Neuer Koalitionsvertrag: Welche Änderungen bald auf Arbeitnehmer und Studierende zukommen
Die neue Ampel-Regierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag einiges vorgenommen. Auch Arbeitnehmer sind von Änderungen betroffen. Ein Überblick.
Der Koalitionsvertrag 2021* von SPD, Grünen und FDP hält diverse Änderungen für Menschen in Deutschland bereit. Welche davon sich auf Arbeitnehmer, Studierende und Auszubildende auswirken, zeigt unser Überblick.
1. Mindestlohn
Eine der wichtigsten Änderungen im Koalitionsvertrag betrifft das Gehalt von Millionen Arbeitnehmern: Der Mindestlohn soll in einem einmaligen Schritt von aktuell 9,60 Euro auf 12 Euro steigen. Danach soll wieder die Mindestlohnkommision die Lohnuntergrenze festlegen. Zuvor wird der Mindestlohn jedoch noch einmal planmäßig zum 1. Januar 2022 ansteigen.
2. Arbeitszeit
An der Arbeitszeit ändert sich vorerst wenig: Die Ampel-Koalition will am 8-Stunden-Tag festhalten. Doch bereits 2022 will die Bundesregierung eine befristete Regelung schaffen, die es über Tarifverträge ermöglicht, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Auch die maximale Arbeitszeit von vorübergehend bis zu zehn Stunden pro Tag steht auf dem Prüfstand.

3. Homeoffice
Die bisherige Homeoffice-Pauschale bleibt Arbeitnehmern auch 2022 noch erhalten. Beschäftigte können in ihrer Steuerklärung demnach 5 Euro für jeden Tag im Homeoffice ansetzen, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr.
4. Minijob
Beim Minijob plant die Ampel-Regierung, die Grenze von bisher 450 Euro auf 520 Euro anzuheben. Darüber hinaus erwarten Minijobber ab 1. Januar 2022 weitere Änderungen. Auch die Midi-Job-Grenze für Stellen mit ermäßigten Sozialversicherungsbeiträgen soll laut Koalitionsvertrag steigen, und zwar von 1.300 Euro auf 1.600 Euro.
5. Ausbildung
Allen Jugendlichen soll ein Ausbildungsplatz garantiert werden, der „einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermöglicht, stets vorrangig im Betrieb.“, heißt es im Koalitionsvertrag.
6. Weiterbildung
SPD, Grüne und FDP planen die Weiterbildung in mehreren Schritten zu verbessern. So soll eine Bildungsteilzeit, etwa zum Nachholen eines Berufsabschlusses oder für eine berufliche Neuorientierung eingeführt werden, ebenso ein Qualifizierungsgeld. Für Arbeitssuchende soll es ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro geben, sowie einen Anspruch auf mindestens drei Monate Arbeitslosengeld nach einer Weiterbildung. Für Menschen in Arbeitslosigkeit und Grundsicherung werden vollqualifizierende Ausbildungen bei der beruflichen Weiterbildung gefördert – unabhängig von ihrer Dauer.
7. Bafög
Das in die Jahre gekommene Bafög will die Ampel-Regierung grundlegend reformieren. So soll die Ausbildungsförderung länger und unabhängiger vom Einkommen der Eltern gezahlt werden, sowie die steigenden Mieten berücksichtigen. Mehr Geld winkt auch für das Meister-Bafög und die Fortbildungen in Lehrberufen. Das sogenannte „Lebenschancen-Bafög“ soll zudem allen Arbeitnehmern ein lebenslanges Lernen ermöglichen.
Auch auf andere Neuheiten müssen sich Arbeitnehmer 2022 einstellen, etwa bei der Krankschreibung. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.