Kater nach dem Stuttgarter Frühlingsfest? Arbeitnehmer können sich krankschreiben lassen
Viele kennen es: Nach einem ausgelassenen Abend auf dem Stuttgarter Frühlingsfest erwacht man am Morgen mit einem Kater. Wer dann auch noch arbeiten muss, hat dafür wahrscheinlich keinen Kopf. Arbeitnehmer können sich dafür allerdings völlig legitim krankschreiben lassen.
Stuttgart - Mit dem Stuttgarter Frühlingsfest startet traditionell die Festsaison in der Landeshauptstadt. Am 22. April ist das Fest in seiner vollen Pracht zurückgekehrt und empfängt bis einschließlich 14. Mai zahlreiche Besucher auf dem Cannstatter Wasen. Nicht nur verschiedene Attraktionen auf dem Gelände sorgen für Spaß, den Gästen wird auch in den Festzelten ein vielfältiges Programm mit verschiedenen Bands, Künstlern und DJs geboten.
Während sich einige Stuttgarter extra für das Frühlingsfest freinehmen, schauen anderen nach dem Feierabend auf eine Maß Bier vorbei – oder auch mehr. Wenn es jedoch eskaliert, ist der Folgetag meist nicht so angenehm. Manch einer hat sich da sicherlich schon einmal gefragt, ob er sich für einen Kater auf der Arbeit krankmelden kann. Tatsächlich ist das ein Krankheitsgrund.
Der Kater nach dem Frühlingsfest in Stuttgart ist ein Grund für Arbeitsunfähigkeit
Wer krank ist und somit seine Arbeit nicht verrichten kann, hat einen Anspruch auf Bezahlung. Was genau das Gesetz jedoch unter einer Krankheit versteht, steht nicht im Paragrafen. Kopfschmerzen, Übelkeit oder andere Leiden, die einen am Tag nach einer Party auf dem Stuttgarter Frühlingsfest plagen, zählen jedoch ohne Zweifel als Krankheit, wie es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in den 1980er Jahren definierte.

Allerdings sollte man damit nicht leichtfertig umgehen, denn ein Kater ist in der Regel selbst verschuldet und das könnte ein Problem darstellen. Denn: Laut BAG kann es auch als besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten angesehen werden. Man spreche auch vom Verschulden „gegen sich selbst“, wie Albert Cermak, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber tz.de erklärt. Darunter falle eben auch der bewusste Konsum für Alkohol.
Anwalt rät: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unbedingt rechtzeitig abgeben
Hegt der Arbeitgeber Zweifel daran und vermutet ein vorsätzliches Verhalten, könne es zu Schwierigkeiten kommen. „Der Arbeitnehmer muss zwar erst einmal den Grund seiner Erkrankung nicht mitteilen, ist aber verpflichtet, an der Aufklärung der Gründe mitzuwirken“, sagt Cermak. Wenn der Chef schließlich erfährt, dass der Mitarbeiter krank ist, weil auf dem Frühlingsfest in Stuttgart das letzte Bier zu viel war, müsse dieser seine Gründe durchaus klarstellen.
Der Anwalt rät gegenüber tz.de deshalb, dass es wichtig sei, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unbedingt rechtzeitig beim Arbeitgeber einzureichen. „Gerade in angespannten Arbeitsverhältnissen sollten Arbeitnehmer penibel auf die Einhaltung achten, sonst droht eine Kürzung des Gehalts um die Krankheitstage sowie auch eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar die Kündigung“, warnt Cermak. Deutlich besser ist es in jedem Fall allerdings, wenn man sich für den Tag nach dem Stuttgarter Frühlingsfest einfach freinimmt.