Beim Fahrverbot in Stuttgart wird für bestimmte Personengruppen jetzt eine Ausnahme gemacht
Wegen des Coronavirus in Baden-Württemberg gilt in der Landeshauptstadt Stuttgart seit kurzem eine Ausnahmeregelung für die Diesel-Fahrverbote.
Stuttgart - Weil sich das Coronavirus in Baden-Württemberg und Deutschland aktuell rapide ausbreitet, wurden die Einschränkungen und Verbote zum Infektionsschutz in den vergangenen immer wieder verschärft. Ihren vorläufigen Höhepunkt fand die Intensivierung der Maßnahmen vergangene Woche in dem für den November verhängten Teil-Lockdown.
Doch nicht jeder muss sich an alle der verschärften Corona-Regeln halten. Wer durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gesundheitlich eingeschränkt wird, kann sich beispielsweise von seinem Arzt ein Attest ausstellen und von der Maskenpflicht befreien lassen. Doch es gibt noch weitere Ausnahmeregelungen in Zeiten des Coronavirus in Baden-Württemberg - beispielsweise in Bezug auf die Fahrverbote in der Landeshauptstadt.
Coronavirus in Baden-Württemberg führt zu Ausnahmen bei Fahrverboten in Stuttgart
Seit 1. Juli gilt in einigen Teilen von Stuttgart ein Fahrverbot für Diesel der Euronorm 5 - dazu zählen etwa der Talkkessel und die Stadtteile Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen. Dabei hatte das Land in letzter Minute sogar noch gegen das Diesel-Fahrverbot geklagt - allerdings erfolglos. Aufgrund des Coronavirus in Baden-Württemberg gibt es nun jedoch Ausnahmen.
Das gilt auch für die Stadtbezirke außerhalb dieser kleinen Umweltzone, in denen weiterhin das bereits 2019 verhängte Verkehrsverbot von Dieselfahrzeugen bis einschließlich Euro 4 Gültigkeit hat. Wie die Stadt Stuttgart auf ihrer Service-Seite aufgrund des Coronavirus in Baden-Württemberg informiert, erhalten „vulnerable, besonders schutzbedürftige Personen [...] bei Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Ausnahme von den Verkehrsverboten“.
Seit Oktober werden in der kleinen Umweltzone Kontrollen durch die Polizei durchgeführt, die bei Verstößen Bußgelder für die Betroffenen nach sich ziehen. Noch bis vor kurzem hatte die Landeshauptstadt Ausnahmen bedingt durch die Coronavirus-Pandemie kategorisch ausgeschlossen, wobei dies von viele Seiten gefordert wurde. Eine Bürgerinitiative ging sogar noch weiter und nannte die Ablehnung der Ausnahme für die Fahrverbote „eine Verhöhnung der Zigtausenden Corona-Toten weltweit“.
Zu Beginn der Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg im Frühjahr gab es außerdem zwischen April und Juni bereits eine Ausnahmeregelung für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter gegeben. Darunter waren etwa ebenfalls gesundheitlich gefährdete Menschen sowie Angehörige, die einen nur schlechten Zugang zum öffentlichen Nahverkehrsnetz haben, gefallen.
Stuttgart: Ausnahmeregelung für Fahrverbote in der Landeshauptstadt wegen Coronavirus
Letztere sind in der überraschenderweise nun doch veranlassten Ausnahmekonzeption der Landeshauptstadt, die zunächst bis 31. Januar 2021 befristet ist, jedoch nicht mehr mit inbegriffen. Dass es überhaupt zu einer Regelung von Ausnahmefällen für die Fahrverbote kam, ist mutmaßlich auf die seit einigen Wochen wieder stark steigende Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg zurückzuführen.

„Die für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständige Landeshauptstadt [...] und das Verkehrsministerium haben die Infektionslage im Blick und reagieren bei Erforderlichkeit“, wird eine Sprecherin der Landeshauptstadt von den Stuttgarter Nachrichten (StN) zitiert.
Allgemein hält sich die Stadt Stuttgart mit Informationen zu den Ausnahmegenehmigungen bedingt durch das Coronavirus eher zurück. Wie die Sprecherin der Landeshauptstadt den StN mitteilte, erfasse die Stadt bislang auch keine Angaben zur Anzahl der bislang gestellten Anträge - wie viele Personen also tatsächlich von den Fahrverboten ausgenommen ist, ist daher unklar.