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Mindestlohn, Arbeitszeit, Alter: Was bei Schüler-Ferienjobs beachtet werden muss

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Von: Jason Blaschke

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Wer als Schüler im Sommer arbeiten will, muss einige Vorgaben beachten – neben Arbeitszeit oder Alter spielt etwa die Art der Tätigkeit eine Rolle.

Stuttgart – Auch in Baden-Württemberg rücken die Sommerferien immer näher. Und in vielen Familien wird das Thema Urlaub nach mehr als zwei Jahren Coronavirus sicher eifrig diskutiert. Starke Nerven benötigen im Moment Flugreisende, denn nach wie vor sind Personalengpässe an Flughäfen und Personalstreiks noch nicht ausgestanden. Neuen Prognosen zufolge könnten allein im Juli 2022 Tausende Passagiere von Flugausfällen betroffen sein.

Sommerferien in Baden-Württemberg: Urlaubsreisen, Ausflugsziele, Ferienjobs

Am Flughafen Stuttgart ist man mit Blick auf die kommenden Sommerferien optimistisch. Im Vergleich zu anderen Flughäfen sei man in Stuttgart personell gut aufgestellt, sagte eine Sprecherin im Gespräch mit BW24. Als einen wichtigen Grund für die gute Personalsituation am Stuttgarter Flughafen benennt die Sprecherin die Entscheidung, in der Covid-19-Pandemie keinen Mitarbeiter entlassen zu haben. „Wir haben von den Kurzarbeits-Optionen Gebrauch gemacht.“

Zumindest vom Flughafen Stuttgart aus können Passagiere also vergleichsweise stressfrei in Urlaub fliegen – vorausgesetzt, man hat das nötige Geld. In Zeiten teurer Energie- und Lebensmittelpreise werden es sich viele Familien sicher überlegen, ob es 2022 für einen Urlaub überhaupt reicht. Wer zumindest dieses Jahr zu Hause ausharren muss, hat mehrere Optionen. Überall in Baden-Württemberg gibt es schöne Ausflugsziele, wie echo24.de berichtet.

Ferienjob für Schüler ab 13 Jahren: Experte verrät, welche Arbeiten erlaubt sind

Speziell für Schüler bietet es sich aber auch an, für ein paar Wochen im Sommer einen Ferienjob zu suchen. Ähnlich wie ein Minijob sind Schüler-Ferienjobs nicht steuerpflichtig und man muss keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichten. Sprich: Man bekommt das komplette Gehalt überwiesen – ganz ohne Abzüge. Allerdings gibt es gewisse Auflagen, wenn man zum Zeitpunkt der Tätigkeit unter 18 oder 15 Jahren ist.

„Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, etwa Zeitungen austragen, Botengänge, Nachhilfestunden geben oder mit einem Hund Gassi gehen“, erklärt Holger Hofmann vom Deutschen Kinderhilfswerk im Gespräch mit der BILD. Voraussetzung ist, dass die Eltern zustimmen und nicht länger als zwei Stunden am Tag gearbeitet wird. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben gelten am Tag drei Stunden als Maximum im Schüler-Ferienjob. Die Tätigkeit muss zwischen 8 und 18 Uhr erfolgen.

Ferienjobs finden

Oft ist es gar nicht so leicht, einen passenden Ferienjob zu finden. Wer aber möglichst früh mit der Suche beginnt, hat die besseren Chancen. Mindestens zwei Monate vor Beginn der Ferien sollte man mit seiner Recherche beginnen. Jobportale wie schuelerjobs.de können helfen. Es kann sich aber auch lohnen, in die örtliche Tageszeitung zu schauen oder bei Firmen direkt anzurufen. Wichtig ist auch eine gute Bewerbung, die oft Voraussetzung ist.

Ferienjob für Schüler ab 15 Jahren: 40-Stunden-Woche wird möglich

Ab 15 Jahren erhöht sich dieses Stundenkontingent deutlich, dann sind laut Hofmann acht Stunden pro Tag möglich – also die 40-Stunden-Woche. „Aber nur für insgesamt vier Wochen pro Jahr“, sagt der Experte. Frühester Arbeitsbeginn im Schüler-Ferienjob ist 6 Uhr morgens, spätestens um 20 Uhr muss Schluss sein. Wie im normalen Beruf sind zudem Pausenzeiten zu beachten. Wer mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf 60 Minuten Pause.

Für grundsätzlich alle Altersklassen gelte, dass die Ferienjobs für Kinder und Jugendliche leicht sein müssen, erklärt der Experte. Die Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit stehen an oberster Stelle. Das heißt auch: Nacht- oder Akkordarbeit sind auch ab 15 Jahren tabu. Solche Tätigkeiten – etwa in der Disco oder im Freizeitpark – sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Und vom Alter ist auch abhängig, ob man im Ferienjob einen Mindestlohn-Anspruch hat.

Mindestlohn im Schüler-Ferienjob: Wer ab 1. Juli 10,45 Euro bekommt

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer seit 1. Januar 2022 Anspruch auf 9,82 Euro pro Stunde. Ab 1. Juli erhöht sich dieser Betrag auf 10,45 Euro und ab 1. Oktober auf 12 Euro. Allerdings greift der gesetzliche Mindestlohn erst ab 18 Jahren. In Schüler-Ferienjobs ist es somit von Vorteil, die Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten und gerade mit Blick auf den Stundensatz explizit nachzufragen. Viele Informationen zum Schüler-Ferienjob fasst auch der Deutsche Gewerkschaftsbund zusammen.

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