil ist, dass die finanziellen Unterstützungen in der Energiekrise Einmalzahlungen sind. Sucht man längerfristige Lösungen, sind die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL) interessant. Dabei handelt es sich um Extra-Geld, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Vermögensbildung bezuschusst – sprich: Das Geld wird nicht direkt auf das Konto überwiesen, sondern ist für Sparbücher, Altersvorsorge oder Fondssparpläne gedacht.
Extra-Geld ist steuerfrei – bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen sind pro Monat möglich
Wichtig zu wissen: VL sind freiwillige Leistungen, die der Arbeitgeber nicht zwingend gewähren muss. Umgekehrt sollte man das Geld nicht ausschlagen, rät Finanzexperte Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen im Gespräch mit der Bild. Sein Tipp: „Wenn man irgendwo neu anfängt, gleich mal bei der Personalabteilung nachfragen, wie hoch die Leistungen im Monat ausfallen.“ Bis zu 40 Euro sind pro Monat möglich.
Die VL fallen auch nicht unter die Lohnsteuer und die Sozialversicherung, daher ergibt sich auch ein steuerlicher Vorteil, da die VL das versteuerbare Einkommen verkleinern. Wie das Extra-Geld angespart werden soll, kann jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden. Große Firmen bieten meist eine betriebliche Altersvorsorge an, in die neben den VL auch von Arbeitnehmerseite noch zusätzlich Geld eingezahlt werden kann.
Sparbuch, Wertpapiere und Co.: Die Vor- und Nachteile der Anlageformen
Dazu schreibt eine Userin auf Facebook: „Vom Arbeitgeber gibt es 23 Euro, 27 Euro werden mir vom Bruttolohn abgezogen.“ Wird zudem ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschritten, können Arbeitnehmer zusätzlich zur Arbeitgeber-Sparzulage noch eine Extra-Förderung vom Staat beantragen, die meist nach Ende der VL-Laufzeit ausbezahlt wird. Folgende Einkommensgrenzen gelten je nach Sparform für die staatliche Förderung:
Beziehungsstatus | Förderung in EUR |
Singles | 17.900 oder 20.000 |
Ehepaare | 35.800 oder 40.000 |
Vorweg sollte man sich über die verschiedenen Sparformen Gedanken machen, die sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Neben der schon genannten betrieblichen Altersvorsorge sind das die klassischen Anlageformen wie Sparbuch und Bausparvertrag oder alternativ die Wertpapiere. Versicherungen und Banken bieten mittlerweile auch hybride Sparpläne mit Sparbuch- und Wertpapier-Anteilen an, die unterschiedlich hoch sein können – ein Überblick:
- Klassische Sparbücher und Bausparverträge gelten als sichere Anlageformen, in Zeiten niedriger Leitzinsen gibt es aber auf das ersparte Geld kaum Zinsen – im Gegenteil: Im Hinblick auf die Inflation verliert die Sparsumme sogar an Wert.
- Wertpapiere wie ETF-Sparpläne sind auf die längerfristige Geldanlage ausgelegt und bieten im Gegensatz zum Sparbuch höhere Erträge. Ein Risiko sind die Kursschwankungen an der Börse, die schwer prognostizierbar sind.
Experte gibt wertvollen Tipp: Geld für berufliche Weiterbildung nutzen
Möglich ist auch, das Geld aus den VL für die berufliche Weiterbildung zu nutzen. „Wer sein Geld vorzeitig entnehmen möchte, um eine Weiterbildung zu finanzieren, ist weniger an die Sperrfrist von sieben Jahren gebunden“, sagt Mai. Voraussetzung ist aber, dass man erst einmal vermögenswirksame Leistungen beziehen muss – und im Hinblick auf mehrere Facebook-Kommentare hapert es in vielen Fällen schon an der Stelle.
„Gibt viele Arbeitgeber, die es nicht zahlen, so auch meiner, obwohl er zu 100 Prozent der Stadt gehört“, schreibt etwa ein User. Eine anderer ergänzt dazu: „Bieten heutzutage nur noch wenige Arbeitgeber an.“ Wieder andere Nutzer, die offenbar VL beziehen, freuen sich über das Extra-Geld. Als „Geschenk vom Chef“ bezeichnet es eine Userin. Wer sich über das Thema informieren will, sollte das Gespräch mit der Personalabteilung suchen; in größeren Betrieben sind auch Betriebsräte gute Ansprechpartner.