Bitterer Streit um Porsche 911: Erbin des Konstrukteurs verklagt den Autobauer auf Millionen

Das Design des Porsche 911 ist unverkennbar. Doch um die Urheberrechte tobt seit Jahren ein erbitterter Rechtsstreit.
Karlsruhe - Wer hat das Urheberrecht am berühmten Porsche 911? Um diese Frage streitet sich Ingrid Steineck, Erbin des steirischen Konstrukteurs Erwin Komenda († 1966), seit einigen Jahren mit den Erben von Ferdinand Porsche. Der Fall liegt mittlerweile dem Bundesgerichtshof vor, es geht um mehrere Millionen Euro. Ingrid Steineck ist der festen Überzeugung, dass ihr Vater Erwin, früherer Chef-Konstrukteur des Stuttgarter Autobauers, den 911 erfunden hat. Die Porsche-Erben halten dagegen.
Juristisch unbestritten ist zunächst: Erwin Komenda ist Urheber des Porsche 356, dem Vorgänger des 911. Die Frage, die nun im Raum steht: Haben Komendas Erben einen Anspruch auf eine Beteiligung am Erfolg des Nachfolgemodells - auch für Fahrzeuge, die Jahrzehnte nach Komendas Tod verkauft werden? Ingrid Steineck fordert vor Gericht, dass ihr in diesem Fall als Erbin fünf Millionen Euro zustehen.
Urteil im Rechtsstreit um Porsche 911 fällt voraussichtlich im April 2022
Bislang ist Steineck vor Gericht mit ihrer Klage gescheitert, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Zwar räumte das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart ein, dass Komenda der Urheber für die Karosserie des Porsche 356 in seiner Urform ist. Diese habe aber für die Baureihe des Nachfolgemodells 911 in den 2010er Jahren allenfalls als Anregung gedient.
Das OLG entschied, dass Ingrid Steineck nach dem Urheberrechtsgesetz keinen Anspruch auf eine Beteiligung habe. Dass ihr Vater Miturheber am Design des 911 in seiner Urform war, habe sie nicht beweisen können. Steineck legte daraufhin Revision ein. Nun beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe mit dem Fall. Ein Urteil soll im April 2022 fallen - es könnte jedoch womöglich nicht endgültig sein.
Streit um Porsche 911 offenbart: Urheberrecht oft nicht eindeutig auslegbar
Innerhalb des Rechtsstreits ist klar geworden, dass das Urheberrecht oft gar nicht so eindeutig ausgelegt werden kann. Konkret stellt sich die Frage: Wie weit muss eine Neugestaltung vom Vorgänger abweichen, damit Ansprüche entfallen? Ingrid Steineck argumentiert, dass die Gestaltung des Porsche 356 im Modell 911 deutlich wiedererkennbar sei. Ihr Anwalt sagte gar: „Die Wiedererkennbarkeit ist mit Händen zu greifen.“ Zudem argumentierte er, Komenda habe den Grundstein für die „Porsche-DNA“ gelegt. Der Anwalt der Familie Porsche widersprach dem und argumentierte, der 356 sei nur frei als Vorlage benutzt und nicht zum Modell 911 umgestaltet worden.