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Coronavirus: Stuttgart verdreifacht die Mindeststrafe für Menschen, die ohne Maske erwischt werden

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Von: Lisa Schönhaar

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Die Zahl der mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg Infizierten steigt wieder an. Die Stadt Stuttgart hat deshalb nun die Mindeststrafe für Maskenverweigerer deutlich erhöht.

Stuttgart - Das Coronavirus in Baden-Württemberg (BW24* berichtete) legte den gewohnten Alltag in nahezu allen Bereichen lahm und führte zu weitreichenden Einschränkungen des sozialen Lebens sowie zu etlichen Verboten und Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus*.

Da sich das Coronavirus in Baden-Württemberg* in den vergangenen Wochen vergleichsweise langsam ausbreitete, hat die Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann* bereits weitreichende Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft gesetzt. Um eine Verbreitung der Lungenkrankheit Covid-19 weitgehend kontrollieren zu können, gelten trotz der vielen Lockerungen nach wie vor Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen - darunter die Einhaltung eines Mindestabstands sowie die Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus in Baden-Württemberg*, die in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Orten gilt, an denen der erforderliche Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Zwei Polizisten tragen Masken.
Coronavirus in Baden-Württemberg: Stuttgart erhöht die Strafen für Maskenverweigerer und verschärft die Kontrollen. © Robert Michael

Erst kürzlich hatte Verkehrsminister Winfried Hermann angekündigt, die Maskenpflicht in Bahnen zum Schutz vor dem Coronavirus in Baden-Württemberg künftig strenger kontrollieren* zu wollen. Wer sich weigere, eine Maske im öffentlichen Nahverkehr zu tragen, müsse mit teils hohen Geldbußen rechnen. Trotz Coronavirus in Baden-Württemberg häufen sich in jüngster Zeit die Meldungen über Personen, die sich weigern, in öffentlichen Verkehrsmitteln Masken zu tragen. Der Bußgeldkatalog des Landes sieht bereits jetzt Strafen von 25 bis 250 Euro vor, wenn jemand keinen Mund-Nasenschutz trägt.

Wegen Coronavirus in Baden-Württemberg: Stuttgart verdreifacht Mindeststrafe für Maskenverweigerer

Nun reagiert auch die Landeshauptstadt Stuttgart* auf die steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg. Maskenverweigerer müssen künftig ein deutlich höheres Bußgeld bezahlen als bislang - die Stadt hat die Mindeststrafe für Menschen, die sich weigern, eine Maske zu tragen, verdreifacht.

Aktuellen Zahlen des Sozialministeriums in Stuttgart zufolge steigen die Infektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg* derzeit wieder an. Eine Studie der Universität Heidelberg hatte kürzlich gezeigt, dass trotz der Einschränkungen durch das Coronavirus eine überwiegende Mehrheit von 80 Prozent der Bevölkerung die Corona-Regeln mit Maskenpflicht und Mindestabstand akzeptiert*. Nur knapp vier Prozent sagten, die Regeln selten oder nie zu achten. Gegen diese Minderheit, die sich trotz Coronavirus in Baden-Württemberg nicht an die Hygieneauflagen halten will, muss die Polizei immer wieder vorgehen.

„Niemand hat das Recht, die Gesundheit anderer zu gefährden“, sagte Martin Schairer, Stuttgarts Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport zur Erhöhung der Mindeststrafe für Maskenverweigerer. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei essentiell bei der Bekämpfung des Coronavirus in Baden-Württemberg. „Wird eine Privatperson ohne Mund-Nasen-Bedeckung erwischt, wo sie eine tragen müsste, beträgt die Mindeststrafe jetzt 75 Euro, statt bislang 25 Euro“, teilte die Stadtverwaltung mit. Für Wiederholungstäter könnte es sogar noch teurer werden. Für Personen im gewerblichen Bereich - wie etwa Kellner - liege die Mindeststrafe bei 150 Euro.

Coronavirus in Baden-Württemberg breitet sich weiter aus - Stuttgart setzt auf Maskenpflicht im Kampf gegen Covid-19

Laut Schairer sieht der Bußgeldkatalog des Landes eine Strafe von bis zu 250 Euro für Personen vor, die sich trotz Coronavirus in Baden-Württemberg beharrlich weigern, an vorgeschriebenen Orten eine Maske zu tragen. „Wir sind bereit, diesen Rahmen auszuschöpfen - und können im Ausnahmefall sogar darüber hinaus gehen“, sagte Schairer laut einer Pressemitteilung der Stadt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nach Angaben der Stadt Stuttgart verpflichtend für alle Menschen, die mit Bussen und Bahnen unterwegs sind, in Geschäften einkaufen oder bei der Ausübung ihres Berufs den Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht einhalten können. Die Landeshauptstadt hat laut Pressemitteilung bereits rund 130 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Seit Einführung der Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus in Baden-Württemberg, wehren sich immer wieder Menschen dagegen. Bereits mehrfach haben mehrere tausend Menschen auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart gegen die Vorschriften zum Infektionsschutz demonstriert. Angesichts steigender Fallzahlen von Covid-19 in Baden-Württemberg und der Infektionsgefahr bei den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen sagte Winfried Kretschmann, er sei hochgradig beunruhigt über die Demonstrationen*.

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