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Quarantänepflicht in vier Bundesländern entfallen: Was das für Reisen in Deutschland bedeutet

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Von: Franziska Kaindl

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Das Ende der Corona-Quarantänepflicht in vier Bundesländern bietet vielen Bürgern wieder mehr Freiheiten. Allerdings gilt Vorsicht bei Reisen in Deutschland.

Wer sich in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen oder Schleswig-Holstein positiv auf das Coronavirus testet, muss seit dem 16. November nicht mehr in häusliche Quarantäne. Für Betroffene gilt einzig eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen vier Wände – empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske. Bisher galt deutschlandweit die Regel, dass Infizierte mindestens fünf Tage in Selbstisolation verbringen müssen. Wer sich nun trotz Corona-Infektion auf Reisen begeben will, sollte aber vorsichtig sein. In den anderen Bundesländern besteht weiterhin Quarantänepflicht.

Corona-Quarantänepflicht in anderen Bundesländern: Strafen von bis zu 5.000 Euro bei Verstößen

Mit dem Alleingang der vier Bundesländer herrscht nun wieder ein Flickenteppich in Deutschland. Positiv Getestete aus Bayern dürfen zum Beispiel mit Bus, Zug oder Flugzeug nach Baden-Württemberg oder Hessen reisen, jedoch nicht nach Hamburg oder Berlin. Wer in Hamburg nachweislich gegen die Quarantänebestimmungen verstößt, muss mit einer Strafe zwischen 150 und 2.000 Euro rechnen. In Berlin kostet ein Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung sogar zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Die Lockerungen in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein sind also kein Freifahrtschein, sich wieder ohne Auflagen innerhalb Deutschlands zu bewegen. Auch bei Reisen über die Landesgrenzen hinweg sollten positiv Getestete sich zuerst über die Bestimmungen des Landes informieren. In Frankreich gilt beispielsweise weiterhin eine Isolationspflicht.

Touristen und Einheimische genießen die Nachmittagssonne bei schönstem Herbstwetter am Ufer des Tegernsee.
Der Herbst bietet sich wunderbar an, um die Natur in Deutschland zu erkunden – bei einer Corona-Infektion sollten Sie aber vorsichtig sein. © Imago

Zuspruch und Kritik am Ende der Corona-Quarantänepflicht

Die Kassenärztlichen Vereinigungen begrüßen das Ende der Corona-Quarantäne in den vier Bundesländern und spricht sich sogar für ein bundesweit einheitliches Vorgehen aus. „Wir müssen zurück zur Normalität und mit Corona umgehen und leben wie mit anderen Infektionskrankheiten auch“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Im Falle gefährlicherer Varianten können Quarantäne-Regelungen natürlich weiterhin sinnvoll sein.“

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Anders sieht das hingegen die Deutsche Stiftung Patientenschutz: Die Isolationspflicht verhindere laut Vorstand Eugen Brysch die Ausbreitung des Virus, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. „Darüber hinaus werden infizierte Arbeitnehmer geschützt, einem Beschäftigungsdruck nachzugeben. Diese Fakten wischen Bundesländer vom Tisch, die die Isolationspflicht beerdigen.“ Auch für Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in anderen Bundesländern würden die unterschiedlichen Regelungen nur für Chaos sorgen. „Schließlich überqueren allein Millionen Pendler täglich Ländergrenzen. Nicht selten sind das nur wenige Schritte.“

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