Ferrari-Fahrer verlangt Lamborghini als Ersatz-Auto - weil ein Porsche 911 unter seiner Würde ist

Nach einem Unfall haben Autobesitzer beim Mieten eines Ersatzwagens nicht unbedingt freie Wahl. Darüber ärgerte sich jetzt ein Mann in Celle, der statt des gewünschten Lamborghinis einen Porsche bekommen sollte.
Celle - Ein Modell der Porsche AG als Unfallersatzwagen wäre für viele wohl ein Traum. Nicht so für einen Ferrari-Fahrer in Celle bei Hannover. Nachdem sein eigenes Fahrzeug verunfallt war, hatte der Mann sich für die elftägige Dauer der Reparatur einen Lamborghini angemietet. Dass er stattdessen nur einen Porsche erhalten sollte, fuchste ihn so sehr, dass er vor dem Oberlandesgericht Celle dagegen klagte.
Anmerkung der Redaktion
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 14.01.2021 veröffentlicht. Da er für unsere Leser noch immer Relevanz besitzt, haben wir ihn erneut auf Facebook gepostet.
Zunächst hatte der Mann sich bei der KfZ-Versicherung des Unfallverursachers beschwert. Er verlangte, dass der Unfallverursacher die 5.600 Euro Mietwagenkosten für den Lamborghini für den gewünschten Zeitraum übernimmt. Die Versicherung befand dies jedoch als nicht angemessen. Sie verweigerte ihm die Bitte mit dem Hinweis, ein Porsche 911 oder BMW 8er würden reichen und seien „zumutbar“. Zu derselben Meinung kam auch das Gericht. Grundsätzlich dürfe sich ein Unfallgeschädigter ersatzweise denselben oder einen vergleichbaren Wagentyp beschaffen. Dies gelte aber nicht schrankenlos.
Porsche als Ersatzwagen reichte ihm nicht - Kläger legt Berufung ein
Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle befand, dass der Mann keinen Anspruch auf einen Lamborghini als Mietwagen habe und wies die Klage ab. Ein Unfallgeschädigter müsse sich für kurze Zeit mit einem weniger komfortableren Wagentyp begnügen, wenn ein typengleiches Fahrzeug nur mit einer besonders hohen Miete zu haben ist. Der Lamborghini hätte für elf Tage 5.600 Euro Miete gekostet, der Porsche 911 oder BMW 8er immerhin 1.600 Euro.
Für die wenigen Tage hätte der Unfallgeschädigte auf die besonderen Eigenschaften des gewünschten Fahrzeugs verzichten können, urteilte das Gericht. Auch mit einem sportlichen Porsche hätte der Mann auf technisch hohem Niveau und beträchtlicher Reputation unterwegs sein können. Doch der Sportwagen-Liebhaber sah das anders. Überraschend legte er Berufung gegen das Urteil ein. Ein Porsche als Ersatzauto ist für ihn offensichtlich ein untragbarer Zustand.