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Höchste Warnstufe in Baden-Württemberg - diese neuen Beschränkungen gelten jetzt

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Von: Julian Baumann

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Ein Mann, der an einer Passage des Königsbaus vorbeigeht, trägt in der der Innenstadt einen Mundschutz.
Coronavirus in Baden-Württemberg: Land hat dritte Pandemie-Stufe ausgerufen - neue Maßnahmen. © picture alliance/Marijan Murat/dpa

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg steigen weiter. Die Landesregierung hat die dritte Pandemiestufe ausgerufen - das bedeutet eine Verschärfung der Maßnahmen.

Stuttgart - Das Coronavirus in Baden-Württemberg breitet sich in jüngster Zeit wieder vermehrt aus. Nach der Hochphase zu Beginn des Jahres sanken die Infektionszahlen wieder. Die Landesregierung erließ weitreichende Lockerungen. Seit dem 1. Juli ist sogar fast alles wieder erlaubt.

In den vergangenen Wochen sind die Zahlen jedoch mit einer alarmierenden Geschwindigkeit wieder gestiegen. Der Landkreis Esslingen wurde als erster Kreis in Baden-Württemberg zum „Hotspot“ erklärt. In Esslingen zeigte sich, was dem ganzen Land drohen könnte. Am Freitag, den 9. Oktober, überschritt auch die Landeshauptstadt Stuttgart die kritische Marke und wurde daraufhin ebenfalls als Risikogebiet eingestuft.

Baden-Württemberg ruft höchste Warnstufe aus - neue Beschränkungen werden eingeführt

Im Kampf gegen das Coronavirus in Baden-Württemberg stellte die Landesregierung bereits Mitte September einen Drei-Stufen-Plan auf. Der Plan soll einen erneuten landesweiten Lockdown verhindern. Vor wenigen Wochen wurde bereits zum ersten Mal die zweite Stufe - die sogenannte „Anstiegsphase“ - ausgerufen. Das Eintreten der Stufe hatte bereits Verschärfungen der Corona-Maßnahmen zur Folge.

Am 9. Oktober überschritt Stuttgart die kritische Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Die Landesregierung rief daraufhin die höchste Pandemie-Stufe aus. Die verschärften Maßnahmen treten am heutigen Montag in Kraft.

Coronavirus in Baden-Württemberg: Höchste Pandemie-Stufe - neue Maßnahmen im Land

Durch die steigenden Zahlen der Infektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg passte die Landesregierung die Verordnungen an. Die Maßnahmen der Pandemie-Stufe drei treten am Montag, den 19. Oktober in Kraft. Seit einer Woche gilt in der Innenstadt von Stuttgart eine dauerhafte Maskenpflicht.

Durch die steigenden Zahlen weitet die Regierung diese Maßnahme mit sofortiger Wirkung auf das ganze Bundesland aus. Dabei ist es unerheblich, ob eine bestimmte Stadt oder ein bestimmter Landkreis in Baden-Württemberg die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tage überschreitet, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Montag berichtete.

Laut den neuen Verordnungen im Kampf gegen das Coronavirus in Baden-Württemberg gilt die Maskenpflicht ab Montag in allen Fußgängerzonen, Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen im Land. Daneben ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch auf öffentlichen Plätzen und Bereichen Pflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch die Kontaktbeschränkung wurde noch einmal verschärft. Ansammlungen sowie private Feiern werden auf maximal zehn Personen oder zwei Haushalte beschränkt. An Veranstaltungen aller Art dürfen ab sofort nur noch maximal 100 Menschen teilnehmen.

Coronavirus in Baden-Württemberg: Pandemie-Stufe drei - Auswirkungen auf Kliniken und Schulen

Im Kampf gegen das Coronavirus in Baden-Württemberg bedeutet die dritte Pandemie-Stufe auch Maßnahmen für Kliniken und Schulen. Durch die Erwartung von mehr Patienten in den Krankenhäusern sollen die Kliniken die Behandlung von Corona-Patienten bevorzugen, wie das Land in einer Pressemitteilung verkündete.

Die Teststellen sollen in den besonders betroffenen Regionen wieder hochgefahren werden. Zu den Regionen gehören momentan vor allem Esslingen, Stuttgart und auch der Landkreis Ludwigsburg steht der Landeshauptstadt nur wenig nach.

Das Coronavirus in Baden-Württemberg breitet sich in den letzten Wochen auch vermehrt in Schulen aus. Mit der dritten Warn-Stufe führt Baden-Württemberg eine Maskenpflicht im Unterricht ein. Die Verordnung betrifft Schüler ab der 5. Klasse. Zuvor galt die Maskenpflicht nur außerhalb der Klassenzimmer, ab dem heutigen Montag müssen die Schüler jedoch auch während des Unterrichts eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Dieselbe Regelung gilt auch für Hochschulen und Universitäten im Land. In Kitas muss laut Angaben der Landesregierung eine konsequente Distanz bei der Gruppenbildung hergestellt werden.

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