Impfpflicht rechtlich wohl abgesichert: Ungeimpften droht sattes Bußgeld
Die Impfpflicht ist laut eines Gutachtens einer Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei verfassungskonform. Bei Verstoß soll es ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geben.
Stuttgart/Berlin - Abgeordnete des Deutschen Bundestags wollen bereits Anfang des kommenden Jahres über eine Impfpflicht entscheiden. Aber ist die Impfpflicht überhaupt verfassungskonform? Ein von der Landesregierung in Baden-Württemberg in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: Ja, die Impfpflicht wäre rechtmäßig. Innerhalb seines 96 Seiten langen Gutachtens erklärt ein promovierter Jurist von der Kanzlei Oppenländer in Stuttgart, welche rechtlichen Grundlagen dafür sprechen.
In dem Gutachten, das der Stuttgarter Zeitung vorliegt, schreibt Jurist Torsten Gerhard, dass die Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen eine Impfpflicht anordnen könnte. Zunächst spreche dafür der „Schutz von Leib und Leben“ der Bürger durch eine „Grundimmunisierung der Bevölkerung“. Auch eine funktionierende Gesundheitsversorgung falle unter diese Kategorie. Hinzu komme eine „künftig bessere Verwirklichung der Freiheitsrechte“ - sprich, dass durch die Impfpflicht Lockdowns in Zukunft vermieden werden könnten.
Impfpflicht - unter diesen Bedingungen wäre sie laut Gutachten realisierbar
Gerhard nennt eine Reihe von Rahmenbedingungen, die bei einer Impfpflicht zu beachten wären:
- Es darf keinen Impfzwang geben. Dieser wäre nicht verhältnismäßig. Wer die Impfung verweigert, dem könnte ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro drohen.
- Es darf keine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen geben. Begründung: Weniger wirksam, Drittschutz ist wichtiger als Individualschutz.
- Es muss Ausnahmen von der Impfpflicht geben: Bei Genesenen für die Dauer von sechs Monaten, bei medizinischen Gründen, die dem Impfen entgegenstehen, sowie Personen, für die noch kein Impfstoff zugelassen ist oder für die es keine Stiko-Empfehlung gibt.
- Von der Impfpflicht ausgenommen werden sollen vorläufig auch Kinder und Jugendliche (12 bis 18 Jahre). Begründung: Für sie ist die Zulassung der Impfstoffe relativ spät erfolgt.
Quelle: Stuttgarter Zeitung

Gerhard rät der Bundesregierung außerdem zu einer Härtefallklausel für Ausnahmen von der Impfpflicht, wenn Menschen beispielsweise aus „religions- oder gewissensbedingten“ Gründen die Impfung ablehnen. Solche Ausnahmen müssten auf Antrag und nach behördlicher Befreiung möglich sein, so der Jurist.
Impfpflicht: Politiker in Baden-Württemberg sprechen sich dafür aus
Die Debatte um die Impfpflicht beschäftigt bei weitem nicht nur Juristen. Immer mehr Politiker und Menschen des öffentlichen Lebens äußern sich zu dem Thema, teils mit konkreten Forderungen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte, eine Impfpflicht könne die Gesellschaft von Spaltungen befreien. Auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) sprach sich klar für eine Impfpflicht aus und forderte ein Bußgeld von 1.000 Euro für Impfverweigerer.