„StVO gilt nicht an Sonn- und Feiertagen“: Erneuter Ärger über Falschparker in Stuttgart

Der Ärger über Falschparker in Stuttgart wird nicht weniger. Eine Situation am Feiertag lässt die Wut bei den Bürgern im Netz erneut hochkochen.
Stuttgart - Die Beschwerden über Falschparker in der Landeshauptstadt Stuttgart nehmen kein Ende. Es ist ein leidiges Thema, das die Bürger regelmäßig ärgert und zur Verzweiflung bringt. In den sozialen Medien lassen sich täglich Fotos von Autos finden, die auf Rad- und Gehwegen oder in Fußgängerzonen parken. Immer wieder richtet sich daher die Kritik an die Stadt Stuttgart, die laut den Bürgern tatenlos zusehen würde. Zuletzt reagierte das Ordnungsamt lediglich mit Infozetteln statt Bußgeldern auf die Falschparker. Die jüngsten Beobachtungen der Stuttgarter sorgen nun erneut für Ärger und Vorwürfe in Richtung Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler).
Vorwurf im Netz: Stuttgarter Ordnungsamt bleibt an Feiertagen bei Falschparkern untätig
Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter schreibt ein Stuttgarter zu dem Foto eines Falschparkers auf einem Radweg am 1. November: „Ordnungsbürgermeister Dr. Maier lässt heute - Feiertag - mitteilen, dass Gefahrenstellen auf Radwegen weder vom Ordnungsamt noch von der Polizei Stuttgart entfernt werden.“ Dies sei die Auskunft gewesen, die der Twitter-User laut eigenen Angaben über die Straßenverkehrsbehörde bekommen habe. „StVO gilt nicht an Sonn- und Feiertagen“, lautet sein Fazit.
Die Stadt reagiert auf die Vorwürfe im Netz nicht. Unter dem Twitter-Beitrag ist die Aufregung jedenfalls groß. „Kann man Verwaltungsorgane nicht wegen Untätigkeit verklagen?“, fragt ein Nutzer. „Da betoniere ich doch mal spontan mein Fahrrad auf die Autospur. Wird dann vermutlich nicht erst nach dem Wochenende reagiert“, kommentiert ein weiterer. „Ich frage mich ohnehin, warum in Stuttgart das Ordnungsamt bzw. die Personen der Parkraumüberwachung nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. In anderen Städten ist das völlig normal“, schreibt ein User.
Fotografieren von Falschparkern legal? Prozess in Bayern sorgt für Aufsehen
Während in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg fleißig fotografiert wird, sorgt im Nachbar-Bundesland Bayern derweil ein Prozess für Aufsehen, der sich ebenfalls um das Thema Falschparker dreht. Ein Münchner, der sich ebenfalls regelmäßig über willkürlich geparkte Autos ärgerte und sie als Beweis für die Polizei fotografierte, um Anzeige zu erstatten, wurde selbst verwarnt. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht schickte ihm eine Verwarnung mit einer Gebühr von 100 Euro, weil er die Nummernschilder fotografierte und sie per Mail an die Polizei weiterleitete.
Dabei ließ sich der Münchner sogar von den Beamten Tipps geben, wie die Fotos aufgenommen werden müssten, um möglichst beweiskräftig zu sein, wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet. Das Verwaltungsgericht Ansbach beschäftigt sich nun mit der Frage, ob das Fotografieren von Falschparkern legal ist oder ob dabei ein Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien vorliegt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Münchner unterstützt, erwartet ein Grundsatzurteil.