Heizkostenzuschuss nicht vergessen: Über 800 Euro sind in BaWü möglich
Der Heizkostenzuschuss ist eine Entlastung, die alle Wohngeld-Berechtigten bekommen sollen. In Baden-Württemberg sind zum Teil Online-Anträge möglich.
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Stuttgart – Teure Lebensmittel und Kraftstoffe, hohe Energiepreise und ab Oktober kommt auf Millionen Menschen auch noch die Gasumlage zu. Viele Bürger müssen sich im wahrsten Sinne warm anziehen, sollten die Preise noch teurer werden – und ein Blick auf die Rekord-Inflation von über sieben Prozent in Deutschland lässt genau das vermuten. Die Ampel-Koalition in Berlin reagiert auf die Energie- und Preiskrise mit einem dritten Entlastungspaket.
Heizkostenzuschuss in Baden-Württemberg: Wer die Einmalzahlung bekommt
65 Milliarden Euro will die Bundesregierung in die Hand nehmen, um die Bürger zumindest etwas zu entlasten. Von vielen der am 4. September vorgestellten Maßnahmen profitiert in Deutschland die breite Masse – für Rentner etwa ist eine Einmalzahlung von 300 Euro geplant, die laut Berichten von hna.de zum 1. Dezember ausbezahlt werden soll. Für Erwerbstätige ist eine Energiepauschale bereits im Entlastungspaket II geregelt, die Auszahlung erfolgt ab September.
Neben der Einmalzahlung für Rentner umfasst das dritte Entlastungspaket noch eine Reihe von Maßnahmen, auf die man nicht automatisch einen Anspruch hat. Eine davon ist der Heizkostenzuschuss, der von September an zusätzlich zum Wohngeld auch in Baden-Württemberg gewährt wird. Das Wohngeld ist eine Sozialleistung für Bürger, die wegen ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete oder zu den Kosten ihres selbst genutzten Wohneigentums beziehen.
Das Wohngeld in Baden-Württemberg
Wer nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um seinen Wohnraum zu bezahlen, kann das Wohngeld als einen Zuschuss zur Miete beantragen. Wer Eigentümer ist, kann das Wohngeld als Lastenzuschuss beziehen – in beiden Fällen muss ein Antrag bei der zuständigen Wohngeld-Behörde gestellt werden. Welche Behörde für einen zuständig ist, kann man über das Serviceportal Baden-Württemberg erfahren.
Einfach die Postleitzahl angeben und schon werden die richtige Telefonnummer und Adresse angezeigt – und bei mehreren Behörden ist sogar ein Online-Antrag möglich. Ob und wie hoch das Wohngeld ausfällt, bestimmen mehrere Faktoren. In die Berechnung fließen etwa das Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen, deren Anzahl oder auch die monatliche Kaltmiete ein. Sprich, das Wohngeld wird individuell berechnet.
Mindestens 415 Euro Heizkostenzuschuss für 2022: Wer noch mehr beziehen kann
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet, dass (Stand, 6. September) rund 710.000 Wohngeld-berechtigte Haushalte vom jetzt beschlossenen Heizkostenzuschuss profitieren sollen, welcher einmalig für die Heizperiode 2022 ausbezahlt werden soll. Berechtigt ist, wer zwischen Oktober und Dezember 2022 zumindest einen Monat lang Wohngeld bekommen hat, teilt das hierfür zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit.
Sprich, wer kein Wohngeld bezieht, kann es 2022 noch beantragen und so auch automatisch den Heizkostenzuschuss beziehen. Im Hinblick auf die Einmalzahlung ist es übrigens nicht relevant, wie viel Wohngeld ein Haushalt bekommt. Der Heizkostenzuschuss in Deutschland richtet sich nach der Anzahl der Personen, die in einem Wohngeld-berechtigten Haushalt leben. Je größer die Familie, desto höher die Einmalzahlung – eine Übersicht:
Anzahl der Personen im Haushalt | Energiepauschale in EUR |
Single | 415 |
Zwei-Personen-Haushalt | 540 |
für jede weitere Person | 100 |
Wann der Heizkostenzuschuss kommt, ist unklar – Bauministerium nennt Grund
Ein Ehepaar mit drei Kindern würde demnach einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 840 Euro für 2022 bekommen. Ab 2023 soll der Heizkostenzuschuss in das Wohngeld integriert werden – konkrete Pläne dazu liegen jedoch noch nicht vor. Für die Auszahlung der Einmalzahlung sind die Bundesländer zuständig, weshalb nicht alle Bürger gleichzeitig den Heizkostenzuschuss bekommen. Ab wann die Auszahlung in Baden-Württemberg beginnt, ist noch unklar.
Der Heizkostenzuschuss müsse erst noch vom Bundestag beschlossen werden, heißt es zur Begründung vom baden-württembergischen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, berichten die Stuttgarter Nachrichten (StN). In Baden-Württemberg wurde zum 1. September auch schon ein Heizkostenzuschuss ausbezahlt, der jedoch nichts mit der Entlastung aus Berlin zu tun hat – es war eine finanzielle Entlastung von der Landesregierung.
Laute Kritik am Heizkostenzuschuss – „bringt der Mittelschicht nichts“
In der Facebook-Community stößt der an das Wohngeld gekoppelte Heizkostenzuschuss auf ein geteiltes Echo. Die Einmalzahlung „bringt der Mittelschicht, die knapp an der Grenze zum Wohngeld ist, absolut nichts“, schreibt etwa eine Nutzerin. Dazu ergänzt ein anderer: „Der Mittelstand darf wieder einmal bloß die Zeche blechen und geht leer aus, bis er auch im Kreis der Bedürftigen landet.“ Einige User argumentieren jedoch, dass die Entlastung zumindest etwas ist.
Zur Wahrheit gehört aber, dass ein großer Teil der User viele Entlastungen als zu schwach bewertet – und auch die Sozialverbände in Deutschland begrüßen die neuen Entlastungen zwar, sehen aber an einigen Stellen noch Luft nach oben. „Die angekündigte Wohngeldreform ist der richtige Schritt. Das muss jetzt zügig umgesetzt werden“, sagt Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende im Sozialverband Deutschland (SoVD) zum Heizkostenzuschuss.
Klartext vom Sozialverband – „300 Euro Energiepauschale reichen nicht“
Doch gerade für Menschen mit kleinem Einkommen – die kein Wohngeld bekommen – müsse aus Sicht von Engelmeier noch mehr getan werden. „Da reichen die 300 Euro Energiepauschale nicht. Wir brauchen ein Inflationsgeld.“ Was dem SoVD im vorgestellten Entlastungspaket III zudem völlig fehlt, ist ein fairer Beitrag von Spitzenverdienern und Hochvermögenden zur Finanzierung. „Die Ankündigungen zur Übergewinnsteuer sind viel zu vage“, kritisiert Engelmeier.